Brandschaden auf Baustelle

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage.
Ich habe bzw. hatte den Auftrag zur Durchführung von Bodenbeschichtungsarbeiten. Die Beauftragung durch den Bauherrn erfolgte auf der Grundlage der VOB.
Weiterhin war mit der Beauftragung vereinbart, dass das Material nach dem es fertig produziert wurde, komplett an der Baustelle angeliefert wird, und dementsprechend abgerechnet wird.

Nachdem nun das Material an der Baustelle angeliefert worden ist, wurde der Empfang des Materials durch einen Vertreter des Bauherrn quittiert.

Wie vertraglich vereinbart habe ich das Material an den Bauherrn berechnet, und der Erfüllungsgehilfe (bauleitender Architekt) hat diese 1. Abschlagsrechnung geprüft und auch zur Zahlung frei gegeben.

Ca. 3 Wochen nach der Materialanlieferung konnten wir mit den Verlegearbeiten beginnen.
Hierzu haben wir ca. die Hälfte des Materials auf der Baustelle verteilt, die andere Hälfte haben wir in dem Lager belassen, wo es der Bauherr höchstpersönlich eingelagert hat.

Nachdem wir dann begonnen haben unsere Arbeiten auszuführen ist der gesamte Bau bereits am 2. Tag nach Beginn unserer Arbeiten abgebrannt.

Es ist quasi alles abgebrannt incl. Werkzeug und Material.

Nun habe ich das Problem, dass erstens meine 1. Abschlagszahlung nicht bezahlt wird, und zweitens auch niemand, weder die Versicherung noch der Bauherr, bereit sind das Material zu bezahlen.
Immerhin handelt es sich bei dem Material um einen Wert in Höhe von € 50.000,00 netto.

Alle sagen mir, das Material bzw. der Baustoff sei ja noch nicht mit dem Baukörper verbunden gewesen und somit nicht versichert.
Ich habe aber doch extra vertraglich vereinbart, dass das Material nach Anlieferung sofort vom Bauherrn vergütet wird, und ich habe mir ja auch den Empfang quittieren lassen. somit ist doch das Eigentum an den Bauherrn über gegangen, oder?

Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.

Gruß A. Folk

Hallo Herr Folk,

allem voran, Sie sollten auf jeden Fall einen guten Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, es geht hier ja immerhin um eine erhebliche Summe!

Ich denke schon, dass Sie einen Anspruch auf Vergütung haben, da der von Ihnen geschlossene Vertrag m. M. nicht nur die Werkleistung sondern auch einen Kaufvertrag beinhaltet. Es war ja ausdrücklich vereinbart, dass Sie Material liefern und dieses sofort vergütet wird. Sie haben vereinnbarungsgemäß geliefert, durch die (quittierte) Annahme ist das Material in das Eigentum des Bauherrn übergegangen. Damit schuldet er Ihnen auch den Kaufpreis, den er sich dann von seiner Versicherung zurückholen könnte/müßte.

Aber wie gesagt, hier tut ein Anwalt not!!!

Viel Grüße und Toi, toi, toi

Manuela B.

Hallo,

sollte das Baumaterial durch den Brand auf dem Grundstück des Bauherren zerstört sein, so greift hier nicht die Bauwesenversicherung, da das Material nicht mit dem Gbeäude verbunden ist, sondern die Grundstückshaftpflichtversicherung, da der Schaden vom Grundstück des Bauherren ausgegangen ist.

Voraussetzung ist keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Brandentstehung.

Christian

Hi Achim,

nun - es kommt darauf an, wie exakt diese Vereinbarung schriftlich fixiert wurde („Weiterhin war mit der Beauftragung vereinbart, dass das Material nach dem es fertig produziert wurde, komplett an der Baustelle angeliefert wird, und dementsprechend abgerechnet wird.“)

Ohne das zu wissen, nähme ich auch an ,dass es dein Risiko bleibt, siehe VOB/B.
Ferner zahlt der Bauherr in der Regel ja nur eine solche „Vorauszahlung“, wenn er eine Vorauszahlungsbürgschaft hat.
Denn er muss ja eben davon ausgehen, dass das Material wieder „verloren“ geht.
Habt ihr allerdings etwas anderes vereinbart, könnte es anders aussehen.
Also: genauen Text hier einstellen.

Gruss,
Frank

Hallo,

schwierige Frage, hier musst man den Vertrag genau kennen und zweitens müsste man die Vesicherung kennen.

Prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Gefahr erst nach Abnahme an den AG übergeht, hat also keine Abnahme stattgefunden, muss er auch nicht das Material bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Bauherr „einwilligte“ das Material bei sich einzulagern. Die Abschlagsrechnung die er freigegeben hat, ist dabei völlig ohne Belang. Eine Leistung wird endgültig erst mit der Schlussrechnung bzw. mit der Abnahme anerkannt. Alles andere ist ein Abschlag (daher Abschlagsrechnung), dieser könnte auch völlig frei vereinbart sein, also ohne Zuordnung auf irgendwelche Materialien.
Es sei denn, dass die Gesamtleistung vertraglich vereinbart ist als, Lieferung (also reine Lieferleistung) des Materials und Leistung (also verbauen das Materials). Das würde aber bedeuten, dass die Lieferung abgenommen werden musste (Teilabnahme), dann wäre die Gefahr des Materials beim Bauherren. Das allerdings kann ich mir schwer vorstellen. Es bleibt also Versicherung, ist nur eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen gewesen, so könnte es sein, das nur verbautes Material vesichert ist, nicht aber zwischengelagertes. Allerdings habe ich bei Versicherung wenig Ahnung.
Als Ausweg bleibt das Verursacherprinzip, warum hat es den gebrannt. GGF. Gibt es einen Brandverursacher, dieser muss aufkommen. Auch mal die eigene Brandversicherung fragen, ob auch Material an fremden Lagerorten mit verichert ist. Der Bauherr sollte eigentlich eine Bauversicherung haben, diese kommt auch auf, kommt aber wieder auf den Versicherungsumfang an.

Sehr geehrter Kunde,

Sie haben mit guten Glauben gehandelt,aber die andere Partei ist im Recht.
der Grund ist : auch wenn die Herren und Damen unterschrieben haben die Herren der das Material unterschrieben hat ist nur ein auf gut deutsch der Vertreter .Sie hätten eine Vertragsänderung machen müssen das jeder wo unterschreibt die schriftliche Vollmacht hat auch rechtlich die Verantwortung zu übernehmen hat und das noch per Rechtsanwalt ,damit wären Sie aus der Verantwortung gekommen und die feinen Herren wären zur Verantwortung gezogen worden.
Habe selbts solche Erfahrungen machen müssen.Wenn Sie Material liefern lassen, deponieren Sie es woanders nicht direkt auf der Baustelle.In diesem Fall ist es sehr ärgerlich…

Mit freundlichen Grüßen
Malemeister

Sehr geehrter Herr A. Folk,

Ich bin Experte (mehr als 25 J. Erfahrung) in Gebäude-, Bau- und Versicherungsschäden. Ich habe zufällig Ihre Schilderung gelesen. Es gibt aber dazu auch noch etliche individuelle Fragen. Mit Pauschalen Antworten kommen Sie aber nicht weiter, deshalb besser anrufen.

Rufen Sie mich an, Sie werden sicher von mir einige
Tipps (ohne Kosten) erfahren, die Ihnen helfen können.
0202-741903

Mit Freundlichem Gruß
SV SL