Brandenburg Grenzabstände Baumpflanzung

Das Brandenburgische Nachbarschaftsgesetz schreibt einen Mindestabstand von 4 Metern für Bäume ab einer Höhe von 2 Metern vor.
Die Einspruchsfrist des Nachbarn beträgt 2 Jahre (nach Pflanzung).
Kann eine schriftliche Vereinbarung zweier Nachbarn rechtsgültig sein, die sich darin verständigen auf diesen Mindestabstand gegenseitig zu verzichten?

Hallo,

„Nullo actore, nullus iudex“ (Wo kein Kläger, da kein Richter).
Ein solcher Klageverzicht lässt sich formlos schriftlich vereinbaren, wenn man denn ganz genau sein will, dann nimmt man noch auf, dass jede Partei verpflichtet ist, dies im Falle eines Verkaufes den Käufer entsprechend zu verpflichten - womit man aber potentiellen Käufern eine ‚tolles‘ Bild von der Nachbarschaft vermittelt…

Übrigens läuft (zumindest in Bayern) die Frist erst ab Überschreiten der 2m-Marke - was aber hinfällig ist, wenn der Baum beim Pflanzen schon so groß ist.

Grüße
Lumpi

Das ist eine rechtliche Frage die ich nicht beantworten kann. Wenn die Einspruchfrist nur 2 Jahre besteht, dann ist es nach 2 Jahren doch automatisch genehmigt.

Joki