Brand verursacht- folgen ?

ich habe in meinem garten ca. 1,5 m vom kleinen gartenhaus unkraut mit einem gasbrenner beseitigt. als ich den gasbrenner in den keller geräumt habe bemerkte ich das meine hütte feuer gefangen hatte. da ich nicht wußte ob ich herr der lage werde alamierten wir die feuerwehr. bis diese eintraf hatte ich zum größten teil den brand unter kontrolle. was auch die ffw der mittlerweile eingetroffenen polizei bestätigte. die hütte brannte nich einmal zu einem drittel ab und der wert dieser ist gleich null das sie eeh abgerissen werden sollte. gestern bekam ich nun einen anruf der polizei das es sich um eine ordningswidrigkeit handelt und ich etwas ausfüllen muß, das dann dem ladratsamt übermittelt wird. diese entscheiden dann darüber.
meine fragen:

  • soll ich mich dazu schrifftlich äußern,oder besser nicht ?
  • wie hoch in etwa könnte das bußgeld liegen ?

dan ich mir noch nie etwas zu schulden kommen habe lassen und geschweige mit der polizei zu tun hatte,
bin ich mit solchen dingen unwissend. hoffe ihr könnt mir tipps geben.

Was steht denn im Schreiben drin, es müsste eine Rechtsbelehrung am Schluss stehen. Da steht was drin, ob man antworten muss oder ob man verweigern kann und was ggf. die Folgen wären.

Meines Erachtens nach kannst du wahrheitsgemäß schreiben was passiert ist. Schließlich war Polizei/Feuerwehr da und hat gesehen und Du hast sicherlich bereits Angaben gemacht, wie es zum Feuer gekommen war.

Hier wird es um eine Ordnungsstrafe (geringe Geldzahlung < 100 € ?) und ggf. auch um die Kosten der Feuerwehr gehen .

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, melde den Fall dort sofort an und lasse Dich bei einem Anwalt beraten bevor Du dich selbst äußerst.

MfG
duck313

Servus,

wenn das bei der Polizei von vornherein als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, ist es denkbar unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft da irgendwie reingezogen wird geschweige denn ein Strafverfahren einleitet.

Sehr gut für Dich, weil fahrlässige Brandstiftung im Sinn des § 306 StGB mit nicht harmlosen Strafmaßen versehen ist.

Im Rahmen von OWi-Verfahren ist es nicht besonders riskant, sich selber zu äußern - im Tenor immer gleich: Ja, ich wars, aber es war keine Absicht und ich werde künftig keine solchen Dummheiten mehr machen, sondern bloß noch andere, und ich bitte zu berücksichtigen, dass ich sofort alles getan habe, um das wieder in Ordnung zu bringen.

Ob man Dir die Kosten des Feuerwehreinsatzes (das Ausrücken eines Zuges Berufsfeuerwehr kostet etwa einen Tausender) überhaupt anhängen wird und kann, wage ich zu bezweifeln. Wenn Dir im Rahmen des OWi-Verfahrens gleich bei der ersten Anhörung ein Bußgeld angeboten wird, schlag da gleich ein - billiger kriegst Du es nachher nicht mehr.

Schöne Grüße

MM

der beamte meinte das ich ein formular zugesendet bekomme, in dem ich mich dann erklären könnte oder auch nicht. jenes wird dann von der polizei an das landratsamt weitergeleitet . wenn ich ihn richtig verstanden habe entscheiden die dann ob es zu einem OWi-verfahren kommt

Servus,

das Formular ist der Anhörungsbogen bei Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Die Anhörung findet immer statt, weil dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu äußern.

Bereits zur Anhörung kann durch die Behörde ein Verwarnungsgeld „angeboten“ werden, mit dessen Zahlung das Verfahren abgeschlossen ist. Das kennst Du vielleicht aus dem Straßenverkehr - bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen überweist man halt die zehn oder zwanzig Euro und die Sache ist aus der Welt.

Eine sonst im nächsten Schritt per Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße ist immer sichtbar teurer als das Verwarnungsgeld.

Und erst, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben wird, geht die Sache von der Verwaltungsbehörde an die Staatsanwaltschaft und von dieser an das Amtsgericht, wenn sie den Bußgeldbescheid für richtig hält.

Du weißt aber in jedem Fall schon vorher, um wie viel Geld es für Dich geht, und kannst auf dieser Grundlage dann entscheiden, wie weit du das Verfahren treiben möchtest.

Schöne Grüße

MM

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in einer Anhörung steht keine Rechtsmittelbelehrung - die kommt erst beim Bescheid.
Auf die Anhörung braucht man übrigens nicht zu reagieren.

… dann handelt es sich um ein Verwarnungsgeld - und das sollte man wirklich sofort zahlen

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