Hallo Wissende,
sind 200,- EUR + Mehrwertsteuer nicht etwas zuviel für ein 15-20 MIn. Erstgespräch mit einem Anwalt?
Anwalt gab Rat mündlich, das gleiche schriftlich, kein weiterer Auftrag.
Aus BRAGO werde ich nicht schlau…
Vielen Dank
Hallo Wissende,
sind 200,- EUR + Mehrwertsteuer nicht etwas zuviel für ein
15-20 MIn. Erstgespräch mit einem Anwalt?
Anwalt gab Rat mündlich, das gleiche schriftlich, kein
weiterer Auftrag.
Aus BRAGO werde ich nicht schlau…
Mußt Du auch nicht. Wenn Dein Fall in der Jetzt-Zeit spielt, richtet sich die Vergütung nach dem RVG. Maximale Erstberatungsgebühr ist für Privatleute 190 € + MwSt.
Ciao, Wotan
Auch hallo.
Hallo Wissende,
sind 200,- EUR + Mehrwertsteuer nicht etwas zuviel für ein
15-20 MIn. Erstgespräch mit einem Anwalt?
Anwalt gab Rat mündlich, das gleiche schriftlich, kein
weiterer Auftrag.
Aus BRAGO werde ich nicht schlau…
In welcher Sache wurde gefragt und wie hoch war der Streitwert ?
Hier ein Rechner: http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.html
Quelle: http://jurabilis.blogspot.com/2005/01/kostenrechner…
HTH
mfg M.L.
-fällt wohl unter „nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten“, um Unterlassung.
Da Rechtsanwalt nichts raten konnte, was A nicht schon wusste und aus Scheu vor weiteren Kosten nimmt A keine weitere Beratung von jenem Anwalt in Anspruch.
Moin Moin.
Was bedeutet denn bei diesem Kostenrechner (http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.html) „Summe eigener Anwalt“?
Sind das die Kosten für die Erstberatung?
mfG!
Disap
Hallo,
Spricht ja sehr für den Anwalt.
Geh nächstes mal zu einem anderen und frag vorher, was es kostet.
Gruß
Peter
-fällt wohl unter „nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten“,
um Unterlassung.
Da Rechtsanwalt nichts raten konnte, was A nicht schon wusste
und aus Scheu vor weiteren Kosten nimmt A keine weitere
Beratung von jenem Anwalt in Anspruch.
Servus Mia,
Aus BRAGO werde ich nicht schlau…
das brauchst Du auch nicht mehr, wenn der Auftrag nach dem 01.07.2004 erteilt wurde.
Seither gilt nämlich nicht mehr die BRAGO, sondern das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), z.B. hier nachzulesen:
http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspalti…
dort findet man am Ende das Vergütungsverzeichnis, im vorliegenden Fall ist Pos. 2102 von Bedeutung.
Schöne Grüße
MM
Danke
-vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
Mia