Brandschaden mit SB

Hallo liebe www-ler,

nehmen wir an, bei jemandem entsteht in der Mietwohnung durch eine Kerze auf der Fensterbank ein Brand, der die Gardine, die Tapete und die Fensterscheibe zerstört.
Der Vermieter wickelt den Schaden über die Gebäudeversicherung ab, es sind 400 Euro SB im Versicherungsvertrag vereinbart.
Nun will er die 400 Euro von seinem Mieter, der den Schaden verursachte, erstattet haben. Der Mieter wendet sich an seine Haftpflichtversicherung, die dies als typischen Mietsachschaden einstuft, aber die Scheibe nicht zahlen will, weil es kein Glasbruch war, sondern Schaden durch Feuer.
Die Scheibe kostet mit allem drum und dran ziemlich genau die besagten 400 Euro, so dass der Mieter um die Zahlung von 400 Euro (sei es als SB der Wohngebäudeversicherung oder als Fehlbetrag aus der Haftpflicht) nicht rumkommt?
Oder muss er die SB vielleicht überhaupt nicht bezahlen, weil sein Vermieter Versicherungsnehmer ist?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Liebe Grüsse

kumise

Hallo,

ich würde hier fast sagen, dass der Mieter wirklich Glück hatte und seine Versicherung wie die des Vermieters gezahlt haben. Hier liegt
wohl mehr als nur fahrlässige Vorgehen vor. Ich kan mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Versicherung den genauen Ablauf des Brandschadens so klar weiss. Eine Kerze auf der Fensterbank, in der Nähe des Vorhangs wird üblicherwese bei Feuer als „grob fahrlässig“ eingestuft.

nehmen wir an, bei jemandem entsteht in der Mietwohnung durch
eine Kerze auf der Fensterbank ein Brand, der die Gardine, die
Tapete und die Fensterscheibe zerstört.
Der Vermieter wickelt den Schaden über die Gebäudeversicherung
ab, es sind 400 Euro SB im Versicherungsvertrag vereinbart.
Nun will er die 400 Euro von seinem Mieter, der den Schaden
verursachte, erstattet haben. Der Mieter wendet sich an seine
Haftpflichtversicherung, die dies als typischen
Mietsachschaden einstuft, aber die Scheibe nicht zahlen will,
weil es kein Glasbruch war, sondern Schaden durch Feuer.

Der Mieter sollte hier zahlen. Sofern der VM vor Gericht geht hat der Mieter keine Chance.

Die Scheibe kostet mit allem drum und dran ziemlich genau die
besagten 400 Euro, so dass der Mieter um die Zahlung von 400
Euro (sei es als SB der Wohngebäudeversicherung oder als
Fehlbetrag aus der Haftpflicht) nicht rumkommt?
Oder muss er die SB vielleicht überhaupt nicht bezahlen, weil
sein Vermieter Versicherungsnehmer ist?

Gruss Günter