Frau Wolle möchte eine Schiffsreise machen. Nun hat sie gehört, dass es den Begriff „Bordguthaben“ gibt.
Die Frage ist nun, wenn sie das Bordguthaben nicht aufbraucht, verfällt es dann oder bekommt sie es zurück.
Gibt es da eine Grundlage (rechtlich), nicht das ihr erspartes Geld „futsch“ ist, also die Reederei es einstreicht oder das Reisebüro oder…!?
Könnt Ihr helfen, es ist die erste Schiffsreise für Frau Wolle!!!
Danke!!!