Brandschutz Abstand zur Grundstücksgrenze berechnen

Hallo miteinander,

ich habe eine theoretische Frage zum Brandschutz und der korrekten Berechnung der Abstände zur Grundstücksgrenze. Im konkreten Beispiel geht es um ein Haus, dass auf der Traufseite auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde. An der Giebelseite soll nun ein Fenster gebaut werden.

Wenn man nun gerade aus dem Fenster schauen würde, würde man die Grundstücksgrenze in ettlichen Metern Entfernung sehen. Wenn man aber nach rechts blicken würde, wäre da recht bald die Grundstücksgrenze vorhanden.

Nun zur Frage: Wird zur Berechnung der Abstände für den Brandschutz nur der Abstand gerade aus gemessen oder in sämtliche Richtungen vom Fenster weg (quasi wie ein Kreis)?

Vielen Dank schonmal!
Gruß

Jetzt zur Frage,

Hallo!

so ganz verstehe ich nicht was Du sagst. Mal auf Grenze, mal etliche Meter bis man die Grenze aus dem Fenster sieht.
Wenn Haus auf Grenze, dann darf an der Grenzwand kein Fenster sein.

Vermutlich meinst Du auch was anderes. Es gibt Abstandsvorschriften von Öffnungen Haus 1 zu Öffnungen Haus 2. Also wenn Häuser direkt angebaut sind oder sich in einem Winkel treffen.
Und berechnen muss man da nichts. Es handelt sich um feste Werte.

MfG
duck313

Na, überleg mal. Worum geht es denn dabei ?

Es soll bei einem Feuer in der Wohnung die Flammen nach Bruch der Scheibe nicht auf den Nachbarn (Nachbarfenster) überschlagen.
Deshalb gibt es einen Mindestabstand von Fenster zu Fenster.
Ebenso soll bei Feuer beim Nachbarn der Brand nicht auf das zu nahe Fenster überschlagen und dort eindringen.

Aus Brandschutzsicht müsste das Giebelfenster mindestens 1, 25 m Abstand zur Grenzwand haben. Wenn ich die Lage richtig verstanden habe. Giebel mit Fenster wäre rechtwinklig zur Grenze.
Es kann aber im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes andere Maße haben, es kommt darauf an wo das Nachbarhaus steht und ob das Giebelfenster den Nachbarn beeinträchtigt .

MfG
duck313