Bräuchte Hilfe in Bezug auf WG Mietrecht!

folgendes Problem: und zwar wohnen kollege a und kollege b seit 3 jahren in einer Wg ( beide in einem mietvertrag) Jetzt hat kollege a zum 31.10.2013 fristgerecht gekündigt und will ausziehen. Hat auch schon eine neue Wohnung in aussicht.

Als Nachmieterin würde freundin von kollege b einziehen wenn es die Vermieterin erlauben würde aber Sie meldet sich weder wegen der Kündigung noch auf einen Brief der Freundin das Sie einziehen möchte.

Jetzt die Fragen dazu:

  1. ist seine kündigung überhaupt wirksam oder müssen beide parteien kündigen ?
  2. kann die freundin auch ohne schriftlicher zusage in die Wohnung holen (reicht eine mitteilung?)

Hallo yuhuman,

folgendes Problem: und zwar wohnen kollege a und kollege b seit 3 jahren in einer Wg ( beide in einem mietvertrag) Jetzt hat kollege a zum 31.10.2013 fristgerecht gekündigt und will ausziehen

Habe ich das richtig verstanden dass nur ein Mietvertrag mit der Vermieterin besteht und dass beide Kollegen in diesem Mitvertrag aufgeführt sind, und dass beide Kollegen diesen Mietvertrag unterschrieben haben?

  1. ist seine kündigung überhaupt wirksam oder müssen beide parteien kündigen ?

Wenn es sich so verhält wie ich oben beschrieben habe, dann müssten beide Kollegen gemeinsam den Mietvertrag kündigen da beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben. Die Vermieterin könnte zwar einer Änderung des Mietvertrags zustimmen, müsste dies aber nicht machen.

  1. kann die freundin auch ohne schriftlicher zusage in die Wohnung holen (reicht eine mitteilung?)

Das käme darauf an wie die Angelegenheit mit dem kündigungswilligen Kollegen und der Vermieterin geklärt würde.

Wäre die Vermieterin bereit den Mietvertrag zu ändern, dann liegt das in der Entscheidung der Vermieterin.

Wenn die Vermieterin einer Änderung nicht zustimmt, müssten beide Kollegen den Mietvertrag kündigen. Ob die Vermieterin dann einen neuen Vertrag

a) nur mit dem verbliebenen Kollegen macht

b) zusammen mit dem verbliebenen Kollegen und dessen Freundin macht

c) mit ganz anderen Mietern macht

bleibt dann der Lust und Laune der Vermieterin überlassen.

Im Fall a) könnte der verbliebene Kollege als Hauptmieter erscheinen und die Freundin als Untermieterin (wenn Untervermietung laut Mietvertrag erlaubt wird) einen Vertrag mit dem Hauptmieter abschließen. Sollte die Untervermietung laut Mietvertrag verboten werden, könnte der Mieter seine Freundin später als „Lebensgefährtin“ mit in die Wohnung einziehen lassen, müsste aber nach Einzug der Lebensgefährtin die Vermieterin über die Nutzung der Wohnung durch eine weitere Person informieren. Diesen Einzug könnte die Vermieterin nur in ganz seltenen Fällen mit wichtigen Gründen untersagen. Trotzdem wäre die Meldung notwendig für die Berechnung der Nebenkosten.

Im Fall b) erübrigt sich die Frage, da die Freundin dann auch Vertragspartnerin der Vermieterin wäre.

Im Fall c) würde sich die Frage ebenfalls erübrigen da der mietwillige Kollege selber eine neue Wohnung suchen müsste.

Gruß
N.N