Brandschaden: Welche Versicherung reguliert was?

Hallo,

beim Brand im Restaurant, laut Polizei ausgehend an einer unbenutzten Steckdose im Bereich des Schanktresens („vermuteter technischer Defekt“), ist primär dieser nebst der beinhalteten Technik abgebrannt und durch Rauchgas und Ruß die gesamte Restauration nun ein Renovierungsfall.

Zunächst wurde der Schaden der eigenen Feuerversicherung gemeldet, widerwillig hat ihn die Hausverwaltung zwischenzeitig auch der Gebäudeversicherung bzw. deren Maklerkontor eingemeldet.

Nun die Frage: Welche Schäden muss welcher Versicherer regulieren bzw. auf welchen Schäden bleibt man komplett selbst sitzen?

  • E Installation muss geprüft werden und gf erneuert werden (durch hohe Temparatur haben sich teilweise mit bloßem Auge sichtbar die Kabelummantlungen verformt bzw. sind abgeschmolzen).
  • Entlüftung ist verrußt, Kleinrohre müssen lt. Lüftungsbauer gewechselt erden, große Querschnitte müssen gereinigt werden. Ev. sind auch Abluftmotoren defekt.
  • Hauptraum wie Toiletten und Küche sind verrußt und müssen komplett gemalert werden.
  • Parkett ist verrußt, muss abgezogen / geschliffen werden und einige m2 im direkten Feuerbereich müssen gewechselt werden
  • Fensterscheiben sind durch Hitze gesprungen
  • Sämtliches technisches Gerät ist verrußt
  • Bestuhlung (Naturholz und Kunstleder) stinkt - laut Sanierungsfirma nicht rauszubekommen
  • Küchenanlage muss komplett auseinandergenommen und gereinigt werden da alles verrußt und stinkend.
  • Schanktresen, Flaschenkühlung, Spüle, Zapfanlage, Bierleitungen etc. muss komplett erneuert werden

Was ist nun Sache der eigenen Einrichtungsversicherung (Feuer) was der Gebäudeversicherung (Vermieterseitig - in BK Abrechnung anteilig abgerechnet) und was der Glasversicherung?

Danke für Hilfestellungen - möchte einfach wissen womit man nun rechnen muss oder kann.

)

Hallo,

beim Brand im Restaurant, laut Polizei ausgehend an einer
unbenutzten Steckdose im Bereich des Schanktresens
(„vermuteter technischer Defekt“), ist primär dieser nebst der
beinhalteten Technik abgebrannt und durch Rauchgas und Ruß die
gesamte Restauration nun ein Renovierungsfall.

Folgendes vorausgesetzt:

Wir reden hier von einem gepachteten Objekt. Der Betreiber hat eine
eigene Inhaltsversicherung, Nutzung: Restaurant. Es lag tatsächlich
ein Brandschaden vor, die Schäden verursacht durch Rauch und Ruß sind
also Folgeschäden des Feuers!

Zunächst wurde der Schaden der eigenen Feuerversicherung
gemeldet, widerwillig hat ihn die Hausverwaltung
zwischenzeitig auch der Gebäudeversicherung bzw. deren
Maklerkontor eingemeldet.

Nun die Frage: Welche Schäden muss welcher Versicherer
regulieren bzw. auf welchen Schäden bleibt man komplett selbst
sitzen?

  • E Installation muss geprüft werden und gf erneuert werden
    (durch hohe Temparatur haben sich teilweise mit bloßem Auge
    sichtbar die Kabelummantlungen verformt bzw. sind
    abgeschmolzen).

So lange verpächterseits eingebaut: Gebäudeversicherung

  • Entlüftung ist verrußt, Kleinrohre müssen lt. Lüftungsbauer
    gewechselt erden, große Querschnitte müssen gereinigt werden.
    Ev. sind auch Abluftmotoren defekt.

So lange verpächterseits eingebaut: Gebäudeversicherung

  • Hauptraum wie Toiletten und Küche sind verrußt und müssen
    komplett gemalert werden.

Gebäudeversicherung

  • Parkett ist verrußt, muss abgezogen / geschliffen werden und
    einige m2 im direkten Feuerbereich müssen gewechselt werden

So lange verpächterseits eingebaut: Gebäudeversicherung

  • Fensterscheiben sind durch Hitze gesprungen

wenn die Außenfenster gemeint sind dann
Gebäudeversicherung - nicht die Glasversicherung

  • Sämtliches technisches Gerät ist verrußt

Wer ist Eigentümer der Geräte? Der Pächter - dann Inhaltsversicherung.

  • Bestuhlung (Naturholz und Kunstleder) stinkt - laut
    Sanierungsfirma nicht rauszubekommen

Wer ist Eigentümer der Bestuhlung? Der Pächter - dann
Inhaltsversicherung.

