BR-Mitglied in Teilzeit -> Sitzungsteilnahme nachmittags erforderlich?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Betriebsrat. Wenn man als aktives Betriebsratsmitglied (9er-Betriebsrat) von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit wechselt (Arbeitszeit 07:30-12:00h), kann man dann verlangen, daß BR-Sitzungen vormittags anberaumt werden oder muss man sich dem Vorsitz fügen und auch Nachmittagstermin annehmen. Bzw. wenn einem die Nachmittagstermine nicht möglich sind (Kinderbetreuung, deswegen halbtags), was passiert dann mit dem Mandat? Muß sich der BR dann jedes Mal ein Ersatzmitglied suchen für Nachmittags?
Hintergrund sind die anstehenden BR-Wahlen 2014, wo diese Frage nun auftaucht. Wenn man wiedergewählt wird, nun aber nur noch Teilzeitbeschäftigt ist, ist das auf Dauer vereinbar? Vielen Dank im voraus für die Antwort.

MfG,
Aragorn

hallo,
ich denke nicht dass ein einzelnes  Mitglied des BR Anspruch auf eine bestimmte Zeit der BR.Sitzungen hat. Ich kenne keinen gesetzlichen Anspruch hierzu.
ABER WARUM SIND DIESE NICHT AM VORMITTAG MÖGLICH ?

M.A. nach ist ein viel grösseres Problem die Tatsache, dass ja gerade in den Sitzungen die Meinungsbildung und Entscheidungsvoraussetzungen getroffen werden. Wie soll da eine sinnvolle Mitarbeit stattfinden ? D würden die WählerInnen auf Dauer sicherlich nicht tolerieren.

Lässt sich das nicht im Vorfeld mit den anderen Beteiligten klären ?
Mit gutem Willen sollte doch da eine Lösung zu finden sein.
Freundliche Grüße

Hallo,

man kann nicht verlangen, dass BR-Sitzungen zu bestimmten Zeiten stattfinden. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es gibt auch im Prinzip keine Vorschriften, wann BR-Sitzungen stattzufinden haben. Das ist grundsätzlich auch gut so. Wie ein Betriebsrat arbeitet ist letztendlich immer eine Frage der Organisation. Zwar lädt zu Betriebsratssitzungen immer der/die Vorsitzende ein und diese/r bestimmt auch die Termine, aber in einem gut organisierten Betriebsrat sollte man sich doch im gesamten Gremium über die Lage der Sitzungen einig werden. Darüber kann man auch entsprechende Beschlüsse fassen. Man kann zwar nicht jeden einzelnen Wunsch der BR-Mitglieder berücksichtigen, aber es sollte doch möglich sein, diverse „Härtefälle“ zu berücksichtigen.  

Um im vorliegenden Fall eine für alle tragbare Lösung zu finden, müsste man aber schon den Betrieb und die besonderen Umstände (Hintergründe) kennen.

Zum Thema Ersatzmitglied:
Der BR muss keine Ersatzmitglieder suchen. Die stehen ja fest und werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Reihenfolge etc.) eingeladen.

Zum Thema anstehende BR-Wahl:
Dass auch Teilzeitbeschäftigte für den BR kandidieren, ist grundsätzlich immer vereinbar. Die Teilnahme an Sitzungen, die außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit liegen, ist garantiert. Ähnlich ist es bei Betriebsräten in Schichtarbeit. Wenn aber allerdings persönliche/familiäre dem entgegen stehen, dann sollte man nicht für ein solches Amt kandidieren. Es sei denn…

…siehe oben.

Gruß W.

Hallo,

das ist relativ einfach. Wenn du im Haus sprich bei der Arbeit bist, so musst du teilnehmen. Wenn du aufgrund deiner Arbeitszeit nicht da bist kommt ein Ersatzmitglied.
Die Sitzungszeit beschließt der BR normalerweise im Konsens, es kann also nichts verlangt werden, man kann aber sicher mal freundlich anfragen und seinen Wunsche begründen - nämlich Teilzeit.
Falls der BR gegen deinen Wunsch entscheidet ist dein Mandat natürlich nur noch Makulatur.
Aber vielleicht geht es ja auch am Vormittag.

Schönen Gruß Holger aus HH