Brand am Abstellraum/Hof wer räumt diesen aus?

Guten Tag,
es gibt eine Frage, und hoffe sehr das  jemand weiterhelfen kann.

Jemand wohnt in der Wohnung seiner Eltern die hier aber nicht mehr wohnen.
Die aber Hauptmieter der Wohnung sind.
Zu dieser Wohnung gehört ein Abstellraum auf dem Hof.
Dieser wurde im Mietvertrag mitgemietet.

Dieser hat gebrannt, da eine Plastikmülltonne die direkt davor stand
mit Feuer gefangen hat , die Türen sind komplett verkohlt, innen und außen beschädigt, der Inhalt durch den Löschwassereinsatz kaputt.
Es gibt keinen Verursacher, jedenfalls keinen bekannten. Vermutlich heiße Asche von jemanden der noch Ofenheizung hat, wo aber keiner zu ermitteln war.
Das Fahrrad stand davor und ist abgebrannt.

Der Abstellraum steht längere Zeit danach komplett offen, ohne Absicherung etc.
Niemand hat sich darum gekümmert dass, der Kram überall auf dem Hof davor rumlag.
Zudem ist er sehr sehr alt und marode, und an den Decken hängen dicke Betonplatten, die wenn die Statik da drinnen nicht mehr stimmt, auch durchaus runterbrechen können.

Seit längerem können also auch Fremde immer wieder dort Ihren Müll abladen und Dinge raus klauen.
Da die Türen brach lagen konnte niemand diese alten sehr schweren Türen anheben. Hätte der Vermieter in diesem Falle hier absichern müssen?

Die Hausrat hat die wichtigsten Sachen finanziell ersetzt.
Der Vermieter verlangt die Ausräumung.
Das meiste von dem Müll haben aber dritte dort abgeladen.

Wie sieht es aus, wer muss nach einem Brand den Abstellraum ausräumen?
Wie sieht es aus, wenn es darin nicht mehr sicher ist?

Niemand möchte den Abstellraum betreten, da das Ding baufällig ist, zumindest ist das der Eindruck.
An dem Abstellraum wurde seit vielen Jahrzehnten nichts dran gemacht und es ist auch nicht das erste mal das er brandte, dieser wurde nie repariert.

Der Vermieter hat eine Gebäude- und auch eine Feuerversicherung die mit den Nebenkosten auch von den Mietern mitgetragen wird.
'Die Hausrat hatte den Sachschaden ersetzt und danach wurde diese gekündigt von der Versicherung selbst.

Muss man auf eigene Gefahr dieses alte marode Teil nach dem Brand jetzt ausräumen und den Müll von dritten auch?
Der Inhalt ist überwiegend durch das Löschwasser in Mitleidenschaft gezogen worden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich da jemand mit auskennt und weiterhelfen kann, zu dieser natürlich nur rein hypothetischen Frage!

Vielen Dank
Melanie

Hallo Melanie,du stellst wirklich eine schwere Frage. Meinerseits tauchen neue Fragen auf. Ich werde dir kurz antworten, kann aber nicht ins Detail gehen. Ich bin ziemlich krank und meine Kräfte verbrauchen sich schnell. Doch antworte ich dir gerne, weil es sehr frustrierend ist, wenn du keine Antwort bekommst. Du weißt. dies ist keine Rechtsberatung. Vielmehr gebe ich nur meine Erfahrung an dich weiter. In deinem Fall sind mehrere Ansätze zu klären. Da ist die Frage des Eigentums. Der Abstellraum war lt. Mietvertrag mitvermietet. Also gehört alles, was in dem Raum abgestellt war, dem Mieter. Der Vermieter hat Eigentumsrechte am Gebäude, d. h. Tür, Wände, Fenster, Dach. Müllbeseitigung: Das, was dir bzw. bzw. Deinen Eltern gehörte, muss auch von dir entsorgt werden.Alle Gebäudeteile gehören dem Vermieter, sind auch von ihm zu entsorgen. Ebenso Fremdmüll, den Unbekannte auf dem Hof abgestellt haben. Du bis nicht verantwortlich dafür, dass Fremde Müll auf dem Hof abladen. Der Hofplatz ist Eigentum des Vermieters. Wie ist im Mietvertrag die Frage der Reinigung der Gemeinschaftsflächen geregelt? Sind hierzu die Mieter verpflichtet? Ist das nicht der Fall, muss sich der Vermieter darum kümmern. Verteilung der Kosten.Die Entsorgung des Schutts aus dem Abstellraum einschließlich Fahrrad, wenn es Euch gehörte. zahlst du. Die Kosten der Entsorgung der Gebäudeteile muss der Vermieter tragen Die Entsorgung der Gemeinschaftsfläche von Fremdmüll und nur diese Kosten trägt der Vermieter, dieser Betrag kann aber auf sämtliche Mieter nach Verteilerschlüssel umgelegt werden… Als Mieter kann man sich gegen nicht wehren. Es müssen aber tatsächlich angefallllenene Kosten sein, ein Pauschalbetrag ist ungültig. Erstattung durch VersicherungErstattung aus Versicherung. Dein Sachschaden wurde aus der Hausratversicherung gezahlt. Vermutlich hast du die Entsorgung nicht berücksichtig. Ob du dies noch geltend machen kannst, solltest du einen Anwalt für Vertragsrecht fragen. Auch der Vermieter hat für das Haus und Grundstück eine Feuerversicherung. Es ist die Frage, ob er diese schon in Anspruch genommen hat (Dann darf er die Entsorgung den Mietern nicht berechnen, sie zahlen anteilig ja schon die Jahresbeiträge). Wichtig ist, was er für die Zukunft plant, Wenn er innerhalb von drei Jahren an gleicher Stelle neu baut, übernimmt die Versicherung einen Teil der Baukosten. Ich würde versuchen, mit dem Vermieter zu sprechen. Mache ihm klar, dass du grundsätzlich bereit bist zu entsorgen, dass aber zuerst die einsturzgefährdeten Gebäudeteile abgetragen werden müssen. So kannst du nicht in Verzug geraten. Du hast wirklich eine schwere Frage gestellt.Wenn du zum Anwalt gehst, such dir einen Fachanwalt für Vertrags- Versicherungsrecht. Oder frag deine Eltern, Sie sind Hauptmieter, gibt es Unterlagen, ,mit denen sie dir die Wohnung übertragen haben? Ich drück dir die Daumen. Viel Erfolg wünscht dirIngrid, die Zwillingsjungfrau

