Bootskennzeichnung

Wo kann man ein Bootskennzeichen beantragen und welche Unterlagen sind dafür notwendig, wenn es sich bei dem Boot um einen aus Einzeteilen selbst gebauten Boots-Neubau handelt? (Motor-Kajütboot, 8 m, 10-PS-Motor)

  • Ist hierfür auch eine Konformitätserklärung notwendig? Das Boot wurde wie gesagt in Deutschland aus alten Teilen neu gebaut und verbleibt auch ausschließlich in Deutschland.

Hallo,

solltest Du bei 10 PS nicht einen Sportbootführerschein besitzen und Dir Deine Frage daher selber beantworten können?
Frag mal im Boote-Forum http://www.boote-forum.de/
Ich bin Segler.
Ciao,
Manfred

Leider sagt mir der Bootsführerschein aber auch nicht, wie das in diesem speziellen Fall mit der Konformitätserklärung ist… Die gab´s nämlich damals noch nicht :smile:

Moin,

Wo kann man ein Bootskennzeichen beantragen …

Wasser- und Schifffahrtsamt vergibt das amtl. Bootskennzeichen. „Kleinfahrzeugkennzeichen

mfg
W.

Danke- die Frage des „wo“ ist geklärt :wink: Mir geht es jetzt allerdings noch um die Frage der Konformitätserklärung???

2 Like

oder der ADAC
o.w.T.

Danke…
das Problem ist geklärt :wink:

Moin,

**Gefragt war:

Wo kann man ein Bootskennzeichen beantragen …**

Amtliche Kennzeichen werden auf Antrag
von den Wasser- und Schifffahrtsämtern zugeteilt.

Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
Der Erwerb eines Kenzeichenausweises ist durch persönliche Vorsprache zu unseren Sprechzeiten oder auf schriftlichem Weg möglich. In beiden Fällen ist der folgende Antrag auszufüllen und zu unterschreiben.
Antrag auf amtliches Kennzeichen Download (33 KByte)

Vom Eigentümer des Bootes sind mitzubringen:

* der Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung
* der Kaufvertrag oder die Rechnung oder der Schenkungsvertrag über Boot und Motor(en),wenn nicht vorhanden, eine unterschriebene Eigentumserklärung über Boot und Motor(en).
* Bevollmächtigte haben eine Vollmacht vorzulegen, die vom Eigentümer ausgestellt sein muss.
* die Konformitätserklärung nach Anhang XV der Richtlinie 94/25 EG bei folgenden Booten bzw. Wassermotorrädern:
o Bei einem Kleinfahrzeug, das auch § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über das In-Verkehrbringen von Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1605) unterliegt und als

    1. Sportboot nach dem 15. Juni 1998 mit einer Länge von mehr als 2,50m,
    1. Wassermotorrad nach dem 31. Dezember 2005
      o erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, ist die Kopie der Konformitätserklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der eingangs genannten Verordnung vorzulegen.
      o Abweichend von Satz 1 Nr. 1 ist die Kopie der Konformitätserklärung nur für Sportboote vorzulegen, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten nach dem 30. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind.
      o Die Konformitätserklärung wird dem 1. Käufer des Bootes vom Verkäufer, Importeur oder Hersteller beim Kauf übergeben. Sie ist oft im Eignerhandbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes abgedruckt.

Der Kennzeichenausweis wird sofort ausgestellt und ist bar zu bezahlen.

mfg
W.

Hallo Wolfgang,
es gibt auch die Möglichkeit, über den ADAC ein Bootskennzeichen zu bekommen, das dann auch international gilt.
florestino

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Hast Du die Frage eigentlich richtig gelesen ?
Moin,

es gibt auch die Möglichkeit, über den ADAC ein
Bootskennzeichen zu bekommen, das dann auch international
gilt.

Die Anträge bekommt man dort möglicherweise
und das „Bootskennzeichen“ selbst auch,
**wenn ein „Kennzeichenausweis“ schon vorhanden ist .

Es ging aber darum, wo ist es zu beantragen !**

Und dieser Antrag geht nicht an den ADAC oder einen anderen Club,
sondern immer an das zuständige „Wasser- und Schifffahrtsamt“.

florestino

mfg
W.