Branchenfremde Aufträge

Hallo an alle,

ich hab’ mal wieder eine Frage… :wink:

Weiß nicht so recht, in welches Forum das gehört, aber ich weiß, dass HIER einige sehr fitte Leute sind!

Angenommen, der Geschäftsführer (alleinige Gesellschafter) einer kleinen Eventagentur (UG) ist gleichzeitig noch als Einzelunternehmer tätig (Internetverkauf von Mode).

Nun arbeitet dieser Geschäftsführer ab und an noch als Relocater (was ja weder mit Mode noch mit Events zu tun hat).

Bislang hat er die Rechungen für die Arbeit als Relocater immer über sich als Einzelunterehmen laufen lassen. Ein entsprechender Hinweis steht beim Tätigkeitenfeld in der Gewerbeanmeldung.

Nun ist das Einzelunternehmen sowie die UG knapp an der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer und der Geschäftsführer überlegt sich, das Relocation über die UG laufen zu lassen (dann könnte er als Einzelunternehmer Kleinunternehmer bleiben - wäre wichtig, da er bei beim Modeverkauf ausschließlich Endkunden hat) und nur mit der UG umsatzsteuerpflichtig werden (da sind zumindest die Hälfte Firmenkunden).

Dies nur zur Erklärung meiner eigentlichen Frage: Kann eine Event-UG (GmbH) auch branchenfremde Aufträge übernehmen (mit einer Anmerkung in der Gewerbeanmeldung) und wenn ja, was hätte das für Auswirkungen?

Das Gehalt für den Geschäftsführer wird in absehbarer Zeit in keiner Weise irgendwelche Obergrenzen erreichen.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe,
Véronique