liebe forumsmitglieder…die problematik - man stelle sich vor, dass vor jahrzehnten eine gemeinschaft von ca. 10 anwohnern einen bootsanlieger baute (genehmigung liegt vor), sich stets um diesen kümmerte und diesen natürlich auch als ihr eigentum betrachtete. vor ca. 3 monaten wurde dieser durch die steggemeinschaft (wieder mit entsprechender genehmigung) komplett erneuert, sämtliche kosten wurden unter den anliegern aufgeteilt. alles schön,alles neu, tür zu und schloss vor, so dass dieser nur durch die gemeinschaft bzw.bootseigentümer betreten werden kann. logisch,eigentum sichern! nun plötzlich kamen vertreter der örtlichen gemeinde mit dem verweis, dass der see ihnen gehöre und somit auch der errichtete steg, dieser somit von jedem genutzt und nicht mehr verschlossen werden dürfe und obendrein demnächst pachtgebühren für alle anlieger anfallen würden. kann das sein? wer versteht dieses recht? errichtung und kosten des steges selbst getragen und nun soll eine pacht fällig werden? jeder hat zutrittsrecht…wie soll das eigentum an booten und zubehör geschützt werden? danke! lg marie
Bei den Wasserflächen handelt es sich oft um gemeinde- oder gar bundeseigene Gewässer, so dass eine Pacht für die in Anspruch genommene Wasserfläche gezahlt wird. In einigen Fällen könnten sogar noch Ausgleichszahlungen an das Fischreiamt hinzukommen, da auf der durch den Steg bebauten Fläche nicht gefischt werden kann. Warum allerdings der vorher private Steg plötzlich für die Allgemeinheit zugänglich sein soll, kann ich nicht erklären. In wessen Besitz ist denn das Grundstück, von dem der Steg ins Wasser geht? Vielleicht sollte man sich das am Besten nochmal von der Gemeinde erklären lassen.
vielen lieben dank für deine antwort!!! der weg von dem der steg betreten wird,gehört ebenfalls der gemeinde. das wirklich negative an der sache ist, dass die gemeinde einer gesamtverpachtung des steges an die anlieger nicht zustimmt, da sie diesen für die breite öffentlichkeit zugängig lassen möchte. damit ergibt sich nun natürlich die sorge, dass das eigentum nicht ausreichend geschützt werden kann. mal abgesehen davon,erscheint es doch recht merkwürdig, alle kosten für den neubau den anliegern zu überlassen, es dann jedermann zugängig zu machen und obendrein noch miete für die benutzung des steges von den anliegern verlangen zu wollen. das kann doch nicht recht sein???!!??
Hi,
- sich die Gemeindesatzung besorgen
- die Frage da http://www.recht.de/phpbb/ im Brett Verwaltungsrecht einstellen unter Angabe das Bundeslandes!
Und 3. einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen.
Hier scheint ja ein unterschwelliger Enteignungsversuch des Eigentümers statt zu finden.
MfG ramses90