Haltet ihr die Kritik an Tübingens OB, Boris Palmer. zu seinem neuen Buch und der Forderung nach einem härteren Kurs in der Flüchtlingspolitik für berechtigt oder nicht? Wo sollte Eurer Meinung entschlossener zugepackt werden? Wie fest? Lässt sich die Aufnahme und die Abschiebung von Flüchtlingen gegenseitig aufrechnen?
Wie lässt sich die grundsätzliche Vereinbarkeit der Menschenrechte und der innergesellschaftliche Konsens auch in der Realität gewährleisten?
Was haltet ihr davon, wie derzeit die Person Boris Palmer (ungeachtet seiner möglichen Mitverantwortung) in der Öffentlichkeit zerrissen wird?
Menschenrechte haben grundsätzlich etwas mit Gnade zu tun. Sie werden mehr oder weniger gewährt! Aus dieser Position allein heraus über die Flüchtlingsthematik zu diskutieren, geht einfach nicht. Denn es ist die Machtposition ( eine von beliebigen Personen bedienbare moralische Position). Man muss selbstverständlich auch die allgemeinen Menschenpflichten für einen ausgewogenen Blick auf die Flüchtlingsthematik beachten. Palmer tut das IMHO ganz gut, indem er die Verursacher der Rechtsverletzungen (ich zähle das jetzt nicht im Einzelnen auf) in die Pflicht nimmt und auch Vorschläge unterbreitet.
Das tun weder Cem noch KGE (oder ein Kretschmann in Sachen Automobilindustrie).
Die drei gravierenden personifizierten Ursachen für die Unbeliebtheit der Grünen. Mehr vom Schlage eines Palmer, und die Prozente wären schnell wieder zweistellig. Habeck ist auch noch so einer, der nicht blind einer Ideologie (haben die Grünen eigentlich noch eine? Gemeinsame?) folgt.
Eine Rechtsverletzung allgemein ist der Eingriff in eine von Gesetzes wegen gewährte Rechtsposition. Illegale Grenzübertritte stellen in diesem Sinne Eingriffe in (dem Staat, der Gesellschaft) gewährte Rechtspositionen dar.
Man kann dies sicherlich auch als Verstoß aus Sicht des Handelnden bezeichnen.
Unterscheide bitte zwischen imaginiären Verstößen und realen Eingriffen. Jemand handelt übergriffig und greift gewissermaßen ein, wenn er z.B. einen Grenzzaun einreißt. Der Zaun wurde tatsächlich „verletzt“ bzw. im ganzen beschädigt. Der illegale Übertritt über die Grenze selbst ist und bleibt aber nur ein Verstoß gegen eine bestehende Rechtsvorschrift. Diese hat aber weiterhin Bestand. Ist nicht verletzt. Nur der Souverän kann eine Rechtsvorschrift missbräuchlich auslegen und damit rechtsverletztend handeln. Sonst niemand.