Hallo,
ich habe eben eine Wette abgeschlossen, die ich mir recht sicher bin, zu gewinnen… ich würde mich über Links/Beweise daher sehr freuen.
Wenn ein Land (sagen wir Land A) die diplomatischen Beziehungen zu Land B einstellt, so sagt mein Freund, dass das bedeutet, dass die andere Regierung nicht mehr annerkannt ist.
Deshalb ist das Gelände von Botschaften von Land B in Land A ab dem Augenblick (des Endes der diplomatischen Beziehungen) kein Hoheitsgebiet von Land B mehr, sondern von Land A. Diplomatisches Personal von Land B kann binnen 24 Stunden ausgewiesen werden und muss das Land A verlassen.
Das glaube ich so nicht… Hoheitsgebiet ist Hoheitsgebiet, das kann man unilateral doch nicht einfach aberkennen. – Meine Meinung.
Herzlichen Dank!
Viele Grüße,
Dennis
Ergänzung
Hallo nochmal,
mein Freund zitiert folgendes:
Doch es scheint weitere Verstimmungen zu geben, denn Alexander Witissow, der Erste Sekretär der russischen Botschaft in Katar, wurde nach der Freilassung der beiden Sportler als persona non grata bezeichnet und aufgefordert, binnen 24 Stunden das Land zu verlassen, meldete die offizielle Qatar News Agency.
Witissow war derjenige, der zusammen mit den beiden anderen Geheimdienstmitarbeitern festgenommen worden war, aber schnell wieder freikam, weil er diplomatische Immunität genießt.
Viele Grüße,
Dennis
Hallo Dennis,
mein Freund zitiert folgendes:
Doch es scheint weitere Verstimmungen zu geben, denn Alexander
Witissow, der Erste Sekretär der russischen Botschaft in
Katar, wurde nach der Freilassung der beiden Sportler als
persona non grata bezeichnet und aufgefordert, binnen 24
Stunden das Land zu verlassen, meldete die offizielle Qatar
News Agency.
Witissow war derjenige, der zusammen mit den beiden anderen
Geheimdienstmitarbeitern festgenommen worden war, aber schnell
wieder freikam, weil er diplomatische Immunität genießt.
Was hat es mit der vorigen Frage (bin da deiner Meinung) zu tun ?
Die QUelle sagt ja nur, dass W. in verfänglicher Situation aufgefunden und verhaftet wurde. Nachdem die doplomatische Immunität feststand, q wurde er freigelassen und wg. vg. Situation als p.n.g. ausgewiesen. Was hat das mit Hoheitsgebiet der Botschaft zu tun ? Die Verhaftung hat wohl auf dem Boden Katars stattgefunden.
Tschuess naxet.
Hallo Johannes,
Falsch 48 Stunden
Hast Du dafür auch eine Quelle?
Viele Grüße,
Dennis
Hallo,
Wenn ein Land (sagen wir Land A) die diplomatischen
Beziehungen zu Land B einstellt, so sagt mein Freund, dass das
bedeutet, dass die andere Regierung nicht mehr annerkannt ist.
nö, da sehe ich erst einmal keinen Zusammenhang.
Deshalb ist das Gelände von Botschaften von Land B in Land A
ab dem Augenblick (des Endes der diplomatischen Beziehungen)
kein Hoheitsgebiet von Land B mehr, sondern von Land A.
Diplomatisches Personal von Land B kann binnen 24 Stunden
ausgewiesen werden und muss das Land A verlassen.
Das sehe ich vom Gefühl her nicht so, aber um sicherzugehen, kannst Du Dich ja mal durch die Wiener Konvention wühlen:
http://www.un.org/law/ilc/texts/consul.htm
Gruß,
Christian
Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen
gib bei Google mal Stichworte ein u- 48 Stunden
Johannes,
Falsch 48 Stunden
Hast Du dafür auch eine Quelle?
Viele Grüße,
Dennis
1 „Gefällt mir“
Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen
Das habe ich oben verlinkt. Zeig mir doch bitte mal die Stelle, wo das mit den 48 Stunden steht.
C.
http://www.google.de/search?q=Wiener+%DCbereinkommen…
Bitte lade Dir die PDF´s
Johannes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bitte lade Dir die PDF´s
Alle 130? Machen wir es doch einfach: In meinem ersten Artikel zu dem Thema findest Du - wie erwähnt - den Link zu dem Abkommen. Unter welchem Punkt findet man die 48 Stunden?
C.