Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage.
Ich habe bzw. hatte den Auftrag zur Durchführung von Bodenbeschichtungsarbeiten. Die Beauftragung durch den Bauherrn erfolgte auf der Grundlage der VOB.
Weiterhin war mit der Beauftragung vereinbart, dass das Material nach dem es fertig produziert wurde, komplett an der Baustelle angeliefert wird, und dementsprechend abgerechnet wird.
Nachdem nun das Material an der Baustelle angeliefert worden ist, wurde der Empfang des Materials durch einen Vertreter des Bauherrn quittiert.
Wie vertraglich vereinbart habe ich das Material an den Bauherrn berechnet, und der Erfüllungsgehilfe (bauleitender Architekt) hat diese 1. Abschlagsrechnung geprüft und auch zur Zahlung frei gegeben.
Ca. 3 Wochen nach der Materialanlieferung konnten wir mit den Verlegearbeiten beginnen.
Hierzu haben wir ca. die Hälfte des Materials auf der Baustelle verteilt, die andere Hälfte haben wir in dem Lager belassen, wo es der Bauherr höchstpersönlich eingelagert hat.
Nachdem wir dann begonnen haben unsere Arbeiten auszuführen ist der gesamte Bau bereits am 2. Tag nach Beginn unserer Arbeiten abgebrannt.
Es ist quasi alles abgebrannt incl. Werkzeug und Material.
Nun habe ich das Problem, dass erstens meine 1. Abschlagszahlung nicht bezahlt wird, und zweitens auch niemand, weder die Versicherung noch der Bauherr, bereit sind das Material zu bezahlen.
Immerhin handelt es sich bei dem Material um einen Wert in Höhe von € 50.000,00 netto.
Alle sagen mir, das Material bzw. der Baustoff sei ja noch nicht mit dem Baukörper verbunden gewesen und somit nicht versichert.
Ich habe aber doch extra vertraglich vereinbart, dass das Material nach Anlieferung sofort vom Bauherrn vergütet wird, und ich habe mir ja auch den Empfang quittieren lassen. somit ist doch das Eigentum an den Bauherrn über gegangen, oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
Gruß A. Folk