Hallo,
wir hatten in der Küche einen kleinen Brand auf dem Herd. Beschädigt sind Dunstabzug, Küchenmöbel sowie Decken und Wände. Hinzu kommt, dass auch Möbel im Wohnbereich mit Ruß beschmutzt sind.
Wir haben eine Hausratversicherung als auch eine private Haftpflichtversicherung. Es handelt sich um eine Mietwohnung, die Küche war bei Einzug bereits vorhanden.
Wer ist nun für die Kücheneinrichtung zuständig, wer für Decken und Wände und wer für das fachgerechte reinigen des Mobiliars im Wohnbereich? Bin mit der Situation etwas überfordert.
Vielen Dank. Bin für jede Hilfestellung dankbar.
Hallo!
Prinzipiell ist die Hausratversicherung für alle genannten Schäden zuständig.
Ausnahmen:
Die Küche ist weiterhin Eigentum des Vermieters und wurde bei der Bemessung der Versicherungssumme nicht berücksichtigt. In diesem Falle handelt es sich um einen Mietsachschaden, der über die Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Dann wäre allerdings auch Voraussetzung, dass die Eigentumsverhältnisse auch entsprechend im Mietvertrag geregelt wurde.
Ob Deckung und Wände in der Hausratversicherung (insbesondere bei Rußschäden) mitversichert sind, hängt von den Vertragsbedingungen der Hausratversicherung ab. Es gibt eine Fülle von unterschiedlichen Bedingungen im deutschen Markt und die meisten Versicherer bieten Versicherungsschutz durch Ruß erst seit wenigen Monaten an.
Sofern Sie einen Versicherungsbetreuer haben, sollten Sie ihn mit der Abwicklung beauftragen. Falls Sie die Verträge selbst online geschlossen haben, empfehle ich die Meldung bei beiden Versicherern. Fügen Sie Ihren Schadenmeldungen Fotos bei, auf denen die Schäden gut erkennbar sind. Sie erhalten anschließend garantiert schriftliche Rückfragen, die Ihnen den weiteren Weg automatisch weisen werden.
Viel Erfolg bei der Schadenabwicklung und viele Grüße. HG
Hallo Marco, das übernimmt die Hausratversicherung. Die Küche gehört zwar dem Vermieter aber im Zweifel einigt sich die Hausrat mit der Haftplichtversicherung, zumal wenn beide bei ein- und derselben Gesellschaft bestehen. Melde den Schaden so schnell wie möglich. Es wird sicher ein Gutachter vorbeikommen, der regelt eigentlich alles vor Ort. Sag es ist dringend.
Gruss Margitta
Hallo Marco!
Handelt es sich bei der Küche um eine Einbauküche, welche vom Vermieter gestellt wurde, ist erst mal die Privathaftpflicht zuständig, da ja ein fremdes Eigentum geschädigt wurde. Selbiges gilt für Schäden am Gebäude (sofern nicht ausgeschlossen).
Für die eigene Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.
Prinzipiell prüfen die Versicherungen den Umfang des Eigenverschuldens. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird normalerweise im Rahmen des Versicherungsschutzes gezahlt. Bei grober Fahrlässigkeit ist es komplizierter, diese kann einerseits ausgeschlossen sein oder es erfolgt eine Erstattung je nach Grad des Verschuldens.
Bei Vorsatz leistet keine Versicherung.
Hat man z.B. einen Topf/Pfanne mit Öl unbeaufsichtigt auf dem laufenden Herd stehen lassen, gilt dies als grob fahrlässig. Der Grad des Verschuldens hängt nun zum Beispiel von der Ursache des Verlassens des Herdes ab (plötzlicher Telefonanruf mit Übermittlung einer Schreckensnachricht oder z. B. Ansehen eines spannenden Fußballspiels). Oder man hat brennendes Öl mit Wasser zu löschen versucht, anstatt eine Löschdecke bzw. einen Deckel zu nehmen.
Brandschäden, die unter den Versicherungsschutz fallen, sind: Verbrennen, Anbrennen, Rauchschäden, Verformung von Gegenständen, Verrußen, Versengen durch Funkenflug. All das sind mittelbare und unmittelbare Schäden eines Feuers.
hallo,
grundsätzlich gilt: hast du jemanden schaden zugefügt, sei es Leib oder Sache, greift deine Haftpflicht ein.
Im Straßenverkehr- Kfz Haftpflicht
Privat- Privathaftpflicht
Im Beruf- Berufshaftpflicht
in deinem Fall: Bei deiner HP Versicherung anrufen, Sache schildern. Es kommt ab 500€ Sachschaden ein Gutachter raus. Versicherung könnte dich auch um Angebot bitten.
Das Sollte eigentlich, wenn es nicht grob Fahrlässig war, kein Problem in der Abwicklung geben.
Gruß
Der geschilderte Schaden betrifft das Wohngebäude und den Hausrat. Hausrat ist alles, was Du bei einem Umzug auf den LKW packen kannst. Mit dem Gebäude fest verbundene Sachen, wie Waschbecken, Badewanne und auch eine eingebaute Küche gehören zum Gebäude.
Schäden am Hausrat reguliert die Hausratversicherung. Schäden am Gebäude sind sogenannte Mietsachschäden. Diese sind nicht Bestandteil der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen, aber bei guten Gesellschaften/ Tarifen sind diese mitversichert. Hier musst Du die Bedingungen lesen.
Zu empfehlen ist noch, dass der Vermieter den Schaden über seine Wohngebäudeversicherung regulieren lässt, da diese zum Neuwert reguliert. Deine Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert.
VG Gipfelkreuz
Hallo Marco,
nach meiner ersten Einschätzung der Situation kommt die private Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf, da es sich offensichtlich um einen „eigenen“ Schaden handelt.
In der Hausratversicherung ist die Gefahr „Brand“ bzw. „Brandschäden durch Nutzfeuer und Nutzwärme“ mitversichert.
In wie weit sind die von dir beschriebenen Gegenstände beschädigt?
Wie ist es zu dem Brand gekommen?
Es gilt zu unterscheiden ob fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich?
Handelt es sich um eine Einbauküche?
Eine Einbauküche kann ggfs. dem Gebäude zugerechnet werden, so würde ein Schaden an der Einbauküche selbst möglicherweise über die Gebäudeversicherung reguliert werden. (Bitte über den Vermieter klären)
Weiterhin kommt es auf die Qualität eurer Hausratversicherung an. Da gibt es tlw. erhebliche Unterschiede in den Bedingungen. Ich meine hier, z.B. die Leistungen für Seng-, Schmor- und Rußschäden.
Hierzu schaue dir deinen Versicherungsschein genau an.
Ich empfehle dir, deinen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter einzuschalten. Dort erhälst du hoffentlich fachkundige Unterstützung.
Wichtig: Grundsätzlich den Schaden der Versicherung melden! Das ist überhaupt der erste Schritt.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Hans-Jürgen