Brandmeldekabel auf Kabeltrasse

Hallo zusammen
wahrscheinlich brauche ich jetzt wirklich einen Experten , denn ich bin selbst in der Branche tätig , aber die Trockenbauer mit ihrer abgehängten Decke , brachten mich heute so richtig ins rotieren und ich hatte den Fall trotzt mehrjähriger Berufserfahrung noch nicht .

zur Sache :
Wir haben vor einigen Wochen und Monaten auf einer Baustelle Brandmeldekabel 4 x 2 x 08 sowie E30 Kabel auf einer Kabeltrasse verlegt , welche ordnungsgemäss an Deckentragarmen mit Ankerbolzen befestigt ist .
Jetzt kommen die Trockenbauer und schieben Ihre Gewindestangen zur Deckenbefestigung einfach mitten durch die Löcher der Bühne durch , weil es da genau da eben so passt .
Ich habe denen heute mittag gesagt : abbauen , ob es denen noch gut ginge …
Da wollten die von mir eine Vorschrift nach VDS Richtlinie oder ähnlichen , wo es geschrieben steht , das es verboten ist und so lange ich nichts finde , bleibt das so hängen .
Ich habe meine ganzen Schulungs und Prüfungsunterlagen durchsucht , ich finde nichts , aber andererseitz kann ich mir auch nicht vorstellen das sowas der Tüv und die Feuerwehr abnimmt .

kann mir jemand ein www.Link geben , wo sowas erwähnt ist ?

Hallo zusammen

Hi!

wahrscheinlich brauche ich jetzt wirklich einen Experten ,
denn ich bin selbst in der Branche tätig , aber die
Trockenbauer mit ihrer abgehängten Decke , brachten mich heute
so richtig ins rotieren und ich hatte den Fall trotzt
mehrjähriger Berufserfahrung noch nicht .

…ich auch nicht… cool bleiben!

zur Sache :
Wir haben vor einigen Wochen und Monaten auf einer Baustelle
Brandmeldekabel 4 x 2 x 08 sowie E30 Kabel auf einer
Kabeltrasse verlegt , welche ordnungsgemäss an Deckentragarmen
mit Ankerbolzen befestigt ist .

brav!

Jetzt kommen die Trockenbauer und schieben Ihre Gewindestangen
zur Deckenbefestigung einfach mitten durch die Löcher der
Bühne durch , weil es da genau da eben so passt .

haben die Kabel verlegt? …bestimmt nicht

Ich habe denen heute mittag gesagt : abbauen , ob es denen
noch gut ginge …
Da wollten die von mir eine Vorschrift nach VDS Richtlinie
oder ähnlichen , wo es geschrieben steht , das es verboten ist
und so lange ich nichts finde , bleibt das so hängen .
Ich habe meine ganzen Schulungs und Prüfungsunterlagen
durchsucht , ich finde nichts , aber andererseitz kann ich mir
auch nicht vorstellen das sowas der Tüv und die Feuerwehr
abnimmt .

Doch, müssen sie, denn die vorschriften betreffen nur andere KABELANLAGEN
davon musst du Abstand halten. Andere Vorschriften gibt es nicht

Wenn du trotzdem noch unsicher bist, leg der TrBauFirma einen Zettel zur unterschrift hin, wo sie bestätigen, daß sie ihre Installationen fachgerecht nach § blabla angebracht haben…
Dann wirst du sehen wie schnell sie ihre Einbauten ändern… oder belassen, weil es keine Vorschrift DAGEGEN gibt

…DU hast alles richtig gemacht, lass dir einfach nur bestätigen, daß sie nicht in deine Installationen eingegriffen haben.

Wenn sie nichts unterschreiben, in der Not auch gut, mach schöne Fotos und du kannst weiterhin gut schlafen…

Nur darauf kommts an, finde ich

Gruss Schorsch

erst einmal vielen Dank
Da heute Baubesprechung ist , ist die Antwort zwar hilfreich aber nicht fundamentiert , aber trotztdem Danke .
Da wird wohl das einfachste sein die Digicam mit auf die Baustelle zu nehmen , das Notebook mitzunehmen und dem zuständigen Sachbearbeiter des Tüv Rheinland heute morgen noch eine Mail mit Bildern zu schicken …
mal sehen wie schnell der TÜV heute mittag unplanmässig bei der Baubesprechung auftaucht .

