Guten Tag liebe Community!
Ich habe in meinem Wohnzimmer einen neuen Teppich verlegt, ist nix besonderes, nix besonders langfloriges aber schon schön weich…Jetzt habe ich das Problem, dass der Teppich an der Oberfläche irgendwie klebrig ist. Bin schon mit „Vorwerk Kobosan Schnee“ drüber gegangen und hab das natürlich gründlich abgesaugt, aber es ist immer noch da, auch wenn es leicht besser geworden ist. Ich bin am verzweifeln, ich habe viel Geld für den Teppichboden ausgegeben und war stolz wie Oscar, dass ich ihn allein verlegt hab. Wäre wirklich schön, wenn jemand einen Rat für mich hätte!
Liebe Grüße
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Hallo, guten Tag zurück, also ein brandneuer Teppichboden darf weder riechen (nach maximal 14 Tagen) und ebenso wenig Eigenschaften aufweisen, die nicht als teppichbodentypisch einzustufen sind. Dazu gehört in jedem Falle auch ein atypischer Zustand wie Klebrigkeit auf der Nutzschicht. Die genaue Ursache ist natürlich nur vor Ort ermittelbar. Trotzdem ist dieser Mangel so gravierend, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Teppichboden ausgetauscht werden muss. Der Austausch geht dann voll zu Lasten des Verkäufers / Händlers. Der wird sich sicherlich zunächst mit allen Mitteln dagegen sträuben, aber erstens ist er versichert und zweitens gibt er sowieso die Unkosten an den TeBo-Hersteller weiter. Folgende Vorgehensweise empfehle ich: Zum Händler gehen und den Mangel reklamieren, dazu einen Zeugen mitnehmen und am besten die Reklamation schriftlich abfassen und im Beisein des Zeugen übergeben. Der Händler hat zwei Möglichkeiten: Er kommt selber und schaut sich den Schaden an, oder ein Beauftragter von ihm, oder er zitiert den Teppichboden-Vertreter oder dessen Reklamations-Beauftragten zu Eurer Wohnung (exakte Terminabsprache!!!). Von dem Reinigungsversuch würde ich vorerst nichts erwähnen, weil daraus oft ein Strick gegen den Kunden gedreht wird, selbst wenn es unbegründet ist. Wenn der Händler mauert und stur bleibt, dann mit einem unabhängigen Gutachter für Teppichboden drohen (bei Gericht zu erfahren)unter Verweis auf die GuA-Kosten, die er dann zusätzlich übernehmen muss. Ich würde mich auch nicht darauf einlassen, einen evtln. neuen Austauschboden erneut selbst zu verlegen, das hat auch der Schadenverursacher komplett mit Rausriss, Entsorgung, Bodenaufbereitung und Neuverlegung zu übernehmen. Selbst das Leerräumen des Zimmers, evtle. Möbeleinlagerung und der Möbelwiederaufbau muss nicht zu Euren Lasten gehen. Ich habe schon erlebt, dass sogar ein 3-tägiger Hotelaufenthalt fällig wurde, weil eine TeBo-Reklamation im Schlafzimmer an stand und die Leute nicht in anderen Zimmern schlafen konnten. Die Sachlage steht also relativ gut für Euch, immer vorausgesetzt, die Umstände sind exakt so, wie Ihr sie geschildert habt. Von weiteren Reinigungsversuchen würde ich absehen, es sei denn, der Händler will ein Fachunternehmen beauftragen, mittels einer Schampoonierung und Sprühextraktion auf seine Kosten eine Nachbesserung zu erreichen. Die TeBo-Reinigungsfirma sollte aber kein schwarzes Schaf sein, sondern ein renommiertes Unternehmen mit Referenzen oder zumindest ordentlichem Kenntnisstand. Wenn dieser Versuch misslingt, dann siehe oben: Austausch! Wenn es noch Fragen gibt, bitte erneut melden, MfG Jürgen Albrecht