Bootsfuehrerschein

irgendjemand hat behauptet,dass ein schein
gesetzlich n i c h t erforderlich ist .
es ist hoechsten eine versicherungsache ,
aber jeder kann ohne schein ein boot fuehren
stimmt das ?

Wie Wilfried schon schrieb: Das Entscheidende ist die Motorisierung des Bootes. Um ein Boot mit einem Motor von mehr als die besagten 3,68 kW (5 PS) auf Binnengewässern der Bundesrepublik fahren zu dürfen, brauchst Du den Sportbootführerschein Binnen, um das gleiche auf Seeschiffahrtsstraßen oder auf den Hoheitsgewässern der Bundesrepublik zu dürfen, brauchst Du den Sportbootführerschein See. Wenn Du beispielsweise auf der Elbe durch Hamburg fahren willst, brauchst Du beide Führerscheine.

Entscheidend ist dabei nicht, ob ein entsprechender Motor in Betrieb ist, sondern ob er angebracht ist! Und: Der Schiffsführer muß den Führerschein haben. Das muß nicht unbedingt der Rudergänger sein…

Näheres beim DSV:
http://www.dsv.org
bzw. beim DMYV:
http://www.dmyv.de/

Reinhard

Hierzu ein klares und beherztes „JAIN“

Ob ein Führerschein benötigt wird ist nicht international geregelt. Damit ist die hohe See sowie die Gewässer einiger Länder, die auf derartige Scheine keinen Wert legen, Führerschein frei. Die BRD schreibt aber einen Führerschein vor. Das ist in der Sportbootführerschein Verordnung geregelt. Damit ist ganz eindeutig, dass Du im Geltungsbereich der Seeschiffartstrassen Ordnung (Küstennähe) einen Führerschein brauchst,wenn Du ein Boot mit mehr als 3,68kW führen willst. Verstoß: 300,-DM Bußgeld.
Auf Binnengewässern ist die Sache ähnlich geregelt, da kenn ich mich aber nicht aus.

Gruss
Wilfried

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Wenn Du im Ausland oder in Internationalen Gewässern unter deutscher! Flagge einen Crash baust, wird der Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einem deutschen Seegericht verhandelt. Das gibt gut Ärger!
Gruß Willi