Brandschaden in Mietwohnung

Hallo,
ich habe eine Frage, die einen Brand betrifft, der heute entstand , als ich nicht im selben Raum war: WIRD DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DAS ÜBERNEHMEN?

Zum Hergang:
Der Brandschaden entstand an meinem Küchenfenster !
Ein Glas mit einer Kerze geriet in Brand, ich saß im Wohnzimmer! Ich roch den Rauch- mein Brandmelder sprang nicht an, möglicherweise hatte ich diesen nicht wieder richtig installiert, nach dem ich diesen einmal abbaute.
Der Rahmen ist geschmolzen an einer Stelle und die Scheibe gesprungen , leichte Rauchspuren an der Tapete.
Nun, ich hatte meine Hausratsversicherung nicht mehr neu aktiviert, die ich mal gekündigt hatte ( wg. eines Zusammenzuges mit meinem damaligen Partner) . Diese Wohnung bewohne ich nun wieder allein.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung…ich wäre froh und sehr dankbar, wenn mir hier jemand einen hilfreichen Rat geben könnte, ob ich zu fahrlässig die Kerze unbeaufsichtigt ließ und ob mir das nun als grob fahrlässig angelastet werden könnte, so dass ich selbst für den Schaden aufkommen müsste!?
Perfekt vor Weihnachten :-(((

Danke im Voraus !
Carmen

Hallo,

das ist vermutlich ein Grenzfall. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn die Versicherung zuerst einmal die „Fahrlässigkeits-Karte“ zieht. Ein paar Beispiel-Urteile in solchen Fällen kannst du hier nachlesen:

Gruß,
Steve

Die Hausratversicherung käme hier, bei einem Schaden an Fremdeigentum, auch gar nicht zum Tragen.

Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung und warte ab, was die dazu meint.
Vermeide bei der Schadenshergangsschilderung allerdings unbedingt Aussagen wie „wegen Unachtsamkeit“ oder Ähnliches.

„Sex und brennende Kerzen: Der Versicherungsnehmer zündete eine
Kerze am Adventskranz an und wollte seine Ehefrau wecken. Dabei kam es
zum ungeplanten Sex (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1999, Az. 4 U 182/98).“

Den würde ich nehmen!

Hallo,

es könnte sein, dass Deine Haftpflicht den Schaden des Vermieters ersetzt (kaputtes Fenster).

Es könnte auch sein, dass die Haftpflicht im Anschluss wegen Fahrlässigkeit von Dir Geld will.
Sieh in den Versicherungsbedingungen nach oder rufe bei der Versicherung an.

Oft kommt es auf die Schadenshöhe an, ob eine Versicherung ohne Rückgriff regelt. Ein Fenster samt Rahmen und Ein- und Ausbau ist nicht gerade preiswert, vor allem dann wird es teuer, wenn der Vermieter auf eine Renovierung der Außenfassade besteht.

Kerze abbrennen und auf das WC gehen, ist fahrlässig.
Kerze abbrennen lassen und derweil in einem anderem Raum hocken, geht gar nicht. Da könnte auch mehr als ein Fenster zu Schaden kommen. Z.B. Du selbst.

Wenn Du glimpflich aus der Sache herauskommst, dann lege Dir Deko mit LED-Lämpchen zu.
Bei Deiner Vergesslichkeit wäre das auch gesünder für Dich. Und ganz nett sind die auch.

Ich wünsche Dir, dass die Angelegenheit gut für Dich ausgeht.
M.