Hallo Clemens,
entscheidend ist der Sinnzusammenhang. Im deutschen Brandschutzrecht unterscheidet sich die Brandabschnittstrennung nach Zweck der Abtrennung:
- Gebäude werden untereinander durch Gebäudeabschlusswände getrennt.
- Umfangreiche bauliche Anlagen durch Komplextrennwände.
- Gebäude nach Bauordnung durch Brandwände oder F90-Wände (90min Feuerwiderstand) in Bauart von Brandwänden nach 40m Gebäudelänge oder 1.600qm Grundfläche.
- Gebäude nach Industriebaurichtlinie durch Brandwände je nach Sicherheitskategorie in den unterschiedlichsten Längen / Flächen.
Also leider: keine Antwort für Dich ohne genau zu wissen, welches Gebäude an welcher Stelle aufgrund welcher Rechtsgrundlage in Brandabschnitte eingeteilt werden soll.
Nach Industriebaurichtlinie zu bauen heißt, viele Erleichterungen in Kauf nehmen zu können. Nach Bauordnung heißt, vieles nicht herleiten/begründen/berechnen zu müssen, sondern in Tabellen nachschlagen zu können.
Wenn Du Genaueres weißt, melde Dich.
rp
Viel Erfolg und Grüße,