Hallo,
hier hat selbstverständlich der Vermieter für die Schäden aufzukommen. Sei es, dass Wäsche und Kleidung gereinigt werden müssen oder dass Russ entfernt werden muss.
Gestern ist zwei Etagen unter meiner Wohnung der Laden des
Vermieters ausgebrannt.
Die Wohnung selbst wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Allerdings ist einiges an Qualm und Rauch in die Wohnung
gezogen. Obwohl gestern permanent gelüftet wurde - Ruß
(-Gestank) - bleiben. Die erste Nacht schliefen wir nicht
hier, da meine Freundin stechende Kopfschmerzen in der Wohnung
verspürt.
Was tun? Der Vermieter hat es bislang signalisiert, dass nicht
für diese Schäden aufkommen zu müsse, das wäre meine Haft-,
bzw. Hausratversicherung. Aber es war doch sein Schaden.
Wie sieht es aus mit Mietminderung? Reinigung von Wäsche,
Möbel, Teppichen, Tapete?
Mietminderung 10 %. Diese schriftliche dem Vermieter mitteilen. Kann aber nur solange vorgenommen werden bis tapeziert ist. Der Vermieter kann diese Mietminderung von seiner Versicherung holen.
Diese Kosten werden von der Versicherung des Vermieters getragen. Wenn Du dann möglicherweise noch Betriebskosten wie Gebäudebrand trägst, ist dies ohnehin über die Versicherung des Vermieters zu klären.
Rein vorsorglich wird jedoch Deine eigene Hausratversicherung verständigt werdne müssen. Sie wird entweder grundsätzlich ablehen oder sie wird erklären, nachdem sie Kenntnis hat, wer Versicherer des Vermieters ist, dass sie die Schäden bei Dir trägt. Dies wird dann zwischen den Versicherungen geregelt.
Schritte: Vermieter auffordern die Schäden bei Dir in der Wohnung und an Gegenständen seiner Versicherung zu melden. Die Schäden , soweit noch möglich, in Deiner Wohnung sichern, d.h. im Moment kann auch nicht tapeziert werden, solange der Schaden nicht besichtigt ist. Schreiben per Einschreiben !
Sodann eigene Hausratversicherung über den Schadensfall unterrichten, Sachverhalt schildern und hinweisen, dass Vermieter eine Haftung ablehnt. Wenn Du Gebäudebrand als Umlage zahlst Deiner Versicherung dies mitteilen.
Gruss Günter