Hallo,
uns ist die Lagerhalle (betrieblich) abgebrannt . die Ursache ist nicht bekannt. Schäden sind am Wohnhaus, unsere 2 LKWs sind ausgebrannt (nur haftpflichtversichert), an Häusern der so wie Autos in der Nachbarschaft haben auch etwas abbekommen. Also alles in allem eine größere Sache.
Wir haben eine Gebäudeversicherung, Gebäudeinhaltsversicherung und eine Haftpflichtversicherung.
Es gibt gleich mehrere Fragen.
Was ist zu beachten?
Welche Versicherung kommt für was auf?
Uns wurde gesagt das die LKWs und Gegenstände die im Hof waren nicht versichert sind. Stimmt das?
Wir überlegen die Lagerhalle nicht wieder aufzubauen und wo anders eine zu kaufen. Ich habe gehört dass dann nur 30% von der Versicherungssumme ausgezahlt wird. kann mir jemand was dazu sagen?
Dann ist es evt. zu empfehlen, einen sachkundigen Regulierer mit der Wahrnehmung der eigenen Interesssen zu beauftragen. Ich könnte mir vorstellen, dass die IHK, der TÜV oder die Dekra jemanden benennen können.
Wir haben eine Gebäudeversicherung, Gebäudeinhaltsversicherung
und eine Haftpflichtversicherung.
Was für eine Haftplficht ? Privat- ? Betrieblich- ? Haus- ud Grundbesitz- ?
Was ist zu beachten?
Was soll man darauf antworten ?
Welche Versicherung kommt für was auf?
Die Gebäudeversicherung für den Schaden an der Halle und ggf. auch für Folgeschäden an den anderen Gebäuden. Die Inhaltsversicherung für Schäden an Gegenständen in der Halle.
Uns wurde gesagt das die LKWs und Gegenstände die im Hof waren
nicht versichert sind. Stimmt das?
Wenn die LKW keine Teilkasko hatten wirds schwierig. Wenn sie in der Halle standen könnte man darüber argumentieren, standen sie im Freien bin ich mir jetzt nicht sicher. Wenn der Versicherungsvertrag es nicht ausdrücklich vorsieht, sind die übrigen Sachen im Freien nicht mitversichert.
Wir überlegen die Lagerhalle nicht wieder aufzubauen und wo
anders eine zu kaufen. Ich habe gehört dass dann nur 30% von
der Versicherungssumme ausgezahlt wird. kann mir jemand was
dazu sagen?
Die Gebäudeversicherung zahlt Neuwert in der Tat nur dann, wenn das Objekt auf diesem Grundstück wieder aufgebaut wird, andernfalls wird die Entschädigung veringert. 30 % der Versicherungssumme kommt mir jetzt aber etwas wenig vor.
Hallo,
aus der Ferne betrachtet eine vernünftige Vorgehensweise zu empfehlen ist schwer. Wer hat die Verträge vermittelt oder Sie betreut?
Spätestens sobald es den Anschein hat, daß es Probleme geben könnte, sollte verfahren werden wie Nordlicht empfahl.
Das hängt natürlich auch von der Gesamtschadenhöhe ab. Besser also früher in professionelle Hände legen. Es gibt sowohl Anwälte als auch Versicherungsberater, die bei der Schadenabwicklung ganz Arbeit leisten.
Wir überlegen die Lagerhalle nicht wieder aufzubauen und wo
anders eine zu kaufen. Ich habe gehört dass dann nur 30% von
der Versicherungssumme ausgezahlt wird. kann mir jemand was
dazu sagen?
Hallo,
wo ist der Versicherungsort?
In BaWü?
Ehemaliger Monopolversicherer?
Bedingungen: FEVB?
Falls die letzten 3 Fragen mit „ja“ zu beantworten sind, nochmals melden.
Gruß Keki