Brandschaden durch brand in der darüber liegenden wohnung keine hausratversicherung

Hallo,
unsere Tochter bewohnt in einem Mehrfamilienhaus(Altbau)eine 2Zimmer-Wohnung.Am Wochenende ist es in der darüberliegenden Dachgeschoß-Wohnung zu einem Brand durch eine defekte Elektroleitung gekommen.Die Wohnung brannte total aus.
Durch die Holz-Geschoßdecken gelangte das Löschwasser in die Wohnung unserer Tochter und flutete diese.
Neben dem Wasser kam es zu einer starken Rauchentwicklung .Der Rauch überzog alle Teile der Wohnungseinrichtung und alle Kleidungsstücke.
Unsere Tochter hatte keine Hausratversicherung abgeschlossen.
Laut Auskunft des Brandsachverständigen muß die Wohnung unserer Tochter kompl.saniert werden einschl.Erneuerung der Zimmerdecken.
Die Wohnung ist z.zt.nicht bewohnbar.
Wer kann uns helfen und etwas zur Kostenübernahme
durch die Gebäudeversicherung sagen?
Über ihre Hilfe würden wir uns sehr freuen.
Uwe-duene

Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, würde ich
mich an den Mieterverein in Ihrer Region wenden. Die
kennen alle rechtlichen Bedingungen.
Viele Grüße
Christine Spranger

Hallo,
unsere Tochter bewohnt in einem

Mehrfamilienhaus(Altbau)eine

2Zimmer-Wohnung.Am Wochenende ist es in der

darüberliegenden

Dachgeschoß-Wohnung zu einem Brand durch eine defekte
Elektroleitung gekommen.Die Wohnung brannte total aus.
Durch die Holz-Geschoßdecken gelangte das Löschwasser

in die

Wohnung unserer Tochter und flutete diese.
Neben dem Wasser kam es zu einer starken

Rauchentwicklung .Der

Rauch überzog alle Teile der Wohnungseinrichtung und

alle

Kleidungsstücke.
Unsere Tochter hatte keine Hausratversicherung

abgeschlossen.

Laut Auskunft des Brandsachverständigen muß die

Wohnung

unserer Tochter kompl.saniert werden

einschl.Erneuerung der

Zimmerdecken.
Die Wohnung ist z.zt.nicht bewohnbar.
Wer kann uns helfen und etwas zur Kostenübernahme
durch die Gebäudeversicherung sagen?
Über ihre Hilfe würden wir uns sehr freuen.
Uwe-duene

Hallo,
vielen Dank für die Hilfe,habe gleich einen Termin
vereinbart.
MfG
uwe-duene

Hallo Uwe Duene,
ich bin kein Versicherungsfachmann, kenne aber aus meiner beruflichen Praxis ähnliche Fälle. Die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers übernimmt nur die Regulierung der Gebäudeschäden. Der Hausrat und die durch den Brand verursachten anderen Kosten ( Hotelmiete etc.) werden nicht durch die Gebäudeversicherung ersetzt. Sofern ein Verursacher des Brandes bekannt ist, wäre er schadensersatzpflichtig und müsste für den Hausrat und die anderen Kosten aufkommen.Inwieweit das dann auch durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Meistens muss man sich dann vor Gericht streiten. Sofern der Verursacher eine Haftpflichtversicherung hat, würde diese den Schaden regulieren. Da der Brand wohl durch einen technischen Defekt an der Elektroanlage entstanden ist, wird es sehr schwierig den „Schuldigen“ zu ermitteln( einen Verursacher gibt es immer, nur der Nachweis gelingt häufig nicht). Regelmäßig bricht die Kausalkette ( Ursache --> Wirkung —> Schaden), die zum Beweis notwendig ist, zusammen und der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Noch einen Hinweis: Es lohnt sich in manchen Fällen die Produkthaftung prüfen zu lassen. Häufig übernehmen die Hersteller des brandverursachenden Produktes die Kosten, wenn man Stillschweigen zusichert.
Ich empfehle auch den Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall. Diese würde die Kosten auch übernehmen, wenn der Verursacher nicht bekannt ist oder nicht zahlen kann. Bei einer höheren Selbstbeteilgung kostet so eine Versicherung um die 70 - 80 Euro im Jahr.
Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte.

MfG
Mike Sambale

Hallo Uwe, muss Dir leider sagen, dass ich auf diesem Gebiet keine Kenntnisse habe. Hoffe aber für Dich, dass sich alles zu Deinen Gunsten regelt.
Viele Grüße
Florian