laut Duden bedeutet „borgen“ leihen.
Kann nun „borgen“ für beide Seiten verwendet werden, sowohl für den jenigen, der „borgt“ und für den jenigen, dem etwas geborgen wird? Wie heißen diese Personen?
„Borger“?
Wie heißt nun der Counterpart?
Mit den Verben „ersteigern“ und „versteigern“ gibt es kein Problem
Zwischen den Verben „borgen“, „leihen“, „ausleihen“ und „verleihen“ wird es sehr schwierig
„Entleiher/Entleiherin“ bzw. „Leihende/Leihender“ („Leiher“ ist eine mittlerweile absolut unübliche Form)
In Rechtsverhältnissen haben sich für bestimmte Formen der Leihe auch die Mischformen Leasinggeber bzw. Leasingnehmer eingebürgert, ansonsten spricht man von Gläubiger und Schuldner.
Für das Verb „borgen“ („verborgen“ ist absolut unüblich) kenne ich keine Personenform, bin aber kein Germanist.