Brandschaden an Fenster- wer zahlt Austausch

Wenn durch Selbstentzündung von vertrockneten Pflanzen (in einem vom Vormieter hinterlassenen Blumenkasten) ein Brand entsteht und das Holzfenster hinter dem Blumenkasten dermaßen zerstört wird dass es ausgetauscht werden muss, wer ist dann für die Regulierung des Schadens verantwortlich.
1.) Der Mieter??
Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.
2.) Der Vermieter / Verwaltung??
Die Wohnungsverwaltung lehnt Regulierung des Schadens ab (will Rechnung dem Mieter auflegen) und erkennt eine Mietkürzung in Höhe von 10% (wegen des defekten Fensters und monatelanger Untätigkeit) nicht an.

Hallo,

Wenn durch Selbstentzündung von vertrockneten Pflanzen (in
einem vom Vormieter hinterlassenen Blumenkasten) ein Brand
entsteht und das Holzfenster hinter dem Blumenkasten dermaßen
zerstört wird dass es ausgetauscht werden muss, wer ist dann
für die Regulierung des Schadens verantwortlich.

selbstverständlich der Verursacher. Also der Mieter.

Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein
Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.

Da würde ich in Versicherungen mal nachfragen. Kommt eventuell auf den Versicherungsumfang an (gemietete Sachen sind in neueren Verträgen mittlerweile anscheinend immer eingeschlossen)

Die Wohnungsverwaltung lehnt Regulierung des Schadens ab (will
Rechnung dem Mieter auflegen)

Wieso sollten die einen Schaden bezahlen, den der Mieter verursacht hat?

und erkennt eine Mietkürzung in
Höhe von 10% (wegen des defekten Fensters und monatelanger
Untätigkeit) nicht an.

Mit Recht, geschädigt wurde das eigentum des Vermieters. Was hier eine Minderung von 10% rechtfertigen soll, wüsste ich nicht.
Wäre ich Mieter, würde ich die geminderte Miete schleunigst zurück zahlen.
10 % wären ohnehin zu hoch.

Wenn durch Selbstentzündung von vertrockneten Pflanzen (in
einem vom Vormieter hinterlassenen Blumenkasten)

sorry, aber das ist schlicht nicht möglich. da wird wohl eine zigarettenkippe o.ä. nachgeholfen haben. trockene pflanzen entzünden sich nicht einfach.

selbstverständlich der Verursacher. Also der Mieter.

Der Mieter war während der Selbstentzündung des Blumenkastens arbeiten und nicht im Haus, ist also meines Erachtens nicht als Verursacher anzusehen.

Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein
Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.

"da ein Balkonkasten aus Plastik an der Südseite … dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist"

Da würde ich in Versicherungen mal nachfragen. Kommt eventuell
auf den Versicherungsumfang an (gemietete Sachen sind in
neueren Verträgen mittlerweile anscheinend immer
eingeschlossen)

Die Wohnungsverwaltung lehnt Regulierung des Schadens ab (will
Rechnung dem Mieter auflegen)

Wieso sollten die einen Schaden bezahlen, den der Mieter
verursacht hat?

siehe oben, der Vermieter hat weder vorsätzlich noch fahrlässig einen Schaden verursacht. Weiterhin ist ja das Fenster fest mit dem Gebäude verbunden.

und erkennt eine Mietkürzung in
Höhe von 10% (wegen des defekten Fensters und monatelanger
Untätigkeit) nicht an.

Mit Recht, geschädigt wurde das eigentum des Vermieters. Was
hier eine Minderung von 10% rechtfertigen soll, wüsste ich
nicht.

aus Rechtstips.net:
„Fenster Luftdurchlässig und schwer schließbar: 10%
Fenster nicht verschließbar: 10%
Fenster und Haustüre undicht: 10%
Fenster undicht: 5%“
dazu kommen noch die erhöhten Heizkosten.

Wäre ich Mieter, würde ich die geminderte Miete schleunigst
zurück zahlen.
10 % wären ohnehin zu hoch.

Beste Grüße Thom

selbstverständlich der Verursacher. Also der Mieter.

Der Mieter war während der Selbstentzündung des Blumenkastens
arbeiten und nicht im Haus, ist also meines Erachtens nicht
als Verursacher anzusehen.

Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein
Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.

"da ein Balkonkasten aus Plastik an der Südseite … dem
allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist"

Da würde ich in Versicherungen mal nachfragen. Kommt eventuell
auf den Versicherungsumfang an (gemietete Sachen sind in
neueren Verträgen mittlerweile anscheinend immer
eingeschlossen)

Die Wohnungsverwaltung lehnt Regulierung des Schadens ab (will
Rechnung dem Mieter auflegen)

Wieso sollten die einen Schaden bezahlen, den der Mieter
verursacht hat?

siehe oben, der Vermieter Mieter hat weder vorsätzlich noch
fahrlässig einen Schaden verursacht. Weiterhin ist ja das
Fenster fest mit dem Gebäude verbunden.

und erkennt eine Mietkürzung in
Höhe von 10% (wegen des defekten Fensters und monatelanger
Untätigkeit) nicht an.

Mit Recht, geschädigt wurde das eigentum des Vermieters. Was
hier eine Minderung von 10% rechtfertigen soll, wüsste ich
nicht.

aus Rechtstips.net:
„Fenster Luftdurchlässig und schwer schließbar: 10%
Fenster nicht verschließbar: 10%
Fenster und Haustüre undicht: 10%
Fenster undicht: 5%“
dazu kommen noch die erhöhten Heizkosten.

Wäre ich Mieter, würde ich die geminderte Miete schleunigst
zurück zahlen.
10 % wären ohnehin zu hoch.

Beste Grüße Thom

Eine Haftpflichtversicherung ist u.A. auch dazu da uberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren.

Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein
Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.

Dies hat sie wohl schon getan. Ein Verschulden des Mieters liegt somit zumindest so lange nicht vor, bis etwas anderes rechtskräftig oder einvernehmlich festgestellt ist.
Wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Sollte sich letztendlich herausstellen, dass das Verschulden beim Mieter liegt, ist er dem Vermieter gegenüber Schadenersatzpflichtig. Nicht nur für das Fenster sondern auch für die Mietminderung. Die Höhe einer Mietminderung richtet sich nach dem Umfang des Mangels. Dies kann bei der Informationslage von hier aus nicht beantwortet werden. Ist man beim Thema Mietminderung nicht wirklich sattelfest, ist es immer angeraten sich fachlicher Hilfe zu bedienen.

vnA
… mehr auf http://w-w-w.ms/a46q0o

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Wenn durch Selbstentzündung von vertrockneten Pflanzen (in
einem vom Vormieter hinterlassenen Blumenkasten) ein Brand
entsteht

Diese Schadensursache ist in dieser Form nicht möglich!

und das Holzfenster hinter dem Blumenkasten dermaßen
zerstört wird dass es ausgetauscht werden muss, wer ist dann
für die Regulierung des Schadens verantwortlich.

Bitte informiere uns einmal über die uns vorenthaltene Details der Schadensursache.

1.) Der Mieter??
Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein
Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.

Da der Schaden wie oben beschrieben nicht möglich ist,
muss die Privathaftpflichtvers. des Mieters den Schaden ablehnen.

Dies bedeutet dann allerdings auch, dass der Mieter dafür nicht aufkommen muss.

Also sollte der Hauseigentümer diesen Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden.

Gruß Merger

Der Mieter war während der Selbstentzündung des Blumenkastens
arbeiten und nicht im Haus, ist also meines Erachtens nicht
als Verursacher anzusehen.

Der Blumenkasten war in seinem Verfügungs- und Verantwortungsbereich. Wer denkt schon daran, dass so etwas einen Brand auslösen kann :frowning:
Allein die Abwesenheit schließt nicht grundsätzlich ein Verschulden aus.
Beispiel:
Wenn ein Waschmaschinenschlauch platzt, während man auf Arbeit ist, ist man für den Schaden evtl. dennoch verantwortlich.

"da ein Balkonkasten aus Plastik an der Südseite … dem
allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist"

Seltsame Begründung. Genau dafür versichert man sich ja.
Fällt der Blumenkasten runter, weil man ihn nicht pflichtgemäß befestigte, muss die Versicherung ja auch zahlen, da es fahrlässig ist. In Versicherungen nachfragen, ob die Ablehnung der Schadensregulierung berechtigt ist.

