Liebe Petra
„Brandschutz“ ist wie Baurecht Sache der Bundesländer. Da es offensichtlich überall anders brennt, haben die Länder unterschiediche Bauordnungen, in denen das Thema Brandschutz geregelt ist.
Lokale Feuerwehren, i.d.R. die „Kreisbrandinspektoren“, bei uns in München die Berufsfeuerwehr mit einer Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ können Anforderungen stellen, die über die Bauordnung hinausgehen. AUch hier je Landkreis anders, möchte ja jeder selbst was vorschreiben.
Deine Frage ist also nur durch Deinen Kreisbrandinspektor zuverläsig zu beantworten. Frage ihn einfach ohen falsche Scheu, denn Brandsicherheit rettet ja im Fall des Falles auch Dein Leben.
In der Musterbauordnung (Aktuell die Fassung von 2008) heißt es lapidar und richtigerweise nicht im Detail sondern als Ziel formuliert:
§ 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten,
dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen
und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Keller von Wohnhäusern sind i.d.R. als Lagerräume vorgesehen, dort darf also (eigentlich) alles haushaltsübliche ind ebensolchen Mengen lagern. Die Abtrennung zum Treppenhaus ist typischerweise eine T30- oder T90-Tür (erkennbar am Typenschild im Türfalz auf der Bandseite, Selbstschließend und rauchdicht. Wenn nicht ist Euer Haus schlecht ausgestattet und sollte in diesem Punkt verbessert werden.
Treppenhäuser sollen unter allen Umständen rauchfrei sein und bleiben, daher sollten alle dort anschließenden Wohnungstüren T30, selbstschließend und Rauchdicht sein. Aber wie gesagt, in jedem Baundesland und Landkreis anders.
Meine persönliche Meinung als Jäger und Sammler: Mehr zum Flohmarklt geben macht glücklich.