Brandschutverordnung für Keller

Hallo,
mir wurde vor kurzem nahegelegt meinen Keller, (der wirklich im Moment ziemlich zugestellt ist, weil ich erst vor kurzem umgezogen bin) von Karton und ähnlichem zu befreien, da es die Branschutzverordnung so vorschreiben würde. Meine Frage: Kennt jemand eine Brandschutzverordnung, die es verbietet den Keller zu zustellen, mit Kartons und ähnlichem? Es sind keine Dinge wie Bezin oder Gasflaschen dabei. Wirklich nur Haushaltsartikel, Stofftiere, Spielzeug etc.

Danke Petra

Liebe Petra
„Brandschutz“ ist wie Baurecht Sache der Bundesländer. Da es offensichtlich überall anders brennt, haben die Länder unterschiediche Bauordnungen, in denen das Thema Brandschutz geregelt ist.
Lokale Feuerwehren, i.d.R. die „Kreisbrandinspektoren“, bei uns in München die Berufsfeuerwehr mit einer Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ können Anforderungen stellen, die über die Bauordnung hinausgehen. AUch hier je Landkreis anders, möchte ja jeder selbst was vorschreiben.
Deine Frage ist also nur durch Deinen Kreisbrandinspektor zuverläsig zu beantworten. Frage ihn einfach ohen falsche Scheu, denn Brandsicherheit rettet ja im Fall des Falles auch Dein Leben.
In der Musterbauordnung (Aktuell die Fassung von 2008) heißt es lapidar und richtigerweise nicht im Detail sondern als Ziel formuliert:
§ 14 Brandschutz 
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten,
dass  der  Entstehung  eines  Brandes  und  der  Ausbreitung  von  Feuer  und  Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen
und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Keller von Wohnhäusern sind i.d.R. als Lagerräume vorgesehen, dort darf also (eigentlich) alles haushaltsübliche ind ebensolchen Mengen lagern. Die Abtrennung zum Treppenhaus ist typischerweise eine T30- oder T90-Tür (erkennbar am Typenschild im Türfalz auf der Bandseite, Selbstschließend und rauchdicht. Wenn nicht ist Euer Haus schlecht ausgestattet und sollte in diesem Punkt verbessert werden.
Treppenhäuser sollen unter allen Umständen rauchfrei sein und bleiben, daher sollten alle dort anschließenden Wohnungstüren T30, selbstschließend und Rauchdicht sein. Aber wie gesagt, in jedem Baundesland und Landkreis anders.
Meine persönliche Meinung als Jäger und Sammler: Mehr zum Flohmarklt geben macht glücklich.

Guten Morgen .

Gegen etwas Karton und Spielzeug kann kein Feuerwehr etwas haben , wenn Sie im Keller eine Holtz Decke haben dann stellt einen mit Papier und sonstigen Brennbaren Materialien zugestellten Keller  ( Wo Sie auch noch im schlimmsten Fall die Beleuchtung auch noch berühren ) eine größere Brandlast da ,
Würde Ihnen raten die Menge des Brandbaren Materiales schnellstens zu verringern .
Mit freundlichen Grüße,
Guy Slambrouck
Remscheid

Nein: Die Einlagerung von Umzugsgut in Kartons stellt grunds. keinen Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen dar, sofern damit keine Sicherheitseinrichtungen versperrt würden.

G imager

Hallo
Ich gehe davon aus,dass es um ein Kellerabteil in einem Mehrfamilienhaus geht.
Diese Abteile sind ja dafür gemacht, dass man brennbare Materialien dort Lagern darf.
dafür gibt es sichere Korridore mit brandschutztüren und treppenhäuser die zu den korridoren mit brandschutztüren abgeschlossen sind. Solange also nichts im Korridor oder Treppenhaus gelagert ist, ist die sache ok. Sonst müsste man ja für jedes Kellerabteil eine brandlastberechnung erstellen, wenn es genaue Grenzwerte gäb die man einhalten müsste.
solange man nicht auch noch leicht entzündliche Flüssigkeiten lagert oder feuerwerksmaterial
ist die Sache nicht zu beanstanden. Du solltest aber einen Blick in die Hausordnung werfen evtl. Sind dort weitere Bedingungen festgehalten.

es grüsst freundlich
toggi2008

Ich schließe mich der Meinung von Rudi Seibt an; der hat alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt.