Brago

Liebe/-r Experte/-in,

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens habe ich in den vergangenen Monaten 2 Rechtsanwälte konsultiert und bin irritiert über die unterschiedliche Form der Abrechnung:

Bei dem einen habe ich die übliche Vollmacht unterzeichnet. Hier wird die anwaltliche Tätigkeit m.W. offiziell nach RVG (BRAGO) vergütet und, soviel ich weiß, der Streitwert (in diesem Fall: monatlicher Trennungsunterhalt x 12) zugrunde gelegt.

Der andere nun legte mir (neben der Vollmacht) eine sog. Vergütungsvereinbarung vor (Stundensatz: 180,- Euro). Ich habe als Laie keine Ahnung, was – für wen – besser ist. Auf meine Nachfragen erhielt ich langatmige Erklärungen in Juristendeutsch, die mich mit der Frage zurücklassen:

Besteht die Möglichkeit, dass der Mandant mit der Unterzeichnung einer Vergütungsvereinbarung (statt der o.g. Abrechnung nach BRAGO) evtl. über den Tisch gezogen wird – also mehr als die sonst üblichen Gebühren bezahlen muss?
Schließlich kann ich den veranschlagten bzw. tatsächlich erbrachten Stundenaufwand in keiner Weise nachvollziehen. Braucht die Sekretärin z.B. 10 Minuten oder 2 Stunden, um einen Brief abzutippen?

Für eine rasche Antwort bzw. fachliche Einschätzung wäre ich Ihnen sehr verbunden und bedanke mich bereits an dieser Stelle recht herzlich für Ihre kompetente Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen, C. Vossen

Hallo,
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) berechnet der Anwalt seine Gebühren nach dem Streitwert.

Abweichend davon, kann kann der Anwalt mit einer Vergütungsvereinbarung auch nach Stunden abrechnen. Es kommt immer darauf an, welches besser ist. In familienrechtlichen Angelegenheiten würde ich raten, nach RVG abrechnen zu lassen. Vergütungsvereinbarungen können günstiger sein, wenn man einen extrem hohen Streitwert hat. Und Rechtsschutzversicherungen etc. tragen sowieso nur die gesetzlichen Gebühren, also RVG.

Gruß

Hallo,

vermutlich kommt meine Antwort zu spät. Bin gerade zurück von einem Australien Urlaub. Daher in aller Kürze: Eine Vergütungsvereinbarung wird aus der Sicht des Rechtsanwalt in aller Regel aus dem Grund geschlossen damit MEHR als die gesetzlichen Gebühren berechnet werden können. Dennoch geschieht dies nicht zwingend aus dem Grund den Mandanten über den Tisch zu ziehen.

Da Sie einen RA in einem Scheidungsverfahren suchen, empfiehlt es sich einen RA zu mandatieren, der sich auf diese Fälle spezialisiert hat. Ein Indiz ist dabei, dass der Rechtsanwalt sich als Fachanwalt für das Familienrecht bezeichnen darf. Die Gebühren des Fachanwalts richten sich ebenfalls nach dem RVG und der Fachanwalt ist nicht teurer (soweit keine Vergütngsvereinbarung geschlossen wird)…

Viel Erfolg.