Brandschutz bei Bestandsbauten?

Hallo.
Kann mir jemand helfen. Wir haben vor 12 Iahren ein altes Haus (ca. 1904) gekauft. Ursprünglich war es ein großes Grundstück, welches ich glaube in 2000 in 5 Grundstücke geteilt wurde. Direkt an unser Wohnhaus grenzt ein Wohnhaus welches in ca. 1950 anbebaut wurde. Hier hat man früher keine Brandschutzmauern (nur 11er Wände) zwischen den Gebäuden gestellt. Dieses haben wir aber erst nach Umbauten im Haus vor nicht allzulanger Zeit festegestellt. Wäre der Verkäufer vor Verkaufes der Grundstücke verpflichtet gewesen dieses mitzuteilen, sowie dieses vor einer Veräußerung nachträglich abändern zu lassen, oder gilt der Bestandsschutz und er hatte das Recht so zu verkaufen? Es wäre super jemand hat vieleicht ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Tip geben. Habe betreffend des Brandschutzes schon so meine Bedenken. Alleine schon da einige Holzsparren mit dem Nachbargebäude verbunden sind. Müssen wir dieses auf unsere Kosten ändern lassen oder ist der ehemalige Verkäufer hierzu verpflichtet? Denn auch unser Nachbar ist diesbezüglich unwissend. Würde mich über jeden Tip freuen. Im Voraus herzlichen Dank. LG

Wenn es eine Baugenehmigung gibt und das Gebäude entsprechend errichtet wurde, gilt der Bestandsschutz.
Auch 11er Mauerwerk hat eine ihm eigene Brandschutzqualität. Ob diese ausreicht und ob Sparren die dieses Mauerwerk durchdringen zu einer anderen Sichtweise führen, muss im Einzelfall ein Fachmann bzw. die Behörde prüfen. Ob einen Verkäufer an dem ermittelten Ergebnis ein Verschulden anzulasten ist, sollte einem Fachjuristen zur Prüfung vorgelegt werden.
Meine Glaskugel hat im Moment gerade Urlaub.

vnA