  • Küchenanlage muss komplett auseinandergenommen und gereinigt
    werden da alles verrußt und stinkend.

Wer ist Eigentümer der Küchenanlage? Der Pächter - dann
Inhaltsversicherung.

  • Schanktresen, Flaschenkühlung, Spüle, Zapfanlage,
    Bierleitungen etc. muss komplett erneuert werden

Wer ist Eigentümer der Bestuhlung? Der Pächter - dann
Inhaltsversicherung.

Was ist nun Sache der eigenen Einrichtungsversicherung (Feuer)
was der Gebäudeversicherung (Vermieterseitig - in BK
Abrechnung anteilig abgerechnet) und was der Glasversicherung?

Danke für Hilfestellungen - möchte einfach wissen womit man
nun rechnen muss oder kann.

Vorausgesetzt die Versicherungssumme wurde richtig ermittelt sollte
das unproblematisch verlaufen!

Folgendes vorausgesetzt:

Wir reden hier von einem gepachteten Objekt. Der Betreiber hat
eine
eigene Inhaltsversicherung, Nutzung: Restaurant. Es lag
tatsächlich
ein Brandschaden vor, die Schäden verursacht durch Rauch und
Ruß sind
also Folgeschäden des Feuers!

Nein - Gewerberäume gemietet von Hausbesitzer zur Nutzung als Restaurant, in Eigenleistung ausgebat wobei bereits vormals eine Gaststätte (ohne Küche) darin war, also bestimmte Ausbauten bereits vorhanden waren (Toiletten, Be-/Entlüftung, Schallschutz wenn auch mangelhaft nebst Parkettboden und eben der Tresen mit zerupften Innenleben was ergänzt wurde). Tresen ist ausdrücklich nicht Vermietereigentum gewesen.

  • E Installation muss geprüft werden und gf erneuert werden
    (durch hohe Temparatur haben sich teilweise mit bloßem Auge
    sichtbar die Kabelummantlungen verformt bzw. sind
    abgeschmolzen).

So lange verpächterseits eingebaut: Gebäudeversicherung

schwer zu deuten wer was eingebaut hat - die E-Anlage wurde maximal mieterseits ergänzt um die Küche anschließen zu können bzw. die Beleuchtung zu installieren.

  • Entlüftung ist verrußt, Kleinrohre müssen lt. Lüftungsbauer
    gewechselt erden, große Querschnitte müssen gereinigt werden.
    Ev. sind auch Abluftmotoren defekt.

So lange verpächterseits eingebaut: Gebäudeversicherung

Lüftungsanlage Gastraum / Toiletten war vorhanden, Entlüftung Küche (Abzugshauben) wurde an diese mieterseits angebaut.

  • Hauptraum wie Toiletten und Küche sind verrußt und müssen
    komplett gemalert werden.

Gebäudeversicherung

  • Parkett ist verrußt, muss abgezogen / geschliffen werden und
    einige m2 im direkten Feuerbereich müssen gewechselt werden

So lange verpächterseits eingebaut: Gebäudeversicherung

war bei Einzug vorhanden.

  • Fensterscheiben sind durch Hitze gesprungen

wenn die Außenfenster gemeint sind dann
Gebäudeversicherung - nicht die Glasversicherung

ja außenfenster

  • Sämtliches technisches Gerät ist verrußt

Wer ist Eigentümer der Geräte? Der Pächter - dann
Inhaltsversicherung.

ok

  • Bestuhlung (Naturholz und Kunstleder) stinkt - laut
    Sanierungsfirma nicht rauszubekommen

Wer ist Eigentümer der Bestuhlung? Der Pächter - dann
Inhaltsversicherung.

ok

  • Küchenanlage muss komplett auseinandergenommen und gereinigt
    werden da alles verrußt und stinkend.

Wer ist Eigentümer der Küchenanlage? Der Pächter - dann
Inhaltsversicherung.

ok

  • Schanktresen, Flaschenkühlung, Spüle, Zapfanlage,
    Bierleitungen etc. muss komplett erneuert werden

Wer ist Eigentümer der Bestuhlung? Der Pächter - dann
Inhaltsversicherung.

ok

Was ist nun Sache der eigenen Einrichtungsversicherung (Feuer)
was der Gebäudeversicherung (Vermieterseitig - in BK
Abrechnung anteilig abgerechnet) und was der Glasversicherung?

Danke für Hilfestellungen - möchte einfach wissen womit man
nun rechnen muss oder kann.

Vorausgesetzt die Versicherungssumme wurde richtig ermittelt
sollte
das unproblematisch verlaufen!

Problem scheint die Bewertung des Inventars zu werden. Alle Teile sind 100% gepflegt und funktionsfähig aber eben schon älter und es gibt diese 40% Neuwert Zeitwert Klausel - wie kann ich festschreiben dass der Zeitwert über 40% d Neuwerts liegt und wie bekommt man Teile ersetzt die u U seinerzeit billig erworben wurden trotz einwandfreiem Zustands nun aber kurzfristig nur teuer gegen Gebraucht- oder Neuteile ersetzt werden können.