Wieso sollten die einen Schaden bezahlen, den der Mieter
verursacht hat?

siehe oben, der Vermieter hat weder vorsätzlich noch
fahrlässig einen Schaden verursacht. Weiterhin ist ja das
Fenster fest mit dem Gebäude verbunden.

Ist der Vermieter denn bereit, den Schaden seiner Versicherung zu melden?

Wenn durch Selbstentzündung von vertrockneten Pflanzen (in
einem vom Vormieter hinterlassenen Blumenkasten) ein Brand
entsteht

Diese Schadensursache ist in dieser Form nicht möglich!

und das Holzfenster hinter dem Blumenkasten dermaßen
zerstört wird dass es ausgetauscht werden muss, wer ist dann
für die Regulierung des Schadens verantwortlich.

Bitte informiere uns einmal über die uns vorenthaltene Details
der Schadensursache.

Vor dem Fenster stand ein Plastikblumenkasten. Hierin waren ungepflegte und Ewigkeiten nicht gegossenen Pflanzen, also Erde und Pflanzen sehr trocken. Mieter war auf Arbeit und nahm nach Heimkehr starken Qualmgeruch wahr. Auf der Suche nach dem Grund wurde der verschmorte Blumenkasten, das halbverkohlte Fenster ausgemacht. Der Schaden wurde umgehend bei der Polizei angezeigt und von Beamten vor Ort aufgenommen. Andere Details gibt es nicht

1.) Der Mieter??
Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein
Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.

Da der Schaden wie oben beschrieben nicht möglich ist,
muss die Privathaftpflichtvers. des Mieters den Schaden
ablehnen.

Dies bedeutet dann allerdings auch, dass der Mieter dafür
nicht aufkommen muss.

Der Versicherer erbittet sich ausserdem die sofortige Information falls der Vermieter die Kosten für den Schaden auf den Mieter abwälzen will.

Also sollte der Hauseigentümer diesen Schaden seiner
Wohngebäudeversicherung melden.

sehe ich genauso und kann nicht verstehen weshalb er das nicht tut

Gruß Thom

Hallo,

Wenn durch Selbstentzündung von vertrockneten Pflanzen (in
einem vom Vormieter hinterlassenen Blumenkasten) ein Brand
entsteht

Was willst du uns hier eigentlich für einen Quatsch auftischen?
Da hat doch einer eine brennende Kippe o.ä. hineingeworfen?
Versuch uns also nicht zu täuschen.

Ärgerlich ob des Verdummungsversuchs:
Manni

Der Mieter war während der Selbstentzündung des Blumenkastens
arbeiten und nicht im Haus, ist also meines Erachtens nicht
als Verursacher anzusehen.

Der Blumenkasten war in seinem Verfügungs- und
Verantwortungsbereich. Wer denkt schon daran, dass so etwas
einen Brand auslösen kann :frowning:
Allein die Abwesenheit schließt nicht grundsätzlich ein
Verschulden aus.

Bitte beachten, der Blumenkasten befindet sich außerhalb des Gebäudes und somit kann jeder Fremde der vorbeiläuft z.B. eine Zigarettenkippe oder sonstiges in diesen Blumenkasten werfen.

Und worin siehst Du in solch einem Fall ein Verschulden des Mieters ?

Beispiel:
Wenn ein Waschmaschinenschlauch platzt, während man auf Arbeit
ist, ist man für den Schaden evtl. dennoch verantwortlich.

Dies ist etwas völlig anderes, die Waschmaschine befindet sich in der Wohnung und nicht außerhalb des Gebäudes.

"da ein Balkonkasten aus Plastik an der Südseite … dem
allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist"

Seltsame Begründung. Genau dafür versichert man sich ja.

Der Mieter hat gar keine Möglichkeit eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen - Die PHV hat schon den Schaden abgelehnt, da der Mieter diesen Schaden nicht verursachen konnte.

Fällt der Blumenkasten runter, weil man ihn nicht pflichtgemäß
befestigte, muss die Versicherung ja auch zahlen, da es
fahrlässig ist.