Moin,

Baulicher Brandschutz; Produkte und Anlagen;
Teil 8: Installationskanäle und K

Artikelnummer: XX00247310
Dokumenten-Nr.: VdS 2097-8
Das Dokument behandelt den baulichen Brandschutz durch die Verlegung von Leitungen und Kabeln in feuerwiderstandsfähigen Schächten und Kanälen sowie von Kabelanlagen mit Funktionserhalt. Es werden unter anderem behandelt: Installtionsschächte und -kanäle; Bauarten; Verwendbarkeitsnachweise; Verwendungshinweise; Einbau; Abnahmeprüfung und Instandhaltung; Kabelanlagen mit funktionserhalt; Bauarten; Verwendbarkeitsnachweise; Verwendungshinweise; Einbau; Abnahmeprüfung und Instandhaltung; Quellenangaben; Produktverzeichnisse: Installationskanäle; Kabelanlagen mit Funktionserhalt; Prüfstellen.

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen1
(Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR)
Vom 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) - PDF 32kB
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1649…
Merkblatt - PDF 100kB
http://www.obo-bettermann.com/downloads/de/merkblaet…

http://www.bsdoku.de/PlanTecRock/Lexikon/LARs/larni…

mfg
W.

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Hallo

vielen Dank für die verlinkten Seiten
dort sind nochmals detailiert alle Vorschriften aufgeführt , sehr gut für die vervollständigung meiner Unterlagen .

Aber meine Frage beantwortet sich damit nicht .

Wie am Anfang erklärt , wurde eine Kabelbühne verbaut der Firma Niedax
siehe Foto :
http://www.directindustry.de/prod/niedax/kabelrinne-…

wer genau hinsieht , erkennt das diese Bauart , die in diesem Falle auch für die verwendung in der Gegebenheit zugelassen ist , Konstruktionsbedingt Langlöcher im Tragkörper hat .
durch diese Langlöcher haben die Deckenbauer ihre Gewindestangen mittendurch gesteckt um Ihre abgehängte Deckenkonstruktion an der Decke zu befestigen .

Ein Sachverständiger hat sich das heute per Ortsbesichtigung angesehen , den Kopf geschüttelt , aber auch kein Rat gewusst .
Er sagte zwar , jeder von uns weiss , das es eigentlich nicht zugelassen sein kann , aber er wüsste jetzt auch nicht wo er nachschlagen kann um einen Zulassungstext vorzulegen , damit das abgebaut wird .

hi nochmal!

deine frage IST schon beantwortet! Wenn es keine Vorschrift gibt, die diese Gewindestangen verbietet und sie nicht die Funktion beeinträchtigen, dann IST es logischerweise ERLAUBT und wird unterschrieben (werden müssen). Werde nicht deutscher als deutsch mit den Vorschriften!

Die Forderungen, die deine E30-Kabelanlage z uerfüllen hat ist, daß sie im brandfall nicht herunterfallen darf, keine oberhalb angebrachten Teile darauffallen können usw… Siehst du da ein Hindernis oder warum machst du dir so n dicken Kopp deswegen, mit Aktenordner durchforsten und so? Da wirst du nichts finden, schade um die Zeit

Du darfst ein dickes fettes Kabel direkt an die Gasleitung „„binden““ wenn du willst. Jeder kriegt nen Anfall, der Sani brüllt „sofort raus damit!“ Du darfst es lassen, weil es nicht verboten ist. Du darfst durch die Brandwand mit der Gas- oder Wasserleitung durchs Schott mit durchhuschen, aber nicht 5cm daneben dein eigenes Loch bohren! Warum? einfach darum! weil das eine nicht verboten ist aber das andere schon. Willkommen in Deutschland.

Möchtest du es prüfen? Dann wälz mal deine Akten durch. Wenn du viel Zeit hast.

Lass die Kirche im Dorf. Du verschwendest nur Energie. Deine arbeit hast du richtig gemacht, und das zählt.

