Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen hat sich folgendes Zugetragen. Ich habe den Fön von meinem Freund in seiner neuen Wohnung benutzt. Anschliessend haben wir beide die Wohnung verlassen. Später rief er mich man, dass es zu einem Brand gekommen ist. Die Feuerwehr konnte den Fön als Brandursache ausmachen, obwohl es uns nicht erklärlich ist, wie es zum Brand kommen konnte.
Leider ist die Lage etwas verzwickt. Er lebt in Trennung mit seiner Noch-Frau. Seine Frau ist jedoch diejenige mit dem Haupteinkommen, weshalb sie die offizielle Mieteren der neuen Wohnung ist. Somit ist es quasi ihre Zweitwohnung. Die private Haftpflichtversicherung läuft ebenfalls auf ihren Namen. Er ist allerdings darüber mitversichert.
Meine Frage ist nun folgende: Zahlt die Haftpflichversicherung seiner Frau für den Schaden? Sieht man von dem Hausrat ab, für den die Haftpflichtversicherung natürlich nicht Zahlt, dann bleiben aber noch die Kosten für Erneuerungen an der Wohnung, sowie die Kosten für den Feuerwehreinsatz. Soweit ich weiss zahlt die Haftpflichversicherung nur für Schäden die man jemand anderes zugeführt hat. Also für die Wohnung, weil man den Eigentümer (Vermieter) geschädigt hat. Läßt der der Einsatz der Feuerwehr auch dazu rechnen? Und zahlt die private Haftpflichversicherung überhaupt, wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt?
Wie sieht die Lage bei mir aus? Ich habe den Fön benutzt - aber das alleine verursacht natürlich keinen Brand. Würde meine Haftpflichversicherung den Schaden zahlen? Schliesslich denke ich mir, dass ich möglicherweise daran Schuld bin. An diesem Tag hat niemand sonst den Fön verwendet.
Was zahlt die Gebäudeversicherung der Vermieter?
Bin gespannt auf eure Antworten!
Vielen Dank schon mal…
Gruß,
Betty
hallo,
wenn es wirklich gebrannt hat (flammen!!!) sollten die hausratversicherung und die gebäudeversicherung zahlen.
wenn diese versicherungen es für nötig halten, dürften sie versuchen, den hersteller des föns in regreß zu nehmen, falls sich dies aufgrund der fristgerecht erstatteten schadenanzeige empfiehlt.
aus welchem grund hier irgend eine privathaftplichtversicherung zahlen sollte, ist nicht erkennbar, da ein schuldhaftes handeln nicht vorgetragen wurde.
lg dev
Haftpflichtversicherung läuft ebenfalls auf ihren Namen. Er
Die spielt hier keine Rolle.
Meine Frage ist nun folgende: Zahlt die Haftpflichversicherung
seiner Frau für den Schaden?
Natürlich nicht. Was hat die Frau mit dem Fön zu schaffen.
bleiben aber noch die Kosten für Erneuerungen an der Wohnung,
DAfür müßte man die Hausratversicherung haben.
sowie die Kosten für den Feuerwehreinsatz.
Der sollte bei einem Brand nichts kosten.
zahlt die Haftpflichversicherung nur für Schäden die man
jemand anderes zugeführt hat.
Schuldhaft zugefügt hat. Ist hier nicht gegeben.
den Eigentümer (Vermieter) geschädigt hat. Läßt der der
aber nicht schuldhaft. Der Vermieter wird durch seine Wohngebäudeversicherung entschädigt.
Einsatz der Feuerwehr auch dazu rechnen? Und zahlt die private
Haftpflichversicherung überhaupt, wenn es sich um eine
Nein, wieso sollte sie ?
aber das alleine verursacht natürlich keinen Brand. Würde
meine Haftpflichversicherung den Schaden zahlen? Schliesslich
Nein, es liegt kein Haftpflichtfall vor.
Was zahlt die Gebäudeversicherung der Vermieter?
Schaden am Gebäude.
Wenn es für die „Zweitwohnung“ keine Hausratversicherung gab, wird der Schaden am Hausrat nicht ersetzt. Sollte die Frau aber ihre Hausratversicherung nicht umgemeldet haben (Nein, nicht die Adresse, der „versicherte Ort“ muß umgemeldet werden, das wird oft vergessen), besteht nach wie vor Versicherungsschutz für die Zweitwohnung.
Moin!
Wenn es für die „Zweitwohnung“ keine Hausratversicherung gab,
wird der Schaden am Hausrat nicht ersetzt. Sollte die Frau
aber ihre Hausratversicherung nicht umgemeldet haben (Nein,
nicht die Adresse, der „versicherte Ort“ muß umgemeldet
werden, das wird oft vergessen), besteht nach wie vor
Versicherungsschutz für die Zweitwohnung.
Ich befürchte Schlimmstes. Er spricht von den neuen Wohnung des Freundes. Wenn ich davon ausgehe, dass die Ex-Holde weiterhin in der alten Wohnung wohnt und Versicherungsnehmerin ist, besteht m.E. für die neue Wohnung des Freundes kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Ex!
Abgesehen davon, ein Schutz für beide Wohnugnen existiert nur in einem begrenzten Zeitraum.
Ich befürchte Schlimmstes. Er spricht von den neuen Wohnung
Hast REcht, da habe ich nicht genau genug hingesehen.
Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Ex!
Stimmt.
Abgesehen davon, ein Schutz für beide Wohnugnen existiert nur
in einem begrenzten Zeitraum.
Nur bei einem Umzug des VN, der hier ja offenbar gar nicht vorliegt.