Brandschutz

Hallo,

In einer Wohnanlage unter der Treppe steht seit ca. 2 Jahren ein Fahrrad von einer Familie. Das Fahrrad steht vollständig unter der Treppe und behindert in Keinerweise eine weitere Person am Vorbeigehen oder einen Fluchtweg. Das Fahrrad störte bisher niemand im Hause.
Lt. Schreiben v. Vewalter; Bei Begehung der Wohnanlage ist aufgefallen, dass unter der Treppe ein Fahrrad abgestellt ist.
Es ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet, Gegenstände im Treppenhaus dauerhaft abzustellen.
Kann der Verwalter rechtlich durchsetzen das dieses Fahrrad entfernt werden muss?
Wie sieht es mit Blumentöpfen auf dem Fußboden, Fensterbänken aus die auf den gesamten Zwischenetagen stehen?

Freue mich über hilfreiche Antworten
Gruss Oli

Hallo,

In einer Wohnanlage unter der Treppe steht seit ca. 2 Jahren
ein Fahrrad von einer Familie. Das Fahrrad steht vollständig
unter der Treppe und behindert in Keinerweise eine weitere
Person am Vorbeigehen oder einen Fluchtweg. Das Fahrrad störte
bisher niemand im Hause.

Da geht es wohl mehr um die Brandlast als um den Fluchtweg.

Wie sieht es mit Blumentöpfen auf dem Fußboden, Fensterbänken
aus die auf den gesamten Zwischenetagen stehen?

Bei meinen Eltern im Haus mussten diese alle entfernt werden.

Gruß
Holger

Ja, kann er, da er als Verwalter für die Sicherheit in den für alle Bewohner nutzbaren Bereichen zuständig ist.
Wie schon richtig gesagt wurde geht es dabei nicht um die Flucht und Rettungswege, sondern darum, das es möglich ist das dieses Fahrrad (von Fremden) angezündet wird und zu einem Brand im Treppenhaus führt. Wesentlich gefährlich sind in dem Bereich auch Kinderwägen, die eine Erheblich größere Brandlast darstellen und mittlerweile (nachdem in Berlin mal 9 Menschen bei einem durche einen Kinderwagen entstandenen Brand gestorben sind) in den meisten Hausordnungen schon länger verboten sind (Fahrräder übrigens auch, schau mal in Besagte rein ob es nicht auch drinsteht).
Rein Theoretisch dürften auch keine Blumentöpfe dort gelagert werden, was jedoch teilweise etwas großzügiger gehandhabt wird - ist aber ebenfalls Sache der Hausordnung - steht wie oben angedeutet tatsächlich „keine“ Gegenstände, so müssten wohl auch diese verschwinden.