Hallo. Ich brauche dringend eure Hilfe bzw. Rat und Antworten.
Folgender Sachverhalt
Beim Familiengericht wurde ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt. Gerichtsverhandlung war bereits. Heute kam Post vom Gericht in der stand der Antrag wurde abgewiesen und die verfahrenskosten trägt der Antragsteller.
Wie hoch sind die verfahrenskosten???
Muss ich jetzt auch die kosten des Anwalts der gegnerischen Seite bezahlen???
Und wenn ja, wie hoch sind die kosten dafür???
Ich bin euch über schnelle Antworten unendlich dankbar