Mal angenommen, die Geschäftsführung eines mittelständischen
Unternehmens hätte beschlossen, die Anzahl der Krankentage im
Jahr zu senken. Als Mittel dies zu erreichen würden
Geldprämien ausgeschrieben für alle, die weniger als 5 Tage im
Jahr krankheitsbedingt fehlen.
Das ist erst mal rechtlich zulässig
Ist es rechtlich problematisch, dass man damit Mitarbeiter
animiniert auch krank in der Firma zu erscheinen und damit
andere Mitarbeiter einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt
werden?
Das spielt rechtlich keine Rolle
Ist es rechtlich problematisch, dass Mitarbeiter die Kinder
haben und wegen dieser Kinder unweigerlich mehr als diese 5
Tage im Jahr ausfallen werden, von vorneherein benachteiligt
werden?
Sofern Tage eingerechnet werden, bei denen Eltern sog. „Kinderkrankengeld“ nach § 45 SGB V beziehen, dürfte das rechtswidrig sein.
Was aber viele AG gern vergessen, ist die Kappungsgrenze von Sondervergütungen wie zB Anwesenheitsprämien des § 4a EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4a.html
Diese Vorschrift ist im Endeffekt in der Berechnung hochkompliziert und setzt zT recht enge Grenzen.
Weiterhin problematisch ist die Anwendung derartiger Anwesenheitsprämien bei schwerbehinderten/gleichgestellten AN, wenn es sich um behinderungsbedingte Fehlzeiten handelt.
Gibt es im Betrieb einen BR, geht ohne dessen Mitbestimmung in der Sache sowieso nichts.
ebenfalls grußlos