BOS/Prüfungszulassung/Bafög

Hallo,

ein Schüler besucht die Berufsoberschule in Bayern und hat über das Jahr viele Fehltage angesammelt (ärztlich entschuldigt) und evtl. auch wenige unentschuldigte z. B. weil der Schüler einmal Mittwochs nicht vormittags zum Arzt ist sondern erst Nachmittags hin wollte, da allerdings alle Praxen geschlossen sind und er somit kein Attest vorzeigen konnte oder weil er ein Attest nicht mehr rechtzeitig abgegeben hatte. Von den Noten her sieht es auch eher schlecht aus (unter anderem öfters mal 0 Punkte). Man hört ja öfters davon, dass bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen die Prüfungszulassung nicht gewährt wird und das Bafög am Ende des Jahres für diese Tage gestrichen wird. Auch kann ja wegen schlechten Noten die Teilnahme an der Prüfung untersagt werden. Wie wäre es denn nun bei entschuldigten Fehltagen? Kann einem Schüler da ab einer gewissen Anzahl auch die Zulassung zur Prüfung entzogen werden? Angenommen die Lehrer sagen nun die Noten wären so schlecht gewesen, weil der Schüler sich immer zu wenig auf den Schulstoff vorbereitet hat bzw. Hausaufgaben nicht erledigte und man werde eine Meldung an das Bafögamt geben, weil sie glauben der Schüler ist ja nur pro forma angemeldet um Bafög zu beziehen. Kann der Schüler da auch mit Behörden Ärger bekommen, dass sie z. B. für das komplette (gescheiterte) Schuljahr das ganze ausbezahlte Geld wieder zurückfordern oder könnte er höchstens für ein Wiederholungsjahr das Bafög nicht mehr bekommen?
Der Schüler leidet unter Konzentrationsstörungen und hat sich schon vor dem Besuch der Schule fachärztlichen Kontrollen unterzogen. Auch ist er gerade dabei eine psychotherapeutische Behandlung zu machen. Zudem leidet der Patient aufgrund eines Krankheitsbildes, das ebenfalls fachärztlich kontrolliert wird, an ständigen Ruheschmerzen, also auch dann wenn er ganz normal in der Schule sitzt und sich nicht bewegt. Wie ich im Inet gelesen habe, kann es bei Männern die unter Schmerzen stehen zu einer Beeinträchtigung des analytischen- sowie kognetiven Denkvermögens kommen.
Würden hier die Behörden trotzdem das Bafög für das ganze Jahr zurückrodern können?
Der Schüler hatte bereits die 12. Klasse zweimal machen müssen und zu bestehen und nun sieht es in der 13. wieder schlecht aus.

Wäre für Antworten sehr dankbar!