Hallo
Ich arbeite zur zeit Als Leihpersonal in firma B schon seit einem längeren zeitraum daher habe ich eigentlich auch ein anrecht auf ein branchenzuschlag denn ich leider nicht bekomme weil Firma A gehört die firma B und in firma A werden die festangestellten so schlecht bezahlt das der stundenlohn nur 50 cent bis 1 euro mehr beträgt wie der mindeststundenlohn für Leiharbeiter (west). Das ist der Grund warum ich kein branchenzuschlag bekomme erklärt mir meine Leihfirma deswegen wollte ich mal wissen ob es so rechtens ist denn in Firma B bekommen die festangestellten ein weitaus höheren stundenlohn als in Firma A.
Hallo,
leider verstehe ich nicht so ganz, was du meinst Versuche aber mal, dir zu helfen.
Du arbeitest in einer Leihfirma, die jetzt eine neue Firma gegründet hat? Personal wird von Fa A zur neuen Fa B geswitcht?
Fakt ist, dass dir auf jeden Fall der Mindestlohn gezahlt werden muss. Der Branchenzuschlag steht dir genauso zu und zwar wie folgt:
E1-E9 (Entgeltsufen)Bereich Metall: ab der 7.Woche 15%
ab 4.Monat 20% / ab 6.Monat 30% / ab 8.Monat 45% und ab 10.Monat 50%
E1-E2 Bereich Chemie siehe oben - ab E3 sind die Zuschläge anders gestaffelt.
E1-E2 Bereich Kunststoff: ab 7.Woche 7% / ab 4.Monat 10% /ab 6.Monat 15% / ab 8.Monat 22% und ab 10.Monat 22%
Solltest du also in einem der Bereiche arbeiten, so stehen die entsprechend auch die Zuschläge zu.
Was ich nicht verstehe, was du mit Festangestellten meinst. Wenn du internes Personal meinst, da kann ich dir versichern, liegt der Stundenlohn bei mindestens € 11 Das sind meist Ausreden, damit der Zeitarbeiter nicht weiter fragt sondern sich mit dem gezahlten Lohn zufrieden gibt…
Viel Glück!
tut mir leid habe mich etwas falsch ausgedrückt also nochma firma B ist die firma in der ich zurzeit arbeite aber nur als leichpersonal, also firma a und b sind firmen die sich das personal nur holen , die zeitarbeit firma wo ich angestellt bin nene ich einfach mal firma c hoffe due verstechst es jetzt und das mit dem niedrig lohnt in firma a stimmt schon denn das leihpersonal was zur firma a geschickt wurde und dann von firma a übernohmen wurde also vom leihpersonal zum internen mitarbeiter die bekommen denn niedriglohn interne mitarbeiter die schon länger da arbeiten und nicht durch die leihfirma eingestellt wurden bekommen ihre 11 euro oder mehr.
Mit festangestellten meinte ich die internen mitarbeiter also nicht leihpersonal.
Habe ich denn dann immer noch ein anrecht auf branchenzuschlag?
Also ich ordne das jetzt mal so: Du bist angestellt bei einer Zeitarbeitfirma A und entliehen an Firma B. Sofern Du in einer Branche arbeitest, für die die Branchenzuschläge gelten, solltest Du den Branchenzuschalg nach der vereinbarten Zeit in der vereinbarten Höhe erhalten Obergrenze ist m.E. 90 % des Lohnes/Gehalts eines in vergleichbarer Position/Entgeltgruppe tätigen Festangestellten der Firma B („Entleiherfirma“).
Hallo, das ist so richtig. Auf Wunsch des Kunden kann der Branchentarif auf 90% des Vergleichsentgelt gedeckteste werden. Dieses Vergleichsentgelt muss ausgewiesen werden und wir nur vom Kunden festgelegt. Je nach Tarifvertrag gibt es aber dann den Anspruch auf die EDBZ.
VG
Hallo blobber,
ist der Branchenzuschlag per Gesetz, per Tarifvertrag oder durch Deine Zeitarbeitsfirma geregelt?
Wenn Du diese Grundlage geklärt hast, könnte ich Dir sagen, ob das rechtens ist, was Deine Leiharbeitsfirma Dir sagt.
Sprich außerdem wenn möglich mit Kollegen und Kolleginnen, denen Du vertraust.
Wenn Du Dich gegen Dinge wehrst, die die Leiharbeitsfirma unrechtmäßig tut, dann gehe bitte davon aus, daß Dich die Leiharbeitsfirma zur Kündigung vormerken könnte. Dieses Risiko solltest Du bedenken. Es gibt nur wenige Leiharbeitsfirmen, die ihre Mitarbeiter fair und gerecht behandeln.
bis bald, Wimm
Hallo,
ausschlaggebend sind die Vergleichsentgelte im Betrieb wo Sie arbeiten (überlassen sind). Nicht, wie die Firmen miteinander verflochten sind.
So pauschal läßt sich das nicht beantworten.
Für die Branchenzuschläge kommt es immer auf das Gewerbe an, dem die Firma zugeordnet wird. Und da dann auf den jeweiligen Tarifvertrag (nicht Tarifgebundenheit).
Hallo,
zumindest verstehe ich dich jetzt etwas besser Du kannst deinen Lohn als Zeitarbeiter nicht mit dem eines in der Fa arbeitenden internen Mitarbeiters vergleichen!
Viele Firmen, die sich entscheiden, Personal fest zu übernehmen, zahlen zunächst niedrigere Löhne, was aber nicht bedeutet, dass sie die gesetzlichen Zuschläge nicht zahlen müssen. Denn da kommen sie nicht drum herum!
Wenn du von einem Unternehmen übernommen wirst, hast du auch Anrecht, auf sämtliche branchenübliche Zuschläge - anteilmäßig. Allerdings werden die dir zunächst erst nach 7 Wochen den 1.Zuschlag zahlen, auch wenn du schon länger der Fa über das Zeitarbeitunternehmen angehörst!
Viel Glück!
Hallo blobber,
ich denke dass du ein anrecht hast.
frage bei verdi nach die können dir das sagen.
lg
time-sklave