Hallo Michael,
was die Sache mit dem Anwaltszwang angeht, so sehe ich dies etwas anders. Zum einen gibt es diesen ja nur beim LG oder eben in Scheidungssachen bzw. im Strafrecht bei Anklage mit entsprechend hoher Straferwartung. D.h. bis DM 10.000,-- kann ich mich vor dem AG in normalen Zivilsachen ja ohnehin selbst vertreten. „Leider“ sorgen aber die Versicherer dafür, dass eine Vielzahl von Bagatellfällen nur deshalb mit anwaltlicher Vertretung stattfinden, weil es die Leute eben nichts zusätzlich kostet. Und dies meine ich damit, wenn ich sage, dass die Motivation eben auch eine Frage des Falls an sich ist. Die Versicherer kalkulieren da ganz einfach. Wenn jemand über Jahre brav seinen Beitrag bezahlt hat und da kommen dann schnell ganz nette Summen zusammen, dann wird man ihn doch nicht vor den Kopf stoßen, wenn er mal eine Kleinigkeit bezahlt haben will. Hinterher verliert man einen sonst ganz gut zu melkenden Kunden.
Privat zahlt kaum jemand einen Anwalt bei solchen Fällen bzw. lässt die Dinge einfach auf sich beruhen und geht erst gar nicht vor Gericht, was auch in vielen Fällen gut so ist.
Den Anwaltszwang vor dem Landgericht halte ich angesichts der Summen um die es geht (immer über DM 10.000,-- bzw. vom Laien her oft nicht verständliche Berufungsverfahren) für gerechtfertigt. Gleiches gilt für mich angesichts der Tragweite von Ehescheidungen auch in diesem Bereich. Natürlich kann man über die Höhe von Vergütungen bei einvernehmlichen Scheidungen diskutieren, aber der Anwaltszwang an sich hat schon seine Berechtigung. Schließlich darf man nicht vergessen, dass gerade Scheidungsverfahren oft davon gekennzeichnet sind, dass ein wirtschaftlich und auch sonst überlegener Ehegatte einen eher schwachen Gegner gegenübersteht und das Gericht allein natürlich kaum eine Chance hat herauszufinden, inwieweit die vorgetragene einvernehmliche Lösung auch wirklich einvernehmlich ist, oder ob da nicht der eine den anderen über den Tisch gezogen hat. Gerade in typischen Hausfrauenehen würde es ohne Anwaltszwang sicher oft dazu kommen, dass der wirtschaftlich starke Ehemann sich selbstverständlich einen Anwalt nimmt, während die Ehefrau aus Scham vor der Frage nach Prozesskostenhilfe (so sie hiervon überhaupt weiß), auf einen Anwalt verzichten würde und dann schnell ins Hintertreffen gerät. Es kommt gar nicht so selten vor, dass angeblich großzügig ausgeglichen werden soll und erst der Anwalt der Gegenseite dann als Fachmann beim sauberen Nachrechnen feststellt, dass das angeblich so großzügige Angebot weit unter dem liegt, was eigentlich gesetzlich vorgesehen ist. Insoweit schafft der Anwaltszwang eine Waffengleichheit, indem er zunächst dafür sorgt, dass beide Seiten wissen, was eigentlich Sache ist. Denkt man an die Tragweite in Bezug insbesondere auf den Versorgungsausgleich, steht schließlich die finanzielle Absicherung des ganzen zukünftigen Lebens auf dem Spiel, also weit mehr als die 10.000,-- für die beim LG der Anwaltszwang gilt.
Die Idee mit den Standardsätzen bei Standardfällen ist natürlich ein interessanter Ansatz, dürfte aber in der Praxis kaum zusätzliche Relevanz haben. Es gibt dies schon lange im Bereich ständiger Beratung von gewerblichen Mandaten, bei denen man in tatsächlich echten Standardsituationen (Inkasso) so arbeitet. Aber schon bei Nebenkosten, Autounfällen ohne Personenschaden, etc. gibt es eigentlich keine Standardfälle mehr. Und gerade im Familienrecht (Ehescheidung) sollte man sich hüten, als Anwalt den Einzelfall als Standardfall zu sehen. Auf Grund der oben schon angeführten Tragweite ist gerade hier in jedem Einzelfall sehr sorgfältig alles zu ermitteln und zu bewerten um eine möglichst gerechte Lösung zu finden.
Wo ich dir allerdings voll zustimme, ist die Frage der Stundensätze. Diese Möglichkeit, die es in eingeschränkter Form bereits gibt, ist viel zu wenig bekannt und sollte häufiger genutzt werden um auf der einen Seite wichtige kleine Fälle „interessant genug“ zu machen, auf der anderen Seite aber eben auch bei hohen Streitwertenmit geringem Arbeitsaufwand die Kosten zu senken. Ein Problem sehe ich dabei allerdings in den kleinen Fällen auf Seiten des Gegners. Dieser muss beim verlorenen Prozeß die Anwaltsgebühren des Gegners zahlen und kann momentan aufgrund des Gebührenstreitwertsystems sehr genau wissen, was dann auf ihn zukomt und lässt dies natürlich in seine Überlegungen mit einfließen ob er den Prozess überhaupt führt (wirtschaftliches Risiko). Da könnte man natürlich dann schnell in die Situation kommen, dass man wirtschaftlich schwache Gegner einfach durch hohe eigene Anwaltsstundensätze ausbremst, die man selbst z.B. durch Versicherung abdecken würde. Dies wäre natürlich dann auch nicht im Sinne des Erfinders. Du siehst, ich bin mit dem bestehenden System auch nicht rundum glücklich und mache mir - auch wenn es mich persönlich ja nicht betrifft - hierüber durchaus Gedanken. Eine wirklich bessere Lösung sehe ich momentan aber auch noch nicht. Ich komme daher immer wieder dazu, dass es eben eher Details sind, die man anpacken sollte um die bestehende Lösung zu perfektionieren.
Gruß vom Wiz