BOS und Bundeswehr

Hallo, ich brauche eine Information!

Im Juli nächsten Jahres werde ich voraussichtlich meine Berufsausbildung mit dem sog. mittleren Bildungsabschluß beenden (Quabi)und möchte im Anschluß (September) in die Berufsoberschule (BOS).
Ein allgemeines Schreiben der Bundeswehr habe ich schon erhalten (Infofragen zur Ausbildung, Gesundheit etc.), die Musterung aber noch nicht.
Muß der Wehrdienst vor dem Besuch der BOS abgeleistet werden oder evtl. wie bei meinem Bruder, welcher auf der FOS sein Fachabi gemacht hat, im Anschluß danach?
Wie ist das zu händeln, wenn zur Musterung gebeten wird, (wahrscheinlich im März 2010),oder danach, da das Kreiswehrersatzamt bis jetzt nur die Information hat, dass im Juli 2010 die Berufsausbildung beendet wird?

Wäre sehr dankbar für eine genaue und richtige Auskunft!

Olympias Sohn

Hallo Alexander,

Wäre sehr dankbar für eine genaue und richtige Auskunft!

lies selber den Unterabschnitt 3, damit bist du richtig bedient:
http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/index.html

Gruß Termid

Danke Termid!

Wäre dann § 12 Zurückstellung vom Wehrdienst
unter
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung…
unterbrechen würde ???

Amtsdeutsch ist manchmal nicht so einfach zu entschlüsseln!!
Oder hab ich das fehlinterpretiert?

Olympias` Sohn

Hallo Alexander, Olympias Sohn,

Amtsdeutsch ist manchmal nicht so einfach zu entschlüsseln!!
Oder hab ich das fehlinterpretiert?

Nein. Aber einiges übersehen.

Zuerst steht nach Abs.4 der Satz „Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden“
Du hast also noch keinen Freibrief, offiziell, aber zu 99% wird das so gemacht. Die können sowieso nicht alle gebrauchen.

Und wenn du bei der Musterung noch ein wenig humpelst und den Sehtest auch nicht so gut hinkriegst geht das in Ordnung.

Im Amtsdeutsch heißt das:
§12 Abs.4 Punkt 3a
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,… unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Das wurde von dir auch übersehen. Also sehe zu dass vor der Musterung die BOS dich rechtsverbindlich aufgenommen hat.

Aaaaaber, eine BOS ist keine Berufausbildung, das sind Azubis.

Deswegen gilt für dich der Punkt 3d:
d) einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt …

Also, mein Tipp.
Wenn der Musterungsbescheid kommt werde zu dem Termin krank oder sorge dafür das dein Hausarzt dich für eine Woche vor und nach dem Termin krank schreibt. (insgesamt eine Woche)

Drei Monate später kommt der Nächste Musterungsbescheid, mach das Gleiche noch einmal.

Jetzt aber wirst du nach dem verpassten Termin zu einem Amtsarzt vorgeladen, wenn es ganz schlimm kommt.

Sieh also zu dass du es irgendwie auf die Reihe bekommst zu diesem Termin beim Amtsarzt 1/3 der BOS-Zeit rum zu haben. Der Amtsarzt wird dich nämlich mustern. Das wird dir aber nicht angekündigt.

Wenn es eng wird bleibt dir noch der §13a

Gruß Termid

Hallo Termid,

…schulischem Abschluß führende Ausbildung unterbrechen ODER!!!
da steht ein oder. Ich denke 3a würde alleine zutreffen.Ohne oder.
Auch eine rechtsverbindliche Zusage wäre zum Zeitpunkt der Musterung
(wahrscheinlich März) noch nicht zu haben. Die bekomme ich nämlich erst mit dem gelungenen Abschluß der Berufsschule im Juli mit einem Notendurchschnitt von 2,5 --> kein Problem :smile:
Alles ein bißchen kompliziert.
Ich denke aber, bevor ich mir solche Auswege wie Krankschreibungen und Amtsarzt antue, das kostet auch Zeit und vor allem Nerven, gehe ich lieber, wenn es denn unbedingt sein muss halt vorher noch zum Bund.

