Hallo Alexander, Olympias Sohn,
Amtsdeutsch ist manchmal nicht so einfach zu entschlüsseln!!
Oder hab ich das fehlinterpretiert?
Nein. Aber einiges übersehen.
Zuerst steht nach Abs.4 der Satz „Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden“
Du hast also noch keinen Freibrief, offiziell, aber zu 99% wird das so gemacht. Die können sowieso nicht alle gebrauchen.
Und wenn du bei der Musterung noch ein wenig humpelst und den Sehtest auch nicht so gut hinkriegst geht das in Ordnung.
Im Amtsdeutsch heißt das:
§12 Abs.4 Punkt 3a
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,… unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.
Das wurde von dir auch übersehen. Also sehe zu dass vor der Musterung die BOS dich rechtsverbindlich aufgenommen hat.
Aaaaaber, eine BOS ist keine Berufausbildung, das sind Azubis.
Deswegen gilt für dich der Punkt 3d:
d) einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt …
Also, mein Tipp.
Wenn der Musterungsbescheid kommt werde zu dem Termin krank oder sorge dafür das dein Hausarzt dich für eine Woche vor und nach dem Termin krank schreibt. (insgesamt eine Woche)
Drei Monate später kommt der Nächste Musterungsbescheid, mach das Gleiche noch einmal.
Jetzt aber wirst du nach dem verpassten Termin zu einem Amtsarzt vorgeladen, wenn es ganz schlimm kommt.
Sieh also zu dass du es irgendwie auf die Reihe bekommst zu diesem Termin beim Amtsarzt 1/3 der BOS-Zeit rum zu haben. Der Amtsarzt wird dich nämlich mustern. Das wird dir aber nicht angekündigt.
Wenn es eng wird bleibt dir noch der §13a
Gruß Termid