Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

Ein Freund hat einen hohen Gebäudebrandschaden.
(100.000 €)
Ursache: noch zu heiße Grillkohle in die Mülltonne.

Ist das grob fahrlässig und die Versicherung wird wahrscheinlich nicht dafür aufkommen???

Sorry, ist nicht mein Thema, ich bin Krankenversicherungsspezialist.

Viele Grüße

Merci

Hallo Doberhund,

kommt drauf an bei welcher Gesellschaft er versichert ist. Bei unserem Versicherungspartner ist grobe Fahrlässigkeit mitbversichert.

Gruß
Lohmes

Ja Natürlich. Ich gehe davon aus , das die Tonne aus Plastik war und dadurch zum Brand die Uesache gebildet hat, dann ist das Grob Fahrlässig. Mfg

Das werden Sie in jedem Fall versuchen, wegen Mitschuld (Fahrlaessigkeit,ob grob oder nicht ist hier weniger relevant)abzulehnen.

Ja das wird so sein
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, die Frage kann man nicht so ohne weiteres beantworten. Sollte eine Schadensregulierung erfolgen, wird diese an der Höhe des Verschulden bemessen. Oft landen solche Schadensfälle vor Gericht.
MfG firefox

Danke für die schnelle Antwort.

Diese Frage lässt sich so nicht beantworten. Wurde wirklich „heiße“ Grillkohle in die Mülltonne geschüttet? Oder ging er nach einem Tag davon aus, die Kohle ist kalt und er hat sie rein geschüttet? Das erste könnte fast Vorsätzlich sein, das andere nur Fahrlässig.