Brandmelder in Wohnblock selber installieren und warten, was gilt es zu beachten ?

Guten Tag zusammen,

Ich bin Wohnungseigentümer in einem Wohnblock, die Rauchmelder hier werden über die Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung und einen grossen Serviceanbieter installiert und gewartet.

Da das eher schlecht als recht läuft (bei allen Meldern sind inzwischen Jahre vor Ablaufdatum die Batterien leer und ich kann den Serviceanbieter trotz aller Bemühungen seit Monaten nicht zu einer Neuinstallation bewegen) würde ich das ganze nun gerne in die eigene Hand nehmen und hochwertige und verlässliche Melder installieren.

Was gilt es hier zu beachten damit ich den Anforderungen in vollem Umfang gerecht werde ?
Wie habe ich die Wartungen durchzuführen und zu dokumentieren ?
Muss ich weiterhin meinen Anteil am Gesamtauftrag für den Wohnblock entrichten ?

Vielen Dank und freundliche Grüsse

oh kompliziere Feld, das hängt davon ab, was im Zuge der Rauchmelder damals in der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde. Eigenen Anbringen sollte möglich sein, dennoch muss man dann die Rauchmelder der Geminschaft Dulden und auch die Kosten Tragen.

Zur Wartung:

Verschmutzungen
entfernt

Melder
entstaubt

Öffnungen
frei

Batterien
getauscht / Bzw. Kapazität ausreichend

Melder
erfolgreich per Prüftaste geprüft

Fanden
Änderungen im Objekt statt

Empfohlenes
Austauschdatum
MM/JJ

Das auf jeden Fall !

dann gehe auf die Info-Seite der Stiftung Warentest, Stichwort Rauchmelder und wähle gute Geräte mit Langzeitbatterie aus.
Die haben eine Gesamtlebensdauer von 10 Jahren und werden dann komplett ersetzt (weil Gerätelebensdauer begrenzt ist) Batterietausch ist nicht möglich bzw. vorgesehen (fest eingebaut).
Es gibt welche, wo der Hersteller langjährige Garantie anbietet und man sich an ihn wenden kann, falls mal ein Melder weit vorzeitig ausfällt.

Da man die Wartung ( Entstaubung nach Bedarf und gelegentliche Probeauslösung am Testknopf) auch auf seine Mieter übertragen kann ist da gar nichts zu beachten.
Du musst als Eigentümer niemandem etwas nachweisen.

Ja, bis zu einer ggf anderen Entscheidung auf der Eigentuemer-Versammlung.
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Batterien leer - sie koennten tauschbar sein, je nach Rauchmelder-Ausfuehrung. Wer selbst hand anlegen will, haette die Chance dazu, dann geht der Melder sofort wieder und warnt bei Feuer. Tip: es gibt verschieden lange haltbare Batterien. Bis die Gesellschaft wieder kostenpflichtig tauscht.

Wir sind in Deutschland. Natürlich gibt es für die Wartung von Rauchmeldern auch eine Vorschrift: DIN 14676
http://www.rauchmelder-shop.de/rauchmelderpflicht/montage/wartung-von-rauchmeldern.php

vnA

… außer im Schadensfall ggf. dem Staatsanwalt.

vnA

Diese Regelung ist Bundesland abhänig, die nachweispflciht zur erledigten Wartung hat man im Schadensfall als Eigentümer. Wäre doch Schade, wenn die Versicherung ihre Leistung stark zurückfährt, nur weil ein Papier fehlt.