Hallo , was wäre wenn sich folgendes zutragen würde:
Ein Versicherungsnehmer führt schweissarbeiten an seinem Vollkasko versicherten teilzerlegtem , angemeldeten Fahrzeug durch. Ein Laken womit das Fahrzeug abgedeckt wird das bei einem Vorderreifen abgelgt wird fängt feuer. Dies wird unter dem Schweisshelm von dem VN nicht sofort bemerkt. Eine Krafttstoffleitung brennt durch (Gummi) und beschleunigt den Brand. Ein bereitgestellter Wassereimer sowie ein PKW Löscher können den Brand nicht stoppen. Der VN benutzt zum löschen Pulverlöscher (vor Ort), die er nicht sofort einsatbereit hat , sondern erst nach etwa 3 Min., da die Bedienung ihm nicht vertraut ist.
Durch das Feuer entsteht erheblicher Schaden an Aufhängung und Innenraum.
Der VN meldet dies umgehend seiner Versicherung. Diese nimmt den Schaden auf , reagiert aber trotz diverser Anrufe des VN etwa 3 wochen nicht. Zusicherungen das ein Gutachter beauftragt wird werden nicht eingehalten.
Das Löschpulver welches Korrosiv wirkt verursacht folgeschäden am Fahrzeug.
Wie sollte der VN weter vorgehen?
Wäre der Schaden abgedeckt?
Wenn Verkehrsrechtschutz bei selbiger Versicherung besteht?
in diesem fiktiven Fall wurde das Fahrzeug also repariert/restauriert, dann sind die durchgeführten Arbeiten dem Betrieb des Fahrzeuges zuzuordnen und somit ist das ein Fall für den Kfz-Versicherer.
Wenn der Brandschaden (Laken zum löschen, Gebäude/Garage drum herum) aber beim Halter des Fz eingetreten ist, würde das wohl ein Eigenschaden sein - Pech bzw. dann ein Fall für den Hausrat-/Gebäude-VR.
Die Schäden am Fahrzeug selbst sind kein Unfall im Sinne der V-Bedingungen, Vollkasko greift also nicht. Da aber ein Brand vorlag, bestünde Deckung über die Teilkasko. Ob grob fahrlässig - schwer zu sagen, mglw. auch gar nicht relevant, je nach Bedingungen.
In einem realen Fall würde ein Versicherer natürlich reagieren.
In dem erdachtem Szenario wurde das Fahrzeug resaturiert. Und zwar in der Halle eines Freundes (dieser ist Mieter) des VN.
Müsste in dem Fall die Teilkasko greifen?
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In dem erdachtem Szenario wurde das Fahrzeug resaturiert. Und
zwar in der Halle eines Freundes (dieser ist Mieter) des VN.
Müsste in dem Fall die Teilkasko greifen?
Alles, was man als Brandschaden ansehen kann, fällt unter die TK. Die Gebäudeschäden natürlich nicht, und auch alle anderen Dinge wären natürlich nicht über die Kfz-Versicherung gedeckt.