Hallo,
uns wurde eine neue Tür im Badezimmer eingebaut und diese hatte eine Blase. Der Monteur kam erneut und hat die Blase mit einem Bügeleisen „weggebügelt“. Dadurch aber dann leider einen Brandfleck hinterlassen. Den Brandfleck hat er dann mit Schleifpapier weggeschliffen und dadurch die Oberfläche verändert und somit die Schutzschicht entfernt. Man sieht jetzt bereits leicht das dunkle Unterholz durch. Ist sowas normal bzw. darf er das so machen und einen Ersatz verweigern?
Irgendwas drueberkleben wie Folie oder duennes Holz koennte auch gehen. Wenns der Handwerker macht, duerfte austauschen allerdings guenstiger sein und haelt wieder „ewig“.
Das ist ein Garantiefall!
Die Blase wegbügeln wäre, wenn fachmännisch ausgeführt, hinzunehmen.
Nur so ist es nicht fachmännisch.
Das geht bei Laminat mal gar nicht, die Tür ist alles, nur nicht mehr neu.
Es bleibt nur ein Ersatz oder ein entsprechender Preisnachlass für eine Second Hand Tür. Allerdings muss sich der Kunde nicht auf eine schon beschädigte Türe einlassen.
Nö, denn von einem Garantieversprechen steht hier nichts. Hier geht es um Sachmängelhaftung, früher Gewährleistung genannt.
Aber ja, hier muss natürlich eine neue Tür her, denn eine wirtschaftlich vertretbare Reparatur, die zu einem akzeptablen Ergebnis führen würde, ist hier nicht denkbar.