Bordguthaben

Frau Wolle möchte eine Schiffsreise machen. Nun hat sie gehört, dass es den Begriff „Bordguthaben“ gibt.

Die Frage ist nun, wenn sie das Bordguthaben nicht aufbraucht, verfällt es dann oder bekommt sie es zurück.

Gibt es da eine Grundlage (rechtlich), nicht das ihr erspartes Geld „futsch“ ist, also die Reederei es einstreicht oder das Reisebüro oder…!?

Könnt Ihr helfen, es ist die erste Schiffsreise für Frau Wolle!!!

Danke!!!

Ein Bordguthaben ist ein Bordguthaben d.h. Du kannst es Dir am Ende der Reise nicht auszahlen lassen.

Unterm Strich ist das ein Buchungsanreiz oder ein versteckter Rabatt der aber bewusst so gegeben wird, dass er sich nicht auf den zu bezahlenden Reisepreis auswirkt sondern als Dankeschön an den Kunden erfolgt.

Die Frage ist nun, wenn sie das Bordguthaben nicht aufbraucht,
verfällt es dann oder bekommt sie es zurück.

Das ist eine falsche Frage denn „zurück“ kann man nur etwas bekommen was man vorher auch bezahlt hat - und das ist beim, quasi geschenkten, Bordguthaben nicht der Fall.

bye
Rolf

Die Frage ist nun, wenn sie das Bordguthaben nicht aufbraucht,
verfällt es dann oder bekommt sie es zurück.