Brandschutz bei Mischnutzung

Hallo zusammen,
ich besitze ein 2 1/2 geschoßiges Wohnhaus mit innenliegendem Treppenhaus.
Im EG ist eine gewerbliche Nutzung geplant mit Brandschutztür zum Treppenhaus, alle Wände massiv Ziegel, Decken Spalierlatten auf Balken mit Kalkputz.
Im 1.OG ist eine weitere gewerbliche Nutzung geplant mit Brandschutztür zum Treppenhaus, alle Wände massiv Ziegel, Decken Spalierlatten auf Balken mit Kalkputz.
Im 2.OG wohnt eine Mieterin.
Meine Frage: Wo muss ich zusätzlich noch baulichen Brandschutz einrichten? Evtl. zwischen den gewerblichen Einheiten?
Vielen Dank
Marc

Servus,

da anscheinend neue Gewerbeeinheiten gebildet werden, ist i.d.R. das Bauordnungsamt, bzw. die Brandschutzdienststelle mit im Boot. Die haben einen gewissen Spielraum bei den Genehmigungen. Daher kann man eigentlich keine pauschale Aussage zu dem Thema machen.

Einfach bei der entsprechenden Behörde nachfragen.

Gruß

Kuddenberg

hallo marc…

als erstes muss ich ein paar gegenfragen stellen, bevor ich ihre anfrage beantworten kann…

in welchem bundesland steht das gebäude???
wie hoch liegt der fussboden der obersten aufenthaltsräume (hier mietwohnung) über dem gelände???
wie gross sind die jweiligen nutzungseinheiten???
(über 200 qm oder über 400 qm)
gibt es bei der gewerbenutzung besonder brandlasten???

es bestehen anforderungen an folgende bauteile:

  • türen und wände zum treppenhaus…
  • geschossdecken…
  • tragende bauteile wie stützen und wände
    (nur eine auswahl)

mfg
ulrich oberender

Das regelt die betreffende Landesbauordnung.
Bauamt fragen (Stadt- oder Kreisverwaltung (Landratsamt)

Gruß
Markus

Hallo Marc,

deine Frage geht leider so weit ins Baurecht, da bin ich überfragt. Architekt oder Ingenieur wäre da vielleicht hilfreicher, sorry.

Viele Grüe

Sebastian

Hallo Ulrich,
hier die Antworten auf Deine Fragen:
steht in NRW
OFF 2.OG zur Geländeoberkante Straßenseite 6,8m mittel ringsherum 7,9m
EG 80m² Steuerberater
1.OG 80m² Rechtsanwalt
2.OG 60m²
Wie gesagt die Wände zum Flur sind massiv Ziegel mit T60 Türen und die Decken sind überall min. F30
Ich hoffe die Info´s helfen weiter.
Welche Anforderungen? Das weiß ich ja eben nicht :frowning:
Gruß Marc

Hallo,

die Decken zwischen den Geschossen müssen mindestens feuerhemmend F 30 sein. Die müssen von unten verkleidet werden. Wenn der Treppenraum innenliegend ist, muss er durch eine Dachöffnung entraucht werden können, die sich elektrisch öffnen lässt, Auslösestelle unten und ganz oben.

Viele Grüße aus Kiel von
Thoams Börner

Hallo Marc. Leider hast Du nicht geschrieben welches Gewerbe Du dir ins Haus holst. Wenn Du ganz sicher gehen möchtest solltest Du dir einen Brandschutzgutachter bestellen oder, wenn vor Ort eine Freiwillige Feuerwehr ist solltest du den dort zuständigen Wehrführer/Wehrleiter zu Dir einladen. Auf jeden Fall werden Fluchtwegbeschilderung, Feuerlöscher, und eine Brandmeldeanlage erforderlich sein. Wenn die Wohnung nur über das Treppenhaus zugänglich ist eventuell noch einen zweiten Fluchtweg.
Ich hoffe Dir schonmal ein wenig geholfen zu haben.
Gruss, Michael

Hallo,

wenn beide gewerbliche Bereiche durch die entsprechenden Brandschutztüren zum Treppenraum abgesichert sind, müsste das ausreichen. Ein Rauchmelder an der höchsten Stelle des Treppenraumes wäre nicht schlecht.
Aber am Besten Du fragst bei der zuständigen Behörde (in einer Großstadt die Berufsfeuerwehr/Vorbeugender Brandschutz; ansonsten das Bau-(ordnungs-)amt) nach. Feuerwehrleute sind von Natur aus hilfsbereit und werden Dir gerne Auskunft geben!

Hallo
Ist das Treppenhaus aus nichtbrennbaren baustoffen erstellt.Ist im Treppenhaus eine Entrauchung.Wie groß sind die beiden gewerblichen Einheiten?
Wie lange sind die Fluchtwege?
Welche Gewerbliche Nutzung ist vorgesehen?
MfG
Sperber

Hallo inbrands,

Deine Frage ist so nicht zu beantworten.
Bei Nutzungsänderung wie in Deinem Fall sind das jeweilige Landesrecht (Bauordnung des Bundeslandes) und multiple Vorschriften der entsprechenden oberen (Landratsamt) und unteren Baubehörde (Gemeinde/Stadt Bauamt)zu beachten.

Sorry

Alex

Hallo,
diese Fragen lassen sich nicht so einfach per Email beantworten!
Als Tip: Geh zur örtlichen Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz oder sprich mit der Baugenehmigungsbehörde im Vorfeld des geplanten Bauvorhabens über die notwendigen brandschutztechnischen Auflagen. BauOrdnungsrecht ist Ländersache und somit auch in den Bundesländern unterschiedlich.
Viele Grüße
Thomas