Brand durch Dacharbeiten - Wer zahlt?

Guten Abend!

Mal angenommen, auf dem Dach der Familie A arbeiten Dachdecker und verlegen Schweißbahnen. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand und am Haus entsteht Totalschaden. Welche Versicherung zahlt jetzt für den Schaden? Und was zählt alles zum enstandenen Schaden? Wiederaufbau, Übergangswohnung, Neubeschaffung von Hausrat, Mobiliar, Kleidung…?

Vielleicht gibt es ja einen Ratgeber für eine solche Situation? Oder eine Anlaufstelle, die helfend zur Seite steht?

Danke und Gruß,

Suomi

Es gilt hier das ganz einfache Prinzip: Es zahlt der Verursacher des Schadens. Notfalls aus eigener Tasche. Ansonsten eben seine Versicherung (Betriebshaftpflicht) so fern vorhanden und zahlwillig.

Hallo und hyvää päivää,

grundsätzlich besteht bei Brandschäden für das Gebäude Deckung durch die Gebäudeversicherung und für den Hausrat durch die Hausratversicherung. In beiden Verträgen ist ein Brand ein versichertes Risiko.

Die Familie A sollte dort den Schaden melden. Gleichzeitig sollte die Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters vereinbart werden. In guten Verträgen ist dies in den Bedingungen ausdrücklich vorgesehen.

Die beiden Versicherer werden den verursachenden Handwerker in Regress zu nehmen versuchen. Die Schuldfrage scheint auf den ersten Blick eindeutig, trotzdem ist ein Gutachterstreit möglich, der eine Regulierung durch den Haftpflichtversicherer des Handwerkers hinauszögert.

Auch ist die Haftpflichtversicherung für den Handwerker keine Pflichtversicherung. Möglicherweise besteht keine ausreichende oder gar keine Deckung.

Der richtige Weg führt - wie oben beschrieben - über die eigenen Versicherer. Wegen der hohen Schadensumme wäre auch zu überlegen, vorsorglich einen Versicherungsfachanwalt hinzu zu ziehen. Die Erstberatungsgebühr kannst du in der Kanzlei telefonisch erfragen.

Alles wird gut!

Viele Grüße
Oliver H.

Guten Morgen,

Mal angenommen, auf dem Dach der Familie A arbeiten Dachdecker
und verlegen Schweißbahnen. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand
und am Haus entsteht Totalschaden.

Leider gar nicht so selten :frowning:

Welche Versicherung zahlt jetzt für den Schaden?

Gebäude- und Hausratversicherung als Erstrisikoversicherer.

Und was zählt alles zum enstandenen Schaden? Wiederaufbau, Übergangswohnung,

Gebäudeversicherer = Abbruch- und Entsorgungskosten, sowie die Wiederherstellung. Üblicherweise sind Hotelkosten und, falls es länger dauern sollte, die ortsübliche Miete bis zur Wiederherstellung (max. 24 Monate) mitversichert.

Neubeschaffung von Hausrat, Mobiliar, Kleidung…?

Hausratversicherer zum Neuwert.

Vielleicht gibt es ja einen Ratgeber für eine solche
Situation? Oder eine Anlaufstelle, die helfend zur Seite
steht?

Deine Agentur vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Regulierer.
Die Auseinandersetzung mit dem Verursacher bzw. dessen Haftpflicht-Versicherer (nur Zeitwert) überlässt du der Regressabteilung deines Versicherers.

Danke und Gruß,

Gerne
Gruß Keki