Brandmelder/Rauchwarnmelder

Kann der Vermieter einer Mietwohnung den Einbau dieser Meldegeräte -unter der Decke- in einer langjährig vermieteten und bewohnten
Wohnung verlangen, während diese noch dauerhaft bewohnt wird? Danke f. Re. mfG

Hallo!

Ich muss hier aber herzlich lachen !

Gerade deswegen, weil vermietet ist, muss der Vermieter Rauchwarnmelder anbringen lassen. Dazu ist er von Gesetz wegen verpflichtet (Bauordnung).

Und der Mieter muss das auch dulden !

MfG
duck313

Hallo,

es kommt drauf an wo du wohnst. In Sachsen ist es keine Pflicht, in Berlin und Brandenburg wirds ab 1.1.2016 Pflicht und in allen anderen Bundesländern ist es schon Pflicht oder wird es auch in absehbarer Zeit.

Wenn es Pflicht ist, ist der Vermieter wie bereits gesagt dazu gesetzlich verplichtet, da kann der Vermieter nichts gegen machen. Warum auch, es dient ja nur dem Schutz und schadet ja nicht.

Viele Grüße

Frank

Moin, Heinz,

kommt auf das Bundesland an, in dem Du wohnst. Vermieter in Bayern sind verpflichtet, bis zum 31.12.2017 Melder zu installieren, dem entkommst Du wohl nur durch Auszug.

Ist übrigens ein Klacks: Löchlein für 5er Dübel, färtsch. Die paar Brösel kannst Du mit einem nassen Lumpen auffangen.

Gruß Ralf

Als mein Vermieter die installiert hat, war eine Spezialfirma beauftragt, diese hat alle Rauchmelder in der Wohnung installiert, inklusive Bohren und saubermachen. So sollte es meiner Meinung nach auch sein, selber sollte man da nichts machen müssen bei Mietwohnungen.

VG
Frank

Rauchmelder sind ei heissess eissen.

Ja der Mieter muss den einbau Dulden, selbst wenn dieser schon Rauchmelder hat. Der einbau gilt als Modernisierung, die Kosten sind daher umlegbar.

Die Wartung würde ich als Vermieter von einen dienstleiter machen, da diese nach DIN schlagmichtot sein muss. Im Schadensfall muss der Vermieter nachweisen, dass diese auch durchgeführt wurde. Kann er dies nicht, macht er sich zu einen Haftbar zum anderen kann die Feuerversicherung die Leistungen runter schrauben.