Schorsch

Ok

vielen Dank , dann lassen wir es hämgen bis dem TÜV etwas anderes einfällt , soll mir recht sein …

@Schorch :
Was glauben sie wie viele richtige Fehler auf Bauzeichnungen drauf sind , die kurzfristig geändert werden müssen ?
Da hängen Brandmelder anstelle von Thermomelder in der Küche , da sind Handtaster auf der Rückseite des Türblattes eingezeichnet , da fehlen in grossen Schulungsräumen Sirenen , an Brandschutztüren fehlen Brandmelder mit Elektro-Entriegelung , oder es gibt dazu keine Kabel im Kabelverlegungsplan , das geht soweit , das in einer grossen Computer gestützten - Druckerei wo Tausende an Netzwerkkabel , Stromkabel , Telefonkabel , sowie die Lüftersteuerung im Boden liegt , es keine Überwachung gibt.
gehen Sie mal davon aus , das jede Woche mindestens 1 Fehler auffällt und das auf einer Grossbaustelle auf der ich seit Januar 09 am Arbeiten bin .
dann machen Sie sich automatisch einen Kopp ob das mir der Gewindestange seine Richtigkeit hat .

Prüfzeugnisse für Funktionserhalt vorhanden ??
Moin,

Doch, eine Möglichkeit gibt es noch.

Dreh den Spieß um!
Laß Dir, in Bezug auf § 52 MBO,
die Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse für Funktionserhalt, geben !
Damit Du als Ausführender, nach § 55 MBO, die erforderliche
„Übereinstimmungerklärung für Funktionserhalt“ abgeben kannst.

Das verwendete Material, müßte E-Kennung haben,
und die Ausführung der Arbeit in Übereinstimmung zum Funktionserhalt sein
oder sehe ich das falsch?

Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen http://www.tgse.de/weitereleistungen/brandschutz/fun…
Brandschutz Kongress Köln 2009 | 29. März 2009(PDF-1,47MB) http://www.feuertrutz.de/uploads/update/kongress2009…

Zulassungen und Prüfbescheide (422): http://www.baufachinformation.de/publikationen.jsp


Geänderte Modell-Nr. im Bereich Edelstahl
gültig ab 01.07.2008

… verschiedene Werkstoffe wurden neun
verschiedenen E-Kennungen zugeordnet,
PDF-359kB http://www.niedax.de/downloads/kataloge/Niedax-Edels…

Lies mal in „KFO Broschüre 2009“ dazu auf Seite 20,
Zu beachtende Zusatzvorschriften -> Der Begriff Funktionserhalt

http://www.niedax.de/downloads/kataloge/Niedax-KFO-B…

Anforderungen und Prüfung des Funktionserhalts von elektrischen Kabelanlagen
sind in der DIN 4102 Teil 12 Ausgabe November 1998 geregelt.

Der Anwendungsbereich ist auf Kabel mit Nennspannung bis 1 kV beschränkt.

Als Kabelanlage gelten Starkstromkabel, isolierte Starkstromleitungen, Installationskabel und -leitungen für Fernmelde- und Informations-Verarbeitung und Schienenverteiler einschließlich der zugehörigen Kanäle, Beschichtungen und Bekleidungen, Verbindungselemente, Tragevorrichtungen und Halterungen.

Vorbeugender Brandschutz: (PDF-753kB)
http://www.deliano.com/mediapool/4/47090/data/070802…
Brandsicherheit und Funktionserhalt (PDF-260kB)
http://funkschau.biz/heftarchiv/pdf/2004/01/fs040110…

mfg
W.

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Hi Wolfgang,
(hab dir zwei Sternchen verpasst. Deine Antworten waren m.E. perfekt und superhilfreich!)

Aber m.E. verleitest du den Frager dazu, nochmehr Zeit damit zu verschwenden, unnötige Gesetzestexte zu durchzuackern. Der beste Satz war: „den Spiess umdrehen“

Für den Fragenden als ausführende Fachkraft der E-Technik ist nur wichtig, daß er SEINE Arbeit normkonform errichtet. NICHT aber die Arbeit der anderen Gewerke zu beurteilen. WENN die Feuerwehr etwas an der Art der Ausführung beanstandet, dann ja wohl an der Firma, die die Veränderungen eingebracht hat - falls sie denn normwidrig sind.

Der Elektriker haftet nur für SEIN Werk, nicht das der Anderen. So sehe ich das jedenfalls. Frohes Schaffen noch

aber Abgesehen davon: Deine Beiträge sind eine absolute Bereicherung hier!

Gruss Schorsch