Brandloch nach Autoreparatur

Meine Freundin raucht, ich nicht. Daher wird im Auto nicht geraucht, das Fahrzeug ist neuwertig und der Aschenbecher ist ebenso nie genutzt.
Jetzt hatte meine Freundin das Fahrzeug beim Vertragshändler zur Wartung, nach der Abholung hat Sie Ihre Sachen auf dem Beifahrersitz abgelegt und fuhr nach Hause. Kurz danach wollten wir noch mal weg und da sahen wir auf der Sitzfläche ein tiefes Brandloch von gut 15mm Durchmesser.
Darauf sind wir zum Händler (auch dort rauchen die meisten), doch der sagt, seine Leute rauchen nicht in den Kundenfahrzeugen. Er hätte auch mit dem Monteur gesprochen, der ebenso versichert, er hätte den Schaden nicht verursacht.
Welche Chancen haben wir, dass wir nicht auf diesem Schaden von ca. 500 Euro sitzen bleiben?
Danke
Michael

hi,

ähnliche probleme hat ich auch schon zweimal,

aber da ist wohl eigentlich nichts zu machen, denn das problem ist wohl das, der beweisbarkeit,

so wie ich das rauslese (und wie ich das auch gemacht habe) ist, das du da wohl das auto abgeholt hast, den schlüssel bekommen, die papiere unterschrieben, der meister hat noch freundlich gelächelt und gesagt es wird wohl nicht so teuer werden bzw. es ist jetzt alles wieder in ordnung und dann seit ihr von dannen gezogen -

so und nun weise mal dem autohaus o. werkstatt nach wer das loch da rein gemacht hat, ich meine nicht nur schimpfen und hoch und heilig schwören, sondern nötigenfalls vor gericht mit zeugenaussagen etc. und dann hast du noch das problem, das der richter wohl sich der werkstattmeinung anschliesen wird, weil dann wohl aussage gegen aussage steht

ich hab mir jetzt angewöhnt, das auto kompl. anzugucken bevor ich dort vom hof fahre bzw. mit dem meister o.ä. eine übergabe zu machen,

ich weis hilft wohl jetzt nicht mehr, aber zumindest hast du die gewissheit, das du da nicht alleine bist auf der welt mit diesem problem ;-/

uwe

Hi!°

Also ich sehe das etwas anders als Uwe.
Das klassische Prinzip „Aussage gegen Aussage“ ist nicht viel wert. Interessant ist, wem das Gericht glaubt.
Und wenn Ihr beiden einfach ehrlich auftretet und sagt, wie es ist, gibt es durchaus Chancen.

Ich würde die Sache keinesfalls so akzeptieren und würde dem Händler schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen, zur Sache Stellung zu nehmen und ggF. seine Bereitschaft zur Übernahme der Reparaturkosten schriftlich darzulegen.
Reagiert er nicht, würde ich Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten (über einen Anwalt) und es voll darauf ankommen lassen.
Entgegen der landläufigen Meinung iost die erste Instanz nicht teuer, lediglich der Anwaltr wird 200-300 € kosten.

Natürlich müsst Ihr selbst Für und Wider abwägen, aber eine Chance gibt es auf alle Fälle.

Grüße,

Mathias

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ah ein streitsüchtigr, aaaaber vorsicht die sache kann in die hose gehen,

hi,

also ich sehe du warst noch nicht oft vor gericht, aber bitte wenn denn sein muss ich hab meine meinung gesagt

ne aber scherz beiseite,

der kanckpunkt ist dieses:

„…Interessant ist, wem das Gericht glaubt.
Und wenn Ihr beiden einfach ehrlich auftretet und sagt, wie es ist, gibt es durchaus Chancen…“

also Mathias euer landesvater der edmund kann auch schon ganz schön ehrlich auftreten und sagen das er nix weis, nur im unterschied zu michael muss der nix beweisen, die anderen müssen beweisen und da die das nicht können werden die rot vor wut …

wenn ihr das 1.000.000.000 % vorher wisst das das gericht EUCH glaubt dann könnt ihr das sicherlich

ich will ja niemanden davon abhalten

uwe

Also ehrlich, meinst Du das ernst ???
Hallo,

Also ich sehe das etwas anders als Uwe.
Das klassische Prinzip „Aussage gegen Aussage“ ist nicht viel
wert. Interessant ist, wem das Gericht glaubt.

Nein, interessant ist wer was beweisen kann. Im deutschen Rechtssystem herrscht noch immer der Grundsatz: Wer behauptet muss beweisen. Also muss bewiesen werden, dass die Werkstatt das Brandloch im Sitz verursacht hat. Das dürfte schwer fallen.

Ich würde die Sache keinesfalls so akzeptieren und würde dem
Händler schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen, zur Sache
Stellung zu nehmen und ggF. seine Bereitschaft zur Übernahme
der Reparaturkosten schriftlich darzulegen.