Hier kommt es wohl auch darauf an, wo sich der Blumenkasten befindet und wem er gehört.

In Versicherungen nachfragen, ob die Ablehnung
der Schadensregulierung berechtigt ist.

Die Privathaftpflicht hat schon abgelehnt aus schon geschilderten Gründen.

„Vor dem Fenster stand ein Plastikblumenkasten. Hierin waren ungepflegte und Ewigkeiten nicht gegossenen Pflanzen, also Erde und Pflanzen sehr trocken. Mieter war auf Arbeit und nahm nach Heimkehr starken Qualmgeruch wahr. Auf der Suche nach dem Grund wurde der verschmorte Blumenkasten, das halbverkohlte Fenster ausgemacht. Der Schaden wurde umgehend bei der Polizei angezeigt und von Beamten vor Ort aufgenommen. Andere Details gibt es nicht … mehr auf http://w-w-w.ms/a46q0o
Hi, das muss ja nun nichts heissen, denn rein theoretisch könnte die Kippe in den Kasten geflogen sein bevor! der Mieter zur Arbeit ging.
MfG ramses90

Hi, das muss ja nun nichts heissen, denn rein theoretisch
könnte die Kippe in den Kasten geflogen sein bevor! der Mieter
zur Arbeit ging.
MfG ramses90

**Könnte theoretisch sein, jedoch wurde sowohl von der Polizei keine Kippe gefunden und vom Mieter wird glaubhaft bezeugt dort keine Zigarettenstummel oder Asche „abgelegt“ zu haben.
Wenn ein Verschulden des Mieters vorgelegen hätte, wäre der Schaden bereits über seine HPV reguliert worden.

P.S. Schadenszeitraum war bereits Ende August.**

Fakt ist:

  • dass dem Mieter keine Schuld nachgewiesen werden konnte,
  • die HPV auf Grund dessen nicht zahlt (zahlen muss)
  • der Vermieter den Schaden bisher lediglich durch einen Hausmeister begutachten ließ
  • der Vermieter bezüglich des Schadens nichts unternommen hat (erst nach Mietkürzungsanzeige wurde er mit einem Schreiben aktiv)

Gruß Thom

1.) Der Mieter??
Die Haftpflichtversicherung des Mieters schließt ein
Eigenverschulden und dementsprechend die Regulierung aus.

Nun ja, in duiesem Fall kann der Mieter es der Haftpflichtversicherung überlassen, den Anspruch abzuwehren.

Gruß,
Max

alles zusammen hilft da nur noch genau eins:

ab zum anwalt!

Moin,

Max hat es ganz oben richtig beschrieben.
Eine Privathaftpflicht ist nicht nur dazu da berechtigte Forderungen zu begleichen, sondern auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. Das hat sie, wie es aussieht getan.

alles zusammen hilft da nur noch genau eins:

ab zum anwalt!

Wenn der Vermieter nun weiter versucht vermeintlich berechtigte Ansprüche gegen den Mieter zu stellen, dann wird die Privathaftpflichtversicherung bzw deren Anwälte diese abwehren.
http://www.finance-store.de/vermoegensschadenhaftpfl…

Gruß
M.

Wenn der Vermieter nun weiter versucht vermeintlich
berechtigte Ansprüche gegen den Mieter zu stellen, dann wird
die Privathaftpflichtversicherung bzw deren Anwälte diese
abwehren.

sehr schön. und die haftpflichtversicherung klärt dann auch gleich mit, ob die mietminderung auch der höhe nach berechtigt war?

Das ist eine schöne Frage. Die Privathaftpflicht wird vermutlich nur den unberechtigten Ersatz des Fensters abwehren (sofern Mietsachschäden ansonsten im Paket dabei sind).
Die Wohnung hatte ja aber grundsätzlich durch das defekte Fenster einen Mangel, weshalb dem Mieter durchaus eine Mietminderung zugestanden haben kann. Ob dem so war und die Höhe dazu angemessen, muss separat geklärt werden, das ist bisher nicht der Fall. Evtl. fallen „unberechtigte Mietminderungen“ in diesem individuellen Zusammenhang auch unter die Rubrik „Vermögensschäden“, dann kann das durchaus sein, dass die Versicherung da mitspielt.

Gruß
M.