Der erste Teil Deiner Antwort (mit Tipp)lässt aber ein wenig Raum für Hoffnung.

Alexandros

Nachtrag

Deswegen gilt für dich der Punkt 3d:
d) einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel
absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt …

Sieh also zu dass du es irgendwie auf die Reihe bekommst zu
diesem Termin beim Amtsarzt 1/3 der BOS-Zeit rum zu haben. Der
Amtsarzt wird dich nämlich mustern. Das wird dir aber nicht
angekündigt.

Nach dem „Besuch“ beim Amtsarzt bleibt dir noch eine gewisse Zeit bis zum nächsten Einberufungsbefehl die 1/3 BOS rumzukriegen, denn es heißt unter d): einen zum vorgesehenen Diensteintritt…

Wann die Einberufungsbefehle verschickt werden kann man beim zuständigen Kreiswehrersatzamt erfahren.

Hallo Alexandros,

…schulischem Abschluß führende Ausbildung unterbrechen
ODER!!!
da steht ein oder.

Nein, da steht oder beruflicher Gründe…
Du hast doch gar keinen Beruf.
Dieser Satz trift z.B. bei Landwirten mit Viehhaltung zu, einen Jungbauern kann man nicht einziehen.

gehe ich lieber, wenn es denn unbedingt sein muss halt vorher noch zum Bund.

Was hast du gegen §13a, das dauert sechs Jahre und man geht einmal im Monat zum technischen Hifswerk oder ähnlichem am Wochenende und putz die Autos.

Was glaubst du wohl was ich alles angestellt habe, als ich 1971 gemustert werden sollte. Da gab es noch keinen Ersatzdienst zu dem man sich einfach anmeldet wie heute und das war es dann…
Ich war nicht beim Bund, habe auch keinen Kriegsdienstverweigerungsdienst gemacht, ja, der hieß tatsächlich so.
Obwohl man den sowiese nicht bestehen konnte, das war eine Anhörung vor einem Richter. Gewissensgründe und so ein Quatsch.
Und dauerte zwei ganze Jahre. Wehrdienst war 18 Monate.

Gruß Termid

Hallo Termid,

doch, ich habe dann im Juli 2010 nach der Gesellenprüfung einen Beruf.
Möchte aber trotzdem weiter machen und das BOS Abitur machen und dann auch studieren. Bei mir hat es halt ein bißchen später gefunkt.Spätzünder sagt Mama Olympias.

6 Jahre THW etc.? Also dann lieber „ein Ende mit Schrecken“ == 9 Monate
als ein Schrecken ohne Ende, wenn auch nur einmal im Monat!! :wink:

Olympias Sohn Alexandros

Nachtrag
Es geht mir nicht so sehr darum, den Wehrdienst um jeden Preis zu vermeiden. Ich würde nur erst mal lieber die Schule (BOS) machen wollen.
Wenn ich das Glück haben sollte ganz verschont zu bleiben, dann freu ich mich natürlich und würd dann gleich studieren können. Aber die Hauptfrage ist: Bund vor BOS oder danach?!

Hi,

ich weiß nicht wie alt du bist, aber wenn du selber sagst ein Spätzünder zu sein könnte für dich interessant zu wissen sein, dass das Höchstalter für die Einberufung 25 Jahre ist.

Lass diese Tatsache auch in deine Strategie mit einfließen.

Oder lass dir eine Sellerieallergie attestieren:
http://www.wdr.de/themen/politik/verteidigung/wehrpf…
Der Artikel ist aus 2007, also neu.

Es gibt immer einen Weg, nicht zum Bund zu müssen. Es kommt nur auf den Willen an.

Gruß Termid