Ist einen Versuch wert. Wird aber im Zweifelsfall nur negative Stimmung gegen den Anspruchsteller verursachen. Fristsetzung etc. verhärtet die Fronten eher und führt in der doch recht aussichtslosen Situation eher zum Gegenteil.

Reagiert er nicht, würde ich Anzeige wegen Sachbeschädigung
erstatten (über einen Anwalt) und es voll darauf ankommen
lassen.

1.) Jeder Anwalt freut sich über soetwas, denn um eine Anzeige zu erstatten braucht es keinen Anwalt. Und aus diesem Grund sind die hierdurch entstehenden Kosten weder durch eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt, noch werden diese bei einem (wenn auch höchst unwahrscheinlichen) Gewinn des Rechtsstreits von Gegner übernommen.

2.) Der Tatbestand der Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Eine solche Anzeige (Die Werkstatt hat vorsätzlich meinen Sitz verkokelt) kann schwer nach hinten losgehen. Denn man kann nicht einfach irgendwem per Anzeige eine strafbare Handlung unterstellen.

Entgegen der landläufigen Meinung iost die erste Instanz nicht
teuer, lediglich der Anwaltr wird 200-300 € kosten.

Und die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie evtl. Gutachterkosten, Auslagen für Zeugen … wird im Falle des Unterliegens natürlich der Weihnachtsmann übernehmen oder wie ?

Natürlich müsst Ihr selbst Für und Wider abwägen, aber eine
Chance gibt es auf alle Fälle.

Die sehe ich hier nicht.

Die Möglichkeit eines fairen Vergleiches besteht jedoch immer.

Grüße,

Mathias

Ebenso.

Matthias (mitt doppel-T)

Aufgrund des unverschämten Tones gehe ich nicht weiter auf das Posting ein.

Dem ursprünglichen Poster möchte ich jedoch empfehlen, die paar wenigen Kernaussagen aus Matthias` Posting ebenfalls für sich zu prüfen.

Grüße,

Mathias

Hallo.

Offensichtlich verträgst Du keine Kritik.

Hier fragt jemand im Forum wegen eines Problems und erhält von Dir Tipps, die gefährlich und falsch sind, unnötige Kosten verursachen und darüber hinaus schwerwiegende rechtliche Konsequenzen (unbegründete Strafanzeige) nach sich ziehen können.

Unverschämt war meine Beitrag nicht. Inhaltlich korrekt war er.
Offensichtlich fehlen Dir jedoch die sachlichen Gegenargumente, daher ziehst Du Dich beleidigt aus der Affäre.

Gruß an Mathias

Matthias

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2 „Gefällt mir“

hallo Matthias,
stopp! Nicht immer muss bewiesen werden. Es gibt genügend Rechtsfälle, wo der Richter ohne Beweise entscheiden muss. Wenn der Wagen nachweislich sauber ist (das lässt sich ja gut fewststellen, so sauben kann man sein auto gar nicht putzen) Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Eigner unschuldig sind sehr groß. Der Händler wird auch zuvor nachgeben. Das ist doch für ihn die billigere Metrhode.
Ich hatte auch mal ein Prozess ohne Beweise. Der Richter hat mir Recht gegeben.
Hatte aber auch einen spitzen RA.
Grüße
Raimund

Hi!

Auch ich reklamiere für mich einen inhaltlich korrekten Beitrag.
Du siehst: wie unser gesamtes Rechtssystem ist auch unsere aktuelle Betrachtung relativ.

Ich bleibe im übrigen dabei, dass Dein Stil unangemessen und unverschämt war.
Kritik funktioniert anders.

Grüße,

Mathias

Offensichtlich verträgst Du keine Kritik.

Hier fragt jemand im Forum wegen eines Problems und erhält von
Dir Tipps, die gefährlich und falsch sind, unnötige Kosten
verursachen und darüber hinaus schwerwiegende rechtliche
Konsequenzen (unbegründete Strafanzeige) nach sich ziehen
können.

Unverschämt war meine Beitrag nicht. Inhaltlich korrekt war
er.
Offensichtlich fehlen Dir jedoch die sachlichen
Gegenargumente, daher ziehst Du Dich beleidigt aus der Affäre.

Gruß an Mathias

Matthias

Aufgrund des unverschämten Tones gehe ich nicht weiter auf das
Posting ein.

Dem ursprünglichen Poster möchte ich jedoch empfehlen, die
paar wenigen Kernaussagen aus Matthias` Posting ebenfalls für
sich zu prüfen.

Grüße,

Mathias

Wir haben uns mit der Autowerkstatt geeinigt, wir zahlen den Bezug, er polstert neu.
Danke an alle
Michael