Aus einem Rechtsstreit im vorigen Jahr weiss ich, dass (zumindest im vorigen Jahr) Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern bei Ihrer Kostenrechnung einen prozentualen Abschlag abziehen mussten, da sie in den neuen Bundesländern tätig sind (genauer Prozentsatz ist mir entfallen).
Auf einer Kostenrechnung aus diesem Jahr ist von diesem Abschlag nicht mehr die Rede.
Ist diese Regelung inzwischen abgeschafft worden?
Welchen Vergehens macht sich ein Anwalt in den neuen Bundesländern schuldig, wenn er den Abschlag nicht abzieht (falls es noch gilt), und wie und wo kann ich gegen ihn vorgehen ?
wenn ich recht informiert bin, gilt nach wie vor die getrennte Abrechnung. Aber es ist ein Kostenmodernisierungsrecht in momentaner Vorbereitung.
Inwiefern Du rechtliche Konsequenzen ziehen kannst gegen Deine Rechnung, weiß ich aber nicht. Gibt es denn keine Schlichtungsstelle oder ähnliches? Auf jeden Fall würde ich natürlich fristgerechten Wiederspruch gegen die Rechnung einlegen.
es gab letztens mal ein Urteil, das dieser Abschlag wohl nicht gilt, wenn der „KlienT“ aus dem Westen ist. Ob dafür weitere Bedingungen galten, weiss ich nicht, erinnere mich nur, das gelesen zu haben.
Inwiefern Du rechtliche Konsequenzen ziehen kannst gegen Deine
Rechnung, weiß ich aber nicht. Gibt es denn keine
Schlichtungsstelle oder ähnliches? Auf jeden Fall würde ich
natürlich fristgerechten Wiederspruch gegen die Rechnung
einlegen.
Danke fuer die schnellen Antworten.
Im Vergleich zum Schadensersatz, den ich zahlen muß, ist der Abschlag auf die Anwaltskosten, den ich vielleicht einsparen könnte, eher „Peanuts“, deshalb wollte ich es eigentlich erstmal akzeptieren und zahlen; ich würde den RA nur halt gern nachträglich drankriegen (Rache ist süß…), bei RA-Kammer oder ähnlichem. Deshalb meine zweite Frage, inwieweit ich ihn damit (und wo) reinreißen kann, wegen falscher Abrechnung oder vielleicht sogar Betrug, oder so.
Hallo,
jede Kostenrechnung kann zur Überprüfung an die zuständige Rechtsanwaltskammer (www.brak.de) geschickt werden.
Einen Betrug begeht der Anwalt idR nicht, da kein Vorsatz nachweisbar sein dürfte.
Im übrigen kannst Du, falls Du dich falsch beraten fühlst, direkt gegen den Anwalt vorgehen und so Deine Kosten wieder hereinholen.
Wie sollte man sonst "Rache ist süß " verstehen?
Die Regelung des 10%-Abschlags gilt noch übergangsweise bis 31.12.2003 und wurde vom BVerfG für ungültig erklärt, das auch die Frist für die Regierung gesetzt hat.