Vielen Dank für die Antwort!! Trotz krank sein.
Also, die Wohnung wurde nicht übertragen, es ist sogenanntes Wohnrecht, da hier schon seit der Geburt gewohnt wird. Die Eltern sind Hauptmieter.
Mit dem Vermieter kann man nicht reden respektive der Hausverwaltung die das ganze macht.
Der Müll wurde nicht auf den Hof sondern direkt in den Abstellraum der sehr lange ungesichert offen stand hineingetragen von Fremden.
Gemeinschaftsflächen also Treppenhaus Hof usw werden von einem Hauswart gesäubert.
Die so denke ich auch als Nebenkosten geltend gemacht werden.
Ob und in wie weit der Abstellraum baufällig ist kann man nicht sagen, es macht den Eindruck, erst recht nach dem Brand.
Das müsste doch dann zunächst erst festgestellt werden?
Die Hausverwaltung hatte einen von der Versicherung vor Ort der das sich angesehen hat, die übernehmen wohl nicht die Kosten für die Entsorgung. Haben aber sicher den Schaden finanziell ersetzt für den Eigentümer.
Allerdings hatte ich gelesen in diesen Gebäudeversicherungspolicen das eine Schuttabfuhr meist auch mitversichert wird.
Wenn der Müll in dem Abstellraum nicht meiner ist, warum soll ich das ausräumen?
Sicher ein paar Sachen gehören uns, aber nicht der Müll den Andere dort abluden.
Melanie

Die Gebäudeversicherung zahlt nur den Brandschaden (und dazu gehört auch die Entsorgung) des Gebäudes. Der Inhalt ist durch sie nicht versichert. Dafür gibt es Hausratversicherungen. Die übernehmen, je nach Versicherungsbedingungen, auch die Entsorgung des Brandschuttes (Inhalt).
Wenn ich mein Auto offen auf der Straße stehen lasse und es wirft jemand Müll hinein, wer muss den dann entsorgen? Genau so geht es bei dem Schuppen.

vnA

Wenn ich mein Auto offen auf der Straße stehen lasse und es
wirft jemand Müll hinein, wer muss den dann entsorgen? Genau
so geht es bei dem Schuppen.

Das verstehe ich nicht. Bei dem Schuppen ist ja die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter zuständig ist. In Deiner Metapher gibt es aber keinen Mieter des Fahrzeugs?!

Aber einen Besitzer.

vnA

Also, es ist so… das der Schuppen/Abstellraum ja gemietet ist, und die haben nach dem Brand diesen nicht abgesichert. Und hinzukommt das der Schuppen marode ist, baufällig, nicht erst seit heute. Feuer gefangen hat dieser schon öfter, da hat nie jemand etwas gemacht. Die HV war froh dass, das Dach überhaupt noch standhält.
Und auch aus Sicherheitsgründen möchte ich da jetzt nach dem größeren Brand nicht mehr rein. Und die Hausrat hatte nach Regulierung des Saschschadens gekündigt.
Und die Metapher mit dem Auto…klar, wenn ich meinen PKW offen lassen ich für den 'Inhalt verantwortlich bin. Allerdings ist hier der gemietete Schuppen angebrannt. Der unbenutzbar und gefährlich ist… muss ich den betreten? Und den Mist von Anderen mit ausräumen? Ich dachte das eine Gefahrenstelle abgesichert werden muss. Nach so einem Brand kann man schlecht zwei alte schwere Türen aufheben und zunageln.

Schilchtwer werden wir es drauf ankommen lassen, und mal sehen was der Anwalt dann so schreibt. Denn es wäre sehr ungünstig, wenn uns noch eine Betonplatte die an den Decken hängen auf den Kopf fällt…
Ich hoffe das die Gebäudeversicherung der HV das ausräumt bzw. die HV erstmal den Schuppen Sicherheitsüberprüfen lässt- dann kann man immer noch sehen…

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Die Sicherung ist natürlich Sache des Eigentümers und damit ggf. der Gebäudeversicherung. Das Ausräumen aber Sache des Mieters bzw. seiner Hausratversicherung. Dass diese inzwischen gekündigt hat, ändert mE nichts daran, dass sie zum Zeitpunkt des Schadensereignisses bestand.
Ob man als Mieter den Fremdmüll dem Eigentümer zuschreiben kann, da dieser ja nicht für eine Abschließbarkeit sorgte, wird im Streitfall sicherlich erst ein Gericht klären.

vnA