Liebe/-r Experte/-in,
Im Zuge eines Scheidungsverfahrens habe ich in den vergangenen Monaten 2 Rechtsanwälte konsultiert und bin irritiert über die unterschiedliche Form der Abrechnung:
Bei dem einen habe ich die übliche Vollmacht unterzeichnet. Hier wird die anwaltliche Tätigkeit m.W. offiziell nach RVG (BRAGO) vergütet und, soviel ich weiß, der Streitwert (in diesem Fall: monatlicher Trennungsunterhalt x 12) zugrunde gelegt.
Der andere nun legte mir (neben der Vollmacht) eine sog. Vergütungsvereinbarung vor (Stundensatz: 180,- Euro). Ich habe als Laie keine Ahnung, was – für wen – besser ist. Auf meine Nachfragen erhielt ich langatmige Erklärungen in Juristendeutsch, die mich mit der Frage zurücklassen:
Besteht die Möglichkeit, dass der Mandant mit der Unterzeichnung einer Vergütungsvereinbarung (statt der o.g. Abrechnung nach BRAGO) evtl. über den Tisch gezogen wird – also mehr als die sonst üblichen Gebühren bezahlen muss?
Schließlich kann ich den veranschlagten bzw. tatsächlich erbrachten Stundenaufwand in keiner Weise nachvollziehen. Braucht die Sekretärin z.B. 10 Minuten oder 2 Stunden, um einen Brief abzutippen?
Für eine rasche Antwort bzw. fachliche Einschätzung wäre ich Ihnen sehr verbunden und bedanke mich bereits an dieser Stelle recht herzlich für Ihre kompetente Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen, C. Vossen