Auch wenn der Nahrungsbedarf ohne Wildfleisch gedeckt werden kann, so stellt dieses doch eine wertvolle und vor allem gesunde Ergänzung zu Schweine- und Rindfleisch aus Massentierhaltung dar.
Aus tierschützerischen Gründen auf die Jagd zu verzichten ist geradezu widersinnig.
Es steht jedem frei, aus Tierschutzgründen auf Fleisch zu verzichten, sollte aber auch akzeptieren, wenn andere Leute das nicht tun.
Welches Tier stirbt wohl streß- und schmerzärmer?
Das Schwein, wird nach stundenlanger Fahrt in den Schlachthof geprügelt, um dann vor Streß fast an Herzversagen zu sterben
Das Reh äst nichtsahnend (ohne Streß) auf einer Wiese und wird durch einen Schuß in Herz oder Lunge weitgehend schmerzfrei getötet.
Hier möge sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Um die Altersklassenwälder (alle Bäume sind gleich alt) früherer Zeiten in naturnahe Wälder umzuwandeln, die sich weitgehend natürlich verjüngen, ist es erforderlich, den Wildbestand zumindest zeitweise abzusenken. Private Jäger möchten sicher lieber etwas höhere Wildbestände als Förster, für die der Wald im Vodergrund steht. Im Großen und Ganzen wird aber die Notwendigkeit einer Bestandesverringerung anerkannt.
Norbert spricht sich auch für niedrigere Bestände aus. Wie sollen die ohne Jagd verringert werden?
Für die Schäden, die letztlich im Wald entstehen ist neben der Beunruhigung durch Spaziergänger und Pilzsucher auch die Art und Intensität der Bejagung von Bedeutung. Kurze Zeiten intensiver Jagd und anschließende Ruhezeiten lassen das Wild vertrauter werden. Das hat zur Folge, daß es auch weniger Schäden verursacht. Schäden von Schalenwild (Reh, Hirsche, Muffelwild, Wildschwein) sind übrigens ersatzpflichtig; d. h. der Jagdpächter muß den Schaden bezahlen. Wenn einige besonders schlaue Leute sich für die Abschaffung der Jagd einsetzen, sollen sie doch mal den Schaden ersetzen, der jährlich durch Wildschweine an Feldfrüchten verursacht wird.
"Der Jäger bezahlt eine Jagdpacht und hat alleinigen Anspruch
auf das Wild. :
Der Jagdpächter erwirbt durch die Pacht das Jagdausübungsrecht, das ihm erlaubt „Wild zu hegen, die Jagd auszuüben und sich anzueignen (§1 BJG)“
Das Wild ist so lange herrenlos, bis es durch Erlegung und Aneignung Eigentum des Jägers wird. So lange es aber herrenlos ist, ist auch niemand für Schäden verantwortlich (Ausnahme Wildschaden s.o; anders bei entlaufenem Gehegewild).
„Für die Wildschäden bei Unfällen muss aber der
Fahrzeughalter selber haften, nicht der Jäger. Dass müsste dringend geändert werden“
So, so, das müßte geändert werden. Irgendwelche Verrückte, die mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch einen Wald fahren, ein Tier zu Brei fahren und andere Menschen in Gefahr bringen, sollen den Schaden am Auto von jemandem ersetzt bekommen, der an diesem Schaden völlig unschuldig ist.
"Eine andere Sache, die mich im Zusammenhang mit der Jagd sehr
nachdenklich stimmt ist folgendes: Der bewaffnete Haufen der
Grünröcke ist größer als die Bundeswehr!! Und jeder von diesen
Lodengrünen verfügt in der Regel über mehrere
Präzisionswaffen."
Na und? Dass Bürger, die sich keines Verbrechens schuldig gemacht haben, Waffen besitzen, heißt noch lange nicht, dass von ihnen eine Gefahr ausgeht.
Wenn der Gesetzgeber etwas für unsere Sicherheit tun will, muß er sich der illegalen Waffen annehmen.
Noch etwas: Jeder Bürger hat nach unserem GG das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Manche Leute spielen Fußball, andere betreiben Motorsport, wiederum andere gehen zur Jagd.
Ein großes Manko unserer heutigen Gesellschaft ist es, daß die eigene Meinung als die allein richtige angesehen wird und andere Ansichten bekämpft werden.
Norberts Artikel strotzt nur so vor Halbwissen, Polemik und Intoleranz.
Da stellen sich mir die Nackenhaare hoch.