Nehme an dass ch Pächter oder Mieter sowie VErpächter und VErmieter gleichsetzen kann, oder?

Danke erstmal.

Nun die Frage: Welche Schäden muss welcher Versicherer
regulieren bzw. auf welchen Schäden bleibt man komplett selbst sitzen?

Diese Frage ist aus der Ferne nicht zu beantworten. Das hängt extrem vom Versicherungsvertrag ab. Gerade bei gewerblichen Versicherungen sind die Bedingungen von Bedeutung und die Ein- und die Ausschlüsse.

Wenn Du Sorge hast, dass der Schaden nicht korrekt reguliert wird, laß Dir von der IHK oder von der HK einen Sachverständigen nennen und engagiere den, damit er den Regulierer von der Versicherung auf die Finger sieht. Jede Wette, dass der mehr für Euch rausholt, als er euch kostet.

Denke dasselbe auch nur dass mir gerade die grauen Haare wachsen welcher der in der IHK Liste genannten Sachverständigen der richtige sein könnte. Kann man einfach mit allen ein Vorgespräch führen, natürlich würde ich dieses Vorgespräch auch auch bezahlen wenn nicht allzu teuer. Am liebsten würde ich das alles einen Profi erledigen lassen nur zu finden.
Mir wurde auch ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt empfohlen, mit dem ich gerne ein (bezahltes) Beratungsgespräch geführt hätte, seltsamerweise komme ich aber an der Vorzimmerdame nicht vorbei, soll die Unterlagen vor dem Termin senden.
Wo gibt es weitere Gutachterseiten bzw. Erfahrungsberichte über so etwas, die IHK muss ja neutral sein gibt also nur eine Liste.

Danke für Deine Stellungnahmen, auch im anderen Tread.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Technische Frage dazu:

Hallo,

beim Brand im Restaurant, laut Polizei ausgehend an einer
unbenutzten Steckdose im Bereich des Schanktresens

Wie ist das denn zugegangen?

M

Keine Ahnung - die sagten nur es ließe sich feststellen, ob / dass sich ein Lichtbogen gebildet hätte. Vielleicht war die Steckdose nicht richtig angeschlossen? Wie gesagt - von Elektrik keine Ahnung. Jedenfalls gab es keinen angeschlossenen Verbraucher, nur die Zuleitung, und die lag da wohl schon 10 Jahre (habe Polizei gefragt warum jetzt und nicht früher … Antwort „das weiß man nie“).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine Ahnung - die sagten nur es ließe sich feststellen, ob /
dass sich ein Lichtbogen gebildet hätte. Vielleicht war die
Steckdose nicht richtig angeschlossen? Wie gesagt - von
Elektrik keine Ahnung. Jedenfalls gab es keinen
angeschlossenen Verbraucher, nur die Zuleitung, und die lag da
wohl schon 10 Jahre (habe Polizei gefragt warum jetzt und
nicht früher … Antwort „das weiß man nie“).

Hallo Chris,

sofern es deiner Interessenlage dienlich ist, rate ich dir dringend, dieses Untersuchungsergebnis nochmals kritisch zu hinterfragen.

Wenn du dir mal eine Steckdose in ihrem Aufbau, und sogar Bakelitsteckdosen aus dem Jahre 1924, anschaust, wirst du sehen, dass es aufgrund deren Konstruktion ausgeschlossen ist,

  • dass sich ein Lichtbogen bildet, schon gar nicht bei 230 V, und auch nicht bei 400V (im Falle eines Nullleiterbruchs)
  • dass keine Materialien verwendet sind, die geeignet sind, sich mit andauernder offener Flamme zu entzünden

Ein Kurzschluss in, an oder um die Dose, egal woher und wohin, oder ein Falschanschluss würde sofort die zugehörige Sicherung u./o. den FI auslösen.

Es gibt u.U. Verschmorungen, wenn ein hochlastiger Verbraucher angeschlossen ist und es zu einer Erhitzung durch einen Übergangswiderstand (schlechter Kontakt mit Kontaktabbrand) kommt.
Hier könnte ich mir vorstellen, dass eine Holzvertäfelung sich u.U. entzünden könnte, aber das ist wohl ja ausgeschlossen?

Hier stimmt etwas nicht!

M

Danke für Deine Antwort. Eindeutig scheint mir nur, das an dieser Stelle der Brand ausgebrochen ist, Deine Erläuterung klingt logisch, nur wurden wohl alle anderen Möglichkeiten bei der Untersuchung ausgeschlossen. Wird interessant was die Versicherer machen / sagen / hinterfragen und wie das die Reparaturen verzögert - schreclich alles.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]