Brandchutz Nachrüstung

Kann eine Hauverwaltung(Mehrfamilienhaus)den …

… Eigentümern eine überteuerte Brandschutz Nachrüstung aufdrängen wenns auch um ein vieles günstiger get?
In einem Hochhaus Baujahr 1974 brannte ein Kellerraum.Nun will die Hausverwaltung den Eigentümern eine Brandschutz Nachrüstung von ca.800.000 euro aufdrängen,ist dies zulässig obwohl es vie Kostengünstiger geht(es sind quasi nur drei öffnungen im gesamten Keller zuzumauern oder zu betonieren.denn 800.000 euro währen der Ruin der Eigentümer!!!

Hallo,

ohne Pläne und Fakten kann ich natürlich keine detaillierten Wertungen abgeben.

Nach dem was du mir geschildert hast, kann ich der Eigentümergemeinschaft nur empfehlen, einen eigenen amtlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz mit der Beurteilung des Brandschutzes im Keller zu beauftragen.

Gruß Alchemistix

Die Frage ist so allgemein gestellt, dass ich sie nicht beantworten kann.

Hallo,das Haus braucht lt.gesetz nur mit dem Brandschutz von 1974 ausgerüstet zu sein.Nach einer Brandstiftung sind eine Wand eines Kellerraumes neu zu verspachteln und 3 kleinerl Löcher in der decke in einem anderen Raum mit Beton zuzumachen(bin eine Frau,weiß nicht wie ich das richtig sagen soll). Das heißt nur die Decke des Kellers muß gegen Brand abgeschottet werden.Nun will aber der Verwalter(jede Wohnung hat einen Eigentümer)vom ersten bis letzen Stock ,11 an der Zahl
die Decken abschotten was 800.000 Euro kostet.Diesen betrag kann die Eigentümergemeinschaft nicht stemmen.Die Hausverwaltung möchte anscheinend gern selber Eigentümer werden,was auch geschieht wenn sie damit durchkommen.Dieses haus steht schon fast 40 jahre so da und jetzt nach dieser Brandstiftung verliere ich und fast alle ihre Wohnung nur weil die Verwaltung mehr zu sagen hat als die Eigentümer.Dabei währe es möglich für ca.40000 Euro den keller nach den Brandschutzbestimmungen von 1974 zurückzuführen.Der Harken an der Sache ist,ich habe das heute Abend erstt von einem anderen Eigentümer (weiß so gut wie keiner hier,frag mich sowiso wie das alles gehen soll).gehört von allem und das Ganze soll am 09 01 13 zum Beschluss in der Eigentümerversammlung kommen.Hat bis dann niemand ein Gegenangebot.wird das umgesetzt was die wollen.

Gruß Gibun

Hi Gibun,

sorry, aber das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt, keine für Brandschutzleute.

Hallo,
ob die Kosten für eine Nachrüstung durch die Mieter bezahlt werden müssen sollte ein Experte für Mietrecht klären.
Bezüglich des Brandschutzes muss zunächst geklärt werden wo die Mängel liegen. (zB. Öffnungen in Wänden und Decken, fehlende Rauchabschlüsse oder Feuerschutztüren, mangelhafte Durchführung von Leitungen durch Brandabschnitte, etc.)
Dann ist das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Erstz dann kann man sich über die evtl. Kosten unterhalten.
VG

Hallo gibun,

dies bestätigt nur meine erste Antwort. Ihr braucht einen Fachmann vor Ort. Geeignete Sachverständige müsste das Bauordnungsamt eurer Stadt kennen und nennen.

Gruß Alchemistix