Hi,
ich hab da auch mal eine Frage.
Wir wohnen im Landkreis Hildesheim und haben gerade eine neue Teerdecke auf unsere Hauptstraße bekommen. Nun hatte man uns schon vor sechs Jahren versprochen, daß bei einer Straßenerneuerung auch unsere Zufahrt vernünftig abgesenkt wird.
Im Prinzip ist sie das ja, leider aber nur zum Teil. D.h. der Bordstein rechts der Einfahrt ist 3 cm höher als die Gossensteine, auf der linken Seite sind es nur 2 cm . In der Mitte allerdings sind es sogar 7 cm. Ein gefahrloses Auffahren mit dem Fahrrad ist schon nicht möglich, doch wenn wir mit dem Auto rückwärts vom Hof wollen, setzen wir böse mit der Schürze auf. Beim vorwärtigen Abfahren vom Hof müssen wir damit rechnen, uns den Auspuff vom Auto oder die Anhängerkupplung abzureißen.
Wer ist für so etwas zuständig,
wie hoch darf im Allgemeinen eine solche Absenkung sein,
und müssen wir das selber zahlen?
Wäre schön, wenn mir ich ein paar Tipps bekäme, wie wir uns nun verhalten sollen.
Vielleicht gibt es ja soetwas wie eine „Normhöhe“
Schon im Voraus herzlichen Dank